{"id":"bgbl2-1994-17-5","kind":"bgbl2","year":1994,"number":17,"date":"1994-04-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/17#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-17-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_17.pdf#page=29","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ghanaischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1994-05-04T00:00:00Z","page":513,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 17-Tag der Ausgabe: Bonn. den 27. April 1994                                          513\nBekanntmachung\ndes deutsch-ghanalschen Abkommens\nOber Flnanzlelle Zusammenarbeit\nVom 5. Aprll 1994\nDas in Accra am 2. September 1993 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Ghana über\nFinanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Artikel 6\nam 2. September 1993\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. April 1994\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Ghana\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(\"Rehabilitierung der Straße Tema-Akosombo\" und fünf weitere Vorhaben)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               Darlehen bis zu insgesamt 78 000 000,00 DM (in Worten: acht-\nundsiebzig Millionen Deutsche Mark) aufzunehmen und einen\nund\nFinanzierungsbeitrag bis zu insgesamt 2 000 000,00 DM (in Wor-\ndie Regierung der Republik Ghana -                   ten: zwei Millionen Deutsche Mark) zu erhalten, wenn nach Prü-\nfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist:\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\n- ein Darlehen bis zu 16 000 000,00 DM (in Worten: sechzehn\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nMillionen Deutsche Mark) für das Vorhaben \"Rehabilitierung\nGhana,\nder Straße Tema-Akosombo•,\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch         - ein Darlehen bis zu 11 000 000,00 DM (in Worten: elf Millionen\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu       Deutsche Mark) für das Vorhaben \"Sektorbezogenes Pro-\nvertiefen,                                                             gramm ländliche Wasserversorgung\",\n- ein Darlehen bis zu 16 000 000,00 DM (in Worten: sechzehn\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen\nMillionen Deutsche Mark) für das Vorhaben \"Rehabilitierung\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,\nvon Wasserversorgungssystemen in Klein- und Mittelstäd-\nten\",\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in\nder Republik Ghana beizutragen,                                     - ein Darlehen bis zu 15 000 000,00 DM (in Worten: fünfzehn\nMillionen Deutsche Mark) für das Vorhaben \"lnfrastrukturent-\nunter Bezugnahme auf die Ergebnisniederschrift der Verhand-          wicklung in Sekundarstädten\",\nlungen zwischen beiden Regierungen über wirtschaftliche Zusam-      - ein Darlehen bis zu 20 000 000,00 DM (in Worten: zwanzig\nmenarbeit vom 30. April 1993 in Accra -                                Millionen Deutsche Mark) für das Vorhaben .Local Govemment\nDevelopment Project (Urban III) - Kofinanzierung mit der Welt-\nsind wie folgt übereingekommen:                                      bank-•,\n- einen Finanzierungsbeitrag bis zu 2 000 000,00 DM (in Worten:\nArtikel 1                                  zwei Millionen Deutsche Mark) für das Vorhaben \"Pharmafabrik\nGIHOC-.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Republik Ghana, für nachfolgende Vorha-          (2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt (Main),       Regierung der Republik Ghana zu einem späteren Zeitpunkt"]}