{"id":"bgbl2-1993-7-2","kind":"bgbl2","year":1993,"number":7,"date":"1993-03-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/7#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-7-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_7.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-mosambikanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1993-01-25T00:00:00Z","page":195,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. März 1993                        195\nBekanntmachung\nder deutsch-mosambikanischen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 25. Januar 1993\nDie in Maputo durch Notenwechsel vom 30. Septem-\nber/23. November 1992 getroffene Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Mosambik über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit ist\nam 23. November 1992\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note der Verein-\nbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 25. Januar 1993\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nMaputo, den 30. September 1992\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 3. Dezember 1987 zwischen unseren beiden Regie-\nrungen über Finanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung über die Änderung dieses\nAbkommens vorzuschlagen:\n1. Der in Artikel 1 Absatz 1 des Abkommens vom 3. Dezember 1987 für das Vorhaben\n.Eisenbahnbergungsgerät\" vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu\n11 500 000,- DM (in Worten: elf Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark) wird um\n800 000,- DM (in Worten: achthunderttausend Deutsche Mark) gekürzt, so daß für das\ngenannte Vorhaben nunmehr ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 10 700 000,- DM (in\nWorten: zehn Millionen siebenhunderttausend Deutsche Mark) zur Verfügung steht.\nGleichzeitig wird für die Begleitmaßnahme .Technische Assistenz für den Betrieb und\ndie Unterhaltung des Bergungsgenlts\" ein Finanzierungsbeitrag von 800 000,- DM (in\nWorten: achthunderttausend Deutsche Mark) zur Verfügung gestellt.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom 3. De-\nzember 1987 auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Mosambik mit den in den Nummem 1 und 2\nenthaltenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nGehl\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister der\nRepublik Mosambik\nHerrn Dr. Pascoal Mocumbi"]}