{"id":"bgbl2-1995-10-10","kind":"bgbl2","year":1995,"number":10,"date":"1995-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1995/10#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1995-10-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1995/bgbl2_1995_10.pdf#page=29","order":10,"title":"Bekanntmachung der deutsch-russischen Vereinbarung über den Verzicht auf eine Quotenregelung des Personalbestands der diplomatischen Missionen und der konsularischen Vertretungen","law_date":"1995-03-13T00:00:00Z","page":269,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 1O - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. April 1995                         269\nBekanntmachung\nder deutsch-russischen Vereinbarung\nüber den Verzicht auf eine Quotenregelung des Personalbestands\nder diplomatischen Missionen und der konsularischen Vertretungen\nVom 13. März 1995\nIn Moskau ist durch Notenwechsel vom 1. Dezember 1994 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen\nFöderation eine Vereinbarung über den Verzicht auf eine Quotenregelung des\nPersonalbestands der diplomatischen Missionen und der konsularischen Vertre-\ntungen geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nam 1. Dezember 1994\nin Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote der Vereinbarung wird nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 13. März 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nBotschaft der\nBundesrepublik Deutschland\nMoskau                                                          Moskau, 1. Dezember 1994\nVerbalnote Nr. 2577\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Verbal-\nnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation vom\n1. Dezember 1994, Nr. 1424, zu bestätigen, die in vereinbarter deutscher Fassung wie folgt\nlautet:\n\"Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation beehrt sich,\nder Botschaft der Bundesrepublik Deutschland die Bereitschaft der Regierung der\nRussischen Föderation zum Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Regierung der\nRussischen Föderation und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den\nVerzicht auf eine Quotenregelung des Personalbestands der diplomatischen Missionen und\nder konsularischen Vertretungen mitzuteilen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Die Regierung der Russischen Föderation und die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland verzichten unter Berücksichtigung von Artikel 11 des Wiener Übereinkom-\nmens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen und Artikel 20 des Wiener\nÜbereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen auf der Grundla-\nge der Gegenseitigkeit auf zahlenmäßige Quoten für das Personal der diplomatischen\nMissionen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation in der Bundes-\nrepublik Deutschland bzw. der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Födera-\ntion."]}