{"id":"bgbl2-1994-62-14","kind":"bgbl2","year":1994,"number":62,"date":"1994-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/62#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-62-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_62.pdf#page=14","order":14,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1994-11-24T00:00:00Z","page":3842,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["3842                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil II\nBekanntmachung\ndes deutsch-tansanischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. November 1994\nDas in Daressalam am 28. Oktober 1994 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Republik\nTansania über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach sei-\nnem Artikel 6\nam 28. Oktober 1994\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. November 1994\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Republik Tansania\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben \"Kooperation Kirche/Staat: Förderung von Bildungs-\nund Gesundheitseinrichtungen\" und zehn weitere Vorhaben)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 sind wie folgt übereingekommen:\nund\nArtikel 1\ndie Regierung der Vereinigten Republik Tansania -\n( 1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          es der Regierung der Vereinigten Republik Tansania, von der\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten          Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für die Vor-\nRepublik Tansania,                                                   haben\na) ,,Kooperation Kirche/Staat: Förderung von Bildungs- und\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch            Gesundheitseinrichtungen\"\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu         (12 000 000,- DM)\nvertiefen,\nb) \"Fahrbahnverstärkung Straße Mkumbara-Same\"\n(9 000 000,- DM)\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                 c) ,,Instandsetzung der Straße Mombo-Lushoto\"\n(1 000 000,- DM)\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in\nd) ,,Wasserkraftwerk Kihansi\"\nder Vereinigten Republik Tansania beizutragen,                           (28 000 000,- DM)\nunter Bezugnahme auf das Protokoll f:ter Regierungsverhand-       e) .,Sektorprogramm städtische Wasserversorgung\"\nlungen vom 8. Juni 1994 -                                               (12 500 000,- DM)","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1994                                           3843\nf)   \"Distriktgesundheitsvorhaben Mtwara-Region\"                        (5) Die in Absatz 1 und die in Absatz 3 unter den Buchstaben a\n(3 000 000,- DM)                                                bis c genannten Vorhaben können im Einvernehmen zwischen\ng) .,Ingenieurfakultät Daressalam\"                                   den Vertragsparteien durch andere Vorhaben ersetzt werden.\n(2 500 000,- DM)\nFinanzierungsbeiträge bis zu insgesamt 68 000 000,- DM (in                                       Artikel 2\nWorten: achtundsechzig Millionen Deutsche Mark) zu erhalten,            Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die Be-\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit der Vorhaben fest-        dingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\ngestellt worden ist.                                                 das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht       Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, und dem Empfänger\nes der Regierung der Vereinigten Republik Tansania darüber           der Finanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in\nhinaus, für das Vorhaben „Studien- und Fachkräftefonds VII\"          der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\neinen Finanzierungsbeitrag bis zu insgesamt DM 2 000 000,- (in       unterliegen.\nWorten: zwei Millionen Deutsche Mark) zu erhalten.\nArtikel 3\n(3) Reprogrammierung\nDie Regierung der Vereinigten Republik Tansania stellt die\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, von sämtlichen Steuern\nRegierung der Vereinigten Republik Tansania, von der Kreditan-\nund sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang\nstalt für Wiederaufbau für die Vorhaben\nmit dem Abschluß und der Durchführung der in Artikel 2 erwähn-\na) Tanzania Railways Corporation                                     ten Verträge in der Vereinigten Republik Tansania erhoben wer-\n(DM 17 500 000,-)                                               den können.\nb) Wasserversorgung Uroki-Hai District\n(DM 8 000 000,-)                                                                            Artikel 4\nc) Fahrbahnverstärkung/Straße Mkumbara-Same                             Die Regierung der Vereinigten Republik Tansania überläßt bei\n(DM 2 056 007,37)                                               den sich aus der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergeben-\nden Transporten von Personen und Gütern im See- und Luftver-\nFinanzierungsbeiträge zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förde-\nkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Ver-\nrungswürdigkeit festgestellt worden ist. Der für das Vorhaben\nkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichbe-\n„Ngombezi Sisal Estates Project\" im Regierungsabkommen vom\nrechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der\n2. Januar 1987 vorgesehene Betrag von DM 15 000 000,- wird\nBundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und\ndeshalb um DM 1O 556 007 ,37 gekürzt und reprogrammiert. Die\nerteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligur.g dieser Verkehrsun-\nim Regierungsabkommen vom 26. September 1990 vorgesehe-\nternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nnen Beträge für die Vorhaben „Mufindi\" (DM 10 000 000,-) und\n„National Bank of Commerce\" (DM 3 000 000,-) sowie der im\nRegierungsabkommen vom 27. November 1992 vorgesehene,                                            Artikel 5\ndurch Vereinbarung vom 21. Oktober 1994 gekürzte Betrag von\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nDM 4 000 000,- für das Vorhaben \"Kleinwasserkraftwerk Mbinga\"\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung der Finan-\nwerden deshalb reprogrammiert. Die gekürzten und reprogram-\nzierungsbeiträge ergebenden Lieferungen und Leistungen die\nmierten Beträge von insgesamt DM 27 556 007 ,37 werden für die\nwirtschaftlichen Möglichkeiten der Bundesländer Brandenburg,\nunter den Buchstaben a bis c genannten Vorhaben verwendet.\nMecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der     und Berlin bevorzugt genutzt werden. Die weitere Ausgestaltung\nRegierung der Vereinigten Republik Tansania zu einem späteren        bestimmen die in Artikel 2 genannten Verträge.\nZeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorberei-\ntung oder für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung\nArtikel 6\nund Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, zu erhalten, findet          Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\ndieses Abkommen Anwendung.                                           Kraft.\nGeschehen zu Daressalam am 28. Oktober 1994 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nRuenger\nFür die Regierung der Vereinigten Republik Tansania\nNkoma"]}