{"id":"bgbl2-1995-10-18","kind":"bgbl2","year":1995,"number":10,"date":"1995-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1995/10#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1995-10-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1995/bgbl2_1995_10.pdf#page=15","order":18,"title":"Bekanntmachung über die Fortgeltung und das Erlöschen von deutsch-sowjetischen Übereinkünften im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan","law_date":"1995-03-03T00:00:00Z","page":255,"pdf_page":15,"num_pages":3,"content":["Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. April 1995               255\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nüber die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\nVom 28. Februar 1995\nDas Europäische Übereinkommen vom 30. September\n1957 über die internationale Beförderung gefährlicher\nGüter auf der Straße (ADA) - BGBI. 1969 II S. 1489; 1985\nII S. 1115 - ist nach seinem Artikel 7 Abs. 2 für\nLiechtenstein                      am 12. Januar 1995\nin Kraft g~treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 17. August 1994 (BGBI. II\ns. 1796).\nBonn, den 28. Februar 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nüber die Fortgeltun9 und das Erlöschen\nvon deutsch-sowjetischen Uberelnkünften Im Verhältnis\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Tadschikistan\nVom 3. März 1995\nDurch Notenwechsel vom 30. November/15. Dezember 1994 ist zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nTadschikistan eine Vereinbarung über die Fortgeltung und das Erlöschen von\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Union der Soziali-\nstischen Sowjetrepubliken geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkünfte im\nVerhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschi-\nkistan geschlossen worden.\nDie dieser Bekanntmachung als Anlage 1 beigefügte Liste enthält die deutsch-\nsowjetischen Übereinkünfte, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Tadschikistan fortgelten. Diese Liste schließt\ngleichwohl nicht aus, daß noch weitere zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlosse-\nne Übereinkünfte im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Tadschikistan fortgelten können.\nDas dieser Bekanntmachung als Anlage 2 beigefügte Verzeichnis enthält die\ndeutsch-sowjetischen Übereinkünfte, die im Verhältnis zwischen der Bundesre-\npublik Deutschland und der Republik Tadschikistan ohne Bedeutung sind und mit\nWirkung vom Tag des lnkrafttretens der Vereinbarung, am 15. Dezember 1994,\nerloschen sind.\nBonn, den 3. März 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel","256                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nAnlage 1\nListe der deutsch-sowjetischen Verträge, die im Verhältnis zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan fortgelten\n1. Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der See-\nschiffahrt\n2. Konsularvertrag vom 25. April 1958\n3. Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken\n4. Abkommen vom 11. November 1971 über den Luftverkehr\n5. Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit\n6. Abkommen vom 21. Februar 1980 über die gegenseitige Steuerbefreiung von Straßen-\nfahrzeugen im internationalen Verkehr\n7. Abkommen vom 24. November 1981 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von\nEinkommen und Vermögen\n8. Abkommen vom 22. Juli 1986 über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\n9. Abkommen vom 23. April 1987 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesund-\nheitswesens und der medizinischen Wissenschaft\n10. Abkommen vom 4. Mai 1987 über die Zusammenarbeit im Bereich der Agrarfor-\nschung\n11. Vereinbarung vom 4. Mai 1988 über Inspektion in bezug auf den Vertrag vom\n8. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der\nSozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und\nkürzerer Reichweite\n12. Abkommen vom 25. Oktober 1988 über die Förderung der Zusammenarbeit von\nUnternehmen, Firmen und Organisationen im Bereich der Nahrungsmittelindustrie\n13. Abkommen vom 25. Oktober 1988 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\nUmweltschutzes\n14. Vertrag vom 13. Juni 1989 über den gegenseitigen Schutz und die Förderung von\nKapitalanlagen (Investitionsschutzvertrag)\n15. Abkommen vom 13. Juni 1989 über die Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Miß-\nbrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und deren unerlaubten Verkehr\n16. Abkommen vom 13. Juni 1989 über einen Schüler- und Lehreraustausch im Rahmen\nvon Schu1partnerschaften\n17. Abkommen vom 13. Juni 1989 über Jugendaustausch\n18. Abkommen vom _13. Juni 1989 über die Errichtung und die Tätigkeit von Kulturzentren\n19. Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusam-\nmenarbeit\n20. Vertrag vom 9. November 1990 über die Entwicklung einer umfassenden Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik\n21. Abkommen vom 9. November 1990 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\nArbeits- und Sozialwesens\nAnlage 2\nVerzeichnis der deutsch-sowjetischen Verträge, die im Verhältnis zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan ohne Bedeutung\nsind und aufgehoben werden\n1. Vereinbarung vom 5. Dezember 1986 über die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten\nbetreffend Tiefseebodenfelder\n2. Abkommen vom 22. April 1987 zwischen dem Bundesminister für Forschung und\nTechnologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für die Nutzung\nder Atomenergie der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über wissenschaft-\nlich-technische Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie\n3. Übereinkommen vom 14. August 1987 über die Lösung praktischer Schwierigkeiten bei\nTiefseebergbaufeldem","Nr. 1O - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. April 1995                           257\n4. Abkommen vom 25. Oktober 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über\ndie frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaus-\ntausch über Kemanlagen\n5. Abkommen vom 25. Oktober 1988 zwischen dem Bundesminister für Forschung und\nTechnologie der Bundesrepublik Deutschland und der Akademie der Wissenschaften\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die wissenschaftlich-technische\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu\nfriedlichen Zwecken\n6. Abkommen vom 25. Oktober 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über\ndie Verhütung von Zwischenfällen auf See außerhalb der Hoheitsgewässer\n7. Abkommen vom 13. Juni 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die\nErrichtung einer direkten Nachrichtenverbindung zwischen dem Bundeskanzleramt in\nBonn und dem Kreml in Moskau\n8. Vereinbarung vom 8. Februar 1990 zwischen dem Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für\nAußenwirtschaftsbeziehungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über\nden Bezug von Nahrungsmitteln\n9. Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über\neinige. überleitende Maßnahmen\n10. Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten\nAufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen\naus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 105\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Abschaffung der Zwangsarbeit\nVom 3. März 1995\nDas Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (BGBI. 1959 II S. 441) ist\nnach seinem Artikel 4 Abs. 3 für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nMoldau, Republik                                               am        10. März 1994\nVereinigte Staaten                                             am 25. September 1992\nnach Maßgabe der folgenden Erklärungen sowie der nachstehend wiederge-\ngebenen Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamts:\n,.\nIm Zusammenhang mit der Eintragung der Ratifikation dieses Übereinkom-\nmens haben die Vereinigten Staaten folgende Erklärung abgegeben:\n(Übersetzung)\n•1. The United States understands the            \"1. Die Vereinigten Staaten verstehen Sinn\nmeaning and scop_e of Convention No.             und Zweck des Übereinkommens Nr.\n105, having taken into account the con-          105 unter Berücksichtigung der vor der\nclusions and practice of the Committee           Ratifikation bestehenden Schlußfolge-\nof Experts on the Application of Con-            rungen und Gepflogenheiten des Sach-\nventions and Recommendations exist-              verständigenausschusses für die Durch-\ning prior to ratification, which conclu-         führung der Übereinkommen und Emp-\nsions and practice, in any event, are not        fehlungen; die Schlußfolgerungen und\nlegally binding on the United States and         Gepflogenheiten sind jedoch für die\nhave no force and effect on courts in the        Vereinigten Staaten nicht rechtlich bin-\nUnited States; and                               dend und haben für die Gerichte in den\nVereinigten Staaten keine Rechtskraft\noder Rechtswirkung."]}