{"id":"bgbl2-1994-24-14","kind":"bgbl2","year":1994,"number":24,"date":"1994-06-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/24#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-24-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_24.pdf#page=46","order":14,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Irak","law_date":"1994-05-24T00:00:00Z","page":730,"pdf_page":46,"num_pages":3,"content":["730                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Kap Verde\nVom 24. Mai 1994\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluß der Konsul-\ntationen aufgrund des Artikels 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) gemäß einer an die Regierung von Kap Verde gerichteten\nVerbalnote vom 7. Februar 1994 sowie der Antwortnote der kapverdischen\nRegierung vom 5. April 1994 festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser\nBekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Kap Verde abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum sel-\nben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n21. Juni 1993 (BGBI. II S. 1004) und vom 24. Mai 1994 (BGBI. II S. 729).\nBonn, den 24. Mai 1994\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nAnlage\n1. Abkommen vom 4. Februar 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik der Kapverden über kulturelle und\nwissenschaftliche Zusammenarbeit                          ·\n2. Vertrag vom 21. Oktober 1980 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Republik der Kapverden über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und\nStrafsachen\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Irak\nVom 24. Mal 1994\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluß der Konsul-\ntationen aufgrund des Artikels 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) gemäß einer an die Regierung des Irak gerichteten\nVerbalnote vom 15. Januar 1994 festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser\nBekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.","Nr. 24 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Juni 1994                          731\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Irak abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n24. Mai 1994 (BGBI. II S. 730).\nBonn, den 24. Mai 1994\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Sch ü rman n\nAnlage\n1. Protokoll vom 26. Oktober 1958 über die Errichtung der Handelsvertretung der Regie-\nrung der Deutschen Demokratischen Republik in der Republik Irak und die Errichtung\nder Handelsvertretung der Regierung der Republik Irak in der Deutschen Demokrati-\nschen Republik\n2. Abkommen vom 1. April 1959 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Republik Irak über die kulturelle und wissenschaftliche\nZusammenarbeit\n3. Notenwechsel vom 16. Juni/8. Juli 1962 über die Errichtung des Generalkonsulats\nBagdad\n4. Abkommen vom 20. Oktober 1966 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über den Luftverkehr\n5. Abkommen vom 1. Oktober 1968 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens\n6. Abkommen vom 1. Oktober 1968 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet der Seeschiffahrt\n7. Abkommen vom 1. Oktober 1968 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über die wissenschaftlich-\ntechnische Zusammenarbeit\n8. Protokoll vom 1O. Mai 1969 über die Entwicklung der Beziehungen und der Zusam-\nmenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Irak\n9. Vertrag vom 22. Dezember 1970 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Republik Irak über den Rechtsverkehr\n10. Vereinbarung vom 2. Mai 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über die Unterstützung bei der\nFestigung und Entwicklung landwirtschaftlicher Genossenschaften und Staatsgüter in\nder Republik Irak\n11. Abkommen vom 27. Juni 1974 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über die Bildung eines Ständigen\nKomitees für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\n12. Statut vom 26. April 1975 für das Ständige Komitee für wirtschaftliche, wissenschaft-\nliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Republik Irak\n13. langfristiges Handelsabkommen vom 26. April 1975 zwischen der Regierung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Irak\n14. Vertrag vom 17. Oktober 1975 zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verteidigung der\nRepublik Irak über die Ausbildung von Sportoffizieren der Streitkräfte der Republik\nIrak\n15. Vereinbarung vom 8. Februar/1. März 1976 zwischen dem Ministerium für Auswärtige\nAngelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für\nAuswärtige Angelegenheiten der Republik Irak über Erleichterungen der Erteilung von\nVisa für diplomatische Kuriere","732                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil II\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthAlt Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Tell II enthAlt\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLautender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II hafbjährtich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblAtter, die VOf dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt KOln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11, 15 DM (9,30 DM zuzüglich 1,85 DM Versandkosten), bei            Bundeunzelger Vertagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen VorauSl'echnung 12,15 DM.                                                        Postvertriebsstück · Z 1998 A · Entg9H bezahtt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7o/o.\n16. Vereinbarung vom 8. März 1976 zwischen dem Ministerium des Innern der Deutschen\nDemokratischen Republik und dem Ministerium des Innern der Republik Irak über die\nZusammenarbeit nebst Protokoll vom selben Tag\n17. Vereinbarung vom 8. November 1976 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\nMilitärsports zwischen der Nationalen Volksarmee und der Irakischen Armee für das\nJahr1977\n18. Vereinbarung vom 31. März 1977 zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidi-\ngung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verteidigung\nder Republik Irak über die Tätigkeit von Spezialisten auf dem Gebiet der militärischen\nKörperertüchtigung und des Freizeitsports der Nationalen Volksarmee der Deutschen\nDemokratischen Republik bei den Streitkräften der Republik Irak\n19. Niederschrift vom 26. August 1977 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\nPreise zwischen dem Amt für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Zentralen Organisation für Preise der Republik Irak\n20. Vereinbarung vom 5. September 1978 zwischen dem Ministerium für Nationale Vertei-\ndigung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verteidigung\nder Republik Irak über die Tätigkeit von Spezialisten auf dem Gebiet der militärischen\nKörperertüchtigung der Nationalen Volksarmee bei den Streitkräften der Republik\nIrak\n21. Vereinbarung vom 26. April 1979 zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verteidigung der\nRepublik Irak über militärische Zusammenarbeit\n22. Abkommen vom 26. November 1981 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Republik Irak über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens\n23. Abkommen vom 27. April 1982 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Republik Irak über die gegenseitige Anerken-\nnung von akademischen Graden und anderen Bildungsnachweisen\n24. Konsularvertrag vom 17. Dezember 1982 zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Republik Irak\n25. Abkommen vom 14. Oktober 1985 zwischen dem Staatlichen Komitee für Fernsehen\nbeim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem lraqi Broadcasting\nand Television Establishment über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fern-\nsehens\n26. Abkommen vom 5. März 1986 zwischen dem Staatlichen Komitee für Rundfunk beim\nMinisterrat der Deutschen Demokratischen Republik und lraqi Broadcasting and Tele-\nvision Establishment über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks\n27. Vereinbarte Niederschrift vom 27. September 1989 über die 11. Tagung des Ständigen\nKomitees für wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit\nDeutsche Demokratische Republik/Republik Irak"]}