{"id":"bgbl2-1994-57-13","kind":"bgbl2","year":1994,"number":57,"date":"1994-11-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/57#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-57-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_57.pdf#page=15","order":13,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland","law_date":"1994-10-25T00:00:00Z","page":3707,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. November 1994                  3707\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Übereinkommens vom 26. Mai 1989\nüber den Beitritt des Königreichs· Spanien und der Portugiesischen Republik\nzum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung\ngerichtlicher Entscheidungen In Zivil- und Handelssachen\nsowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens\ndurch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens\nüber den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des\nVereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland\nund des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland\nVom 25. Oktober 1994\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 1994 zu dem Übereinkom-\nmen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der\nPortugiesischen Republik zum Übereinkommen Ober die gerichtliche Zuständig-\nkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-\nsachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens\ndurch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des\nKönigreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien\nund Nordirland und des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Grie-\nchenland (BGBI. 199411 S. 518) wird bekanntgemacht, daß das Übereinkommen\nnach seinem Artikel 32 Abs. 2 für\nDeutschland                                             am 1. Dezember 1994\nin Kraft treten wird; die Ratifikationsurkunde ist am 14. September 1994 bei dem\nGeneralsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden.\nDas Übereinkommen ist ferner für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nFrankreich                                              am    1. Februar 1991\nGriechenland                                            am        1. Juli 1992\nIrland                                                  am 1. Dezember 1993\nItalien                                                 am        1. Mai 1992\nLuxemburg                                               am    1. Februar 1992\nNiederlande                                             am    1. Februar 1991\nPortugal                                                am        1. Juli 1992\nSpanien                                                 am    1. Februar 1991\nVereinigtes Königreich                                  am 1. DezerTJber 1991 .\nBonn, den 25. Oktober 1994\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}