{"id":"bgbl2-1994-38-6","kind":"bgbl2","year":1994,"number":38,"date":"1994-08-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/38#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-38-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_38.pdf#page=19","order":6,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens über wichtige Linien des internationalen Kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC)","law_date":"1994-07-22T00:00:00Z","page":1319,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. August· 1994                  1319\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens\nüber wichtige Linien des internationalen Kombinierten Verkehrs\nund damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC)\nVom 22. Juli 1994\nDas von der Bundesrepublik Deutschland in Genf am 16. April 1991 unterzeich-\nnete Übereinkommen vom 1. Februar 1991 über wichtige Linien des internationa-\nlen Kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen\n(AGTC) - BGBI. 1994 II S. 979 - ist nach seinem Artikel 10 Abs. 1 für\nDeutschland                                          am       20. Oktober 1993\nin Kraft getreten; die Ratifikationsurkunde war am 30. Juli 1992 bei dem General-\nsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt worden.\nDas Übereinkommen ist ferner am 20. Oktober 1993 in Kraft getreten für\nDänemark\nohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland\nFrankreich\nNiederlande\n(für das Königreich in Europa)\nNorwegen\nÖsterreich\nRumänien\nSchweiz.\nDas Übereinkommen ist weiterhin in Kraft getreten für\nUngarn                                               am            5. Mai 1994.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n6. Juli 1994 (BGBI. II S. 979), die hiermit insoweit ergänzt wird.\nBonn, den 22. Juli 1994\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}