{"id":"bgbl2-1994-31-4","kind":"bgbl2","year":1994,"number":31,"date":"1994-07-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/31#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-31-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_31.pdf#page=8","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)","law_date":"1994-06-13T00:00:00Z","page":1028,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1028                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Tell II\n·  Artikel 14                                                            Artikel 15\nDieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an c;:tern die Ver-       Dieses_  Abkommen   wird für die Dauer von .ietvi Jahren ge-\ntragsparteien einander mitgeteilt haben, ·daß die erforderlichen      schlossen. Danach verflngert sich die Geltungsdauer_ jeweils um\ninnerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.  zehn weitere Jahre, sofem das Abkommen nicht von einer der\nAls Tag des lnkrafttret~ wird ~r. TJl9 dM 6ingangs def .letzten       beiden V ~ spAteeQns sechs Monate vor Ablauf der\nNotifikation angesehen.              .                                jeweiligen Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird.\nGeschehen zu Sofia am 14. September 1992 in zwei Urschrif-\nten, ktde In deutscher und bulgarischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nLintner\nSchrameyer\nFür die Regierung der Republik Bulgarien\nM. Sokolov\nBe\"8nntmachunjl\nüber den Geltungsbereich des Uberelnkommens\nüber den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)\nVom 13. Juni 1994\nDas Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den inter-\nnationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) - BGBI. 1985 II\nS. 130 - ist nach seinem Artikel 23 § 2 Abs. 4 für die\nSlowakei                                      am 1. Juni 1994\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß ao die\nBekanntmachung vom 24. Februar 1994 (BGBI. 11\ns. 413).\nBonn, den 13. Juni 1994\nAuswlrtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}