{"id":"bgbl2-1994-28-3","kind":"bgbl2","year":1994,"number":28,"date":"1994-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/28#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-28-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_28.pdf#page=19","order":3,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Äthiopien","law_date":"1994-05-24T00:00:00Z","page":799,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Juli 1994                          799\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Äthiopien\nVom 24. Mai 1994\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung von Äthiopien gerichtete Verbalnote vom 28. Januar 1994 aufgrund der in\nArtikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885)\nvorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser Be-\nkanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Äthiopien abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n19. März 1992 (BGBI. II S. 269) und vom 24. Mai 1994 (BGBI. II S. 798).\nBonn, den 24. Mai 1994\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nAnlage\n1. Vereinbarung vom 30. Oktober 1980 zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidi-\ngung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Nationale\nVerteidigung des Sozialistischen Äthiopien über die Weiterbildung militärmedizinischer\nKader des sozialistischen Äthiopien in der Deutschen Demokratischen Republik\n2. Vereinbarung vom 23. Juni 1981 zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Nationale Verteidi-\ngung des sozialistischen Äthiopien über den Einsatz militärmedizinischer Kader der\nDeutschen Demokratischen Republik in militärmedizinischen Einrichtungen des Soziali-\nstischen Äthiopien\n3. Vereinbarung vom 23. Juni 1981 zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Nationale Verteidi-\ngung des Sozialistischen Äthiopien über die medizinische Betreuung von Angehörigen\nder Streitkräfte des Sozialistischen Äthiopien in der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik\n4. Abkommen vom 28. Juni 1984 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien über die\nAusbildung von Militärkadern der Streitkräfte des Sozialistischen Äthiopien in der Deut-\nschen Demokratischen Republik\n5. Abkommen vom 28. Juni 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksdemokratischen Republik Äthiopien über die\nAusbildung von Militärkadern der Streitkräfte der Volksdemokratischen Republik Äthio-\npien in der Deutschen Demokratischen Republik"]}