{"id":"bgbl2-1994-41-1","kind":"bgbl2","year":1994,"number":41,"date":"1994-09-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/41#page=223","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-41-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_41.pdf#page=223","order":1,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung des deutsch-sambischen Wirtschaftsabkommens","law_date":"1994-12-08T00:00:00Z","page":2019,"pdf_page":223,"num_pages":1,"content":["Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. September 1994                    2019\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzur Änderung des deutsch-sambischen Wirtschaftsabkommens\nVom 12. August 1994\nIn Lusaka ist durch Notenwechsel vom 16. Mai 1994/\n22. Juni 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Sambia eine\nVereinbarung zur Änderung des Wirtschaftsabkommens\nvom 1O. Dezember 1966 (Runderlaß Außenwirtschaft\nNr. 12/67vom 3. Februar 1967, BAnz. Nr. 51 vom 14. März\n1967) geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nam 22. Juni 1994\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note der Ver-\neinbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 12. August 1994\nBundesministerium für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Gehring\nDer Botschafter                                                   Lusaka, 16. Mai 1994\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nfolgende Vereinbarung zur Änderung des Wirtschaftsabkommens vom 10. Dezember 1966\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nSambia vorzuschlagen:\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Samiba\nkommen überein, Artikel 2 des genannten Abkommens zu streichen. Im übrigen bleibt das\nWirtschaftsabkommen unverändert gültig.\nFalls sich die Regierung der Republik Sambia mit diesem Vorschlag einverstanden\nerklärt, werden diese Note und Ihre, das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck\nbringende Antwortnote, eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden,\ndie mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. Peter Schmidt\nHon. Dr. Remmy K. K. Mushota, MP\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Sambia\nLusaka"]}