{"id":"bgbl2-1994-20-8","kind":"bgbl2","year":1994,"number":20,"date":"1994-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/20#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-20-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_20.pdf#page=27","order":8,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Frankreich","law_date":"1994-04-15T00:00:00Z","page":615,"pdf_page":27,"num_pages":1,"content":["Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Mai 1994                       615\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Frankreich\nVom 15. Aprll 1994\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung von Frankreich gerichtete Verbalnote vom 18. Januar 1993 aufgrund der\nnach Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II\nS. 885) in Bonn am 16. Juni 1992 stattgefundenen Konsultationen festgestent,\ndaß die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten völkerrechtlichen\nÜbereinkünfte mit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990\nerloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Frankreich abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum sel-\nben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n2. Juli 1992 (BGBI. II S. 515) und vom 28. März 1994 (BGBI. II S. 481).\nBonn, den 15. April 1994\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAnlage\n1. Abkommen vom 16. Juni 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Französischen Republik über kulturelle Zusammenar-\nbeit\n2. Abkommen vom 16. Juni 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Französischen Republik über Statut und Modalitäten\nder Arbeitsweise der Kulturzentren, deren Eröffnung in dem von beiden Seiten abge-\nschlossenen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit vereinbart wurde\n3. Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Französischen Republik Ober die Eröffnung\nweiterer Kulturzentren auf dem Territorium des anderen Staates"]}