{"id":"bgbl2-1994-3-13","kind":"bgbl2","year":1994,"number":3,"date":"1994-01-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/3#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-3-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_3.pdf#page=22","order":13,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1993-12-14T00:00:00Z","page":78,"pdf_page":22,"num_pages":2,"content":["··--·----·------·~------------\n78                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil 11\nBekanntmachung\ndes deutsch-vletnamesischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 14. Dezember 1993\nDas in Hanoi am 18. November 1992 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Repu-\nblik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach\nseinem Artikel 6\nam 18. November 1992\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 14. Dezember 1993\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 1991\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland              b) für das Vorhaben \"Studien- und Fachkräftefonds\" einen Finan-\nund                                      zierungsbeitrag bis zu insgesamt 1 000 000,- DM (in Worten:\neine Million Deutsche Mark) als Zuschuß zu erhalten,\ndie Regierung der sozialistischen Republik Vietnam -\nc) für das Vorhaben nAufforstungsprogramm in den Provinzefl\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen               Cao Bang, Lang Son und Ha Bac im Nordosten Vietnams\"\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialisti-              einen Finanzierungsbeitrag bis zu insgesamt 5 000 000,- DM\nschen Republik Vietnam,                                                  (in Worten: fünf Millionen Deutsche Mark) als Zuschuß zu\nerhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              festgestellt und bestätigt worden ist, daß es als Vorhaben des\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu         Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen für die\nvertiefen,                                                               Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt.\n(2) Dieses Abkommen findet auch auf Darlehen oder Finanzie-\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen       rungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen zu den\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                 in Absatz 1 Buchstaben a und c genannten Vorhaben Anwen-\ndung, falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem späte-\nder Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen -                  ren Zeitpunkt ermöglicht, solche von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau (KfW) zu erhalten. Dabei werden für notwendige Begleit-\nsind wie folgt übereingekommen:                                   maßnahmen stets Finanzierungsbeiträge (Zuschüsse) gewährt.\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nArtikel 1\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht      land und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nes der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von der      durch andere Vorhaben ersetzt werden.\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main,\n(4) Falls die in Absatz 1 Buchstabe c erwähnte Bestätigung\na) für das Vorhaben \"Fertigstellung des Niederspannungsnetzes       nicht erteilt wird, kann das Vorhaben nAufforstungsprogramm in\nDray Unh\" ein Darlehen bis zu insgesamt 6 000 000,- DM         den Provinzen Cao Bang, Lang Son und Ha Bac im Nordosten\n(in Worten: sechs Millionen Deutsche Mark) zu erhalten, wenn   Vietnams\" durch ein Vorhaben der sozialen Infrastruktur oder der\nnach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt wor-     selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung ersetzt werden, das\nden ist,                                                       ebenfalls die besonderen Voraussetzungen für die Förderung im","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Januar 1994                                             79\nWege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt und somit durch einen                                    Artikel 4\nFinanzierungsbeitrag (Zuschuß) gefördert werden kann. Falls es           Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überläßt\ndurch ein Vorhaben aus einem anderen Bereich ersetzt wird,             bei den sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung\nermöglicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der         von Finanzierungsbeiträgen ergebenden Transporten von Perso-\nRegierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von der Kredit-\nnen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagieren und\nanstalt für Wiederaufbau für dieses Vorhaben ein Darlehen bis zur      Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nHöhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrags zu erhalten.               Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrsunternehmen\nmit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder\nArtikel 2                                  erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung\nDie Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die Be-          dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\ndingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der                                      Artikel 5\nKreditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger der Finanzie-\nrungsbeiträge (gegebenenfalls des Finanzierungsbeitrags) und              Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung\ndes Darlehens (gegebenenfalls der Darlehen) zu schließenden\noder der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Lie-\nVerträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden\nferungen und Leistungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten der\nRechtsvorschriften unterliegen.\nBundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sach-\nsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin bevorzugt genutzt\nArtikel 3                                   werden, wenn die Angebote in etwa vergleichbar sind.\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und son-\nArtikel 6\nstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Ab-\nschluß und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nVietnam erhoben werden.                                                Kraft.\nGeschehen zu Hanoi am 18. November 1992 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der\nBundesrepublik Deutschland\nJ. Elias\nFür die Regierung\nder Sozialistischen Republik Vietnam\nTrong"]}