{"id":"bgbl2-1994-1-5","kind":"bgbl2","year":1994,"number":1,"date":"1994-01-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1994/1#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1994-1-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1994/bgbl2_1994_1.pdf#page=10","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz der Verkehrsminister","law_date":"1993-11-25T00:00:00Z","page":10,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["10                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen\nüber Vertrige über den Internationalen Warenkauf\nVom 25. November 1993\nDas Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge\nüber den internationalen Warenkauf (BGBI. 198911 S. 586; 1990 II S. 1699) wird\nnach seinem Artikel 99 Abs. 2 für\nEstland                                                   am     1. Oktober 1994\nin Kraft treten.\nEs t I an d hat bei Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde nach den Artikeln 12\nund 96 des Übereinkommens erklärt, daß die Bestimmungen der Artikel 11 und\n29 oder des Teils II dieses Übereinkommens, die für den Abschluß eines Kauf-\nvertrags, seine Änderung oder Aufhebung durch Vereinbarung oder für ein\nAngebot, eine Annahme oder eine sonstige Willenserklärung eine andere als die\nschriftliche Form gestatten, nicht gelten, wenn eine Partei ihre Niederlassung in\nEstland hat.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n11. März 1993 (BGBI. II S. 738).\nBonn, den 25. November 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Protokolls\nüber die Europäische Konferenz der Verkehrsminister\nVom 25. November 1993\nDas Protokoll vom 17. Oktober 1953 über die Euro-\npäische Konferenz der Verkehrsminister (BGBI. 1971 II\nS. 1290) ist nach seinem Artikel 15 für folgende weitere\nStaaten in Kraft getreten:\nPolen                         am          30. Juni 1993\nSlowenien                     am    14. Dezember 1992\nTschechische Republik          am            6. Juli 1993\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 27. August 1979 (BGBI. II\ns. 1015).\nBonn, den 25. November 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}