{"id":"bgbl2-1993-42-17","kind":"bgbl2","year":1993,"number":42,"date":"1993-11-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/42#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-42-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_42.pdf#page=11","order":17,"title":"Bekanntmachung der deutsch-finnischen Vereinbarung über die Förderung der Deutschen Schule Helsinki","law_date":"1993-10-26T00:00:00Z","page":2031,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["-------------------------\nNr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1993                                            2031\nArtikel 9                                                              Artikel 10\nDiese Vereinbarung wird für die Dauer von fünf Jahren ge-               Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom\nschlossen. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere       20. November 1987 über Zusammenarbeit zwischen dem Bun-\nfünf Jahre, sofern sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien      desministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit der\nspätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Geltungs-             Bundesrepublik Deutschland und dem Staatlichen Amt für Jugend\ndauer schriftlich gekündigt wird.                                       und Sport der Ungarischen Volksrepublik außer Kraft.\nGeschehen zu Budapest am 30. Oktober 1992 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür den Bundesminister für Frauen und Jugend\nder Bundesrepublik Deutschland\nAngela Merkel\nFür das Sekretariat für Jugendkoordination\nim Amt des Ministerpräsidenten der Republik Ungarn\nBalazs Horvath\nBekanntmachung\nder deutsch-finnischen Vereinbarung\nüber die Förderung der Deutschen Schule Helsinki\nVom 26. Oktober 1993\nDie in Helsinki am 6. Oktober 1992 unterzeichnete Ver-\neinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Finnland\nüber die Förderung der Deutschen Schule Helsinki ist nach\nihrem Artikel 3\nam 6. Oktober 1992\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. Oktober 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann","2032                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nVereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Finnland\nüber die Förderung der Deutschen Schule Helsinki\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                    kennung des deutschen Abiturs erforderlich sind. Die notwen-\ndige Zahl der amtlich vermittelten deutschen Lehrkräfte be-\nund\nmißt sich nach den einschlägigen Kriterien, die hierfür von der\ndie Regierung der Republik Finnland -                      Regierung der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt wor-\nden sind.\nin der Überzeugung, daß die Förderung der Deutschen Schule\n2. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt sich\nHelsinki als Begegnungsschule im beiderseitigen Interesse liegt\nbereit, auch weiterhin die Deutsche Schule Helsinki finanziell\nund dem vertieften gegenseitigen Verständnis und der Verstär-\nzu unterstützen. Die jährlichen Zuwendungen bemessen sich\nkung des deutsch-finnischen Austausches auf kulturellem Gebiet\nnach ihren Richtlinien, die der weltweiten Förderung der deut-\ndient,\nschen Auslandsschulen zugrunde liegen.\nin dem Wunsch, die Tätigkeit der Deutschen Schule Helsinki         3. Die Regierung der Republik Finnland erklärt sich bereit, der\nuneingeschränkt fortzuführen und die Finanzierung der Schule              Deutschen Schule Helsinki ab 1992 eine jährliche Unterstüt-\nlangfristig zu sichern,                                                   zung zukommen zu lassen. Diese beträgt im Jahr 1992 die im\nfinnischen Staatshaushalt bewilligte Summe von 1 Million\nunter Bezugnahme auf die Artikel 2 und 13 des Abkommens                Finnmark. Für das Jahr 1993 erklärt die Regierung der Repu-\nvom 27. September 1978 zwischen der Regierung der Bundesre-               blik Finnland ihre Bereitschaft, die Deutsche Schule Helsinki\npublik Deutschland und der Regierung der Republik Finnland über           wirtschaftlich mindestens in der Höhe des Betrags zu unter-\nkulturelle Zusammenarbeit, das Protokoll vom 5. September 1990            stützen, der im Staatshaushalt 1992 bewilligt worden ist.\nzum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Finnland über kultu-\nrelle Zusammenarbeit, das Protokotl der deutsch-finnischen Di-                                    Artikel 2\nrektorenkonsultationen vom 27. Mai 1991 in Helsinki sowie Ziffer         Für die finanzielle Förderung ab 1994 werden die Vertragspar-\n18 des Protokolls der 5. Sitzung der Ständigen Gemischten            teien neue Gespräche auf der Grundlage der bis dahin zu erwar-\ndeutsch-finnischen Kulturkommission vom 13. Februar 1992 in          tenden Neufassung der finnischen gesetzlichen Regelung für\nHelsinki-                                                             fremdsprachHche private Schulen einleiten. Ziel ist es, eine Rege-\nlung .·herbeizuführen, derzufolge der finnische Staat der Deut-\nsind wie folgt übereingekommen:                                    schen Schule Helsinki einen Zuschuß für die laufenden Kosten\ngewährt, der die Förderung für 1992 und 1993 deutlich übersteigt\nArtikel 1                               und der sich auf der Basis eines angemessenen Prozentanteils\ndesjenigen Betrags errechnet, den der finnische Staat pro Schüler\nDas Bildungsangebot der Deutschen Schule Helsinki sowie die        aufwenden muß.\nerfolgreiche Umsetzung der mit Protokoll vom 5. September 1990\nvereinbarten Strukturreform wird durch finanzielle Beteiligung der                                Artikel 3\ndeutschen und der finnischen Regierung langfristig durch folgen-         Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.\nde Regelung gesichert:                                                Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt sich\nbereit, der Deutschen Schule Helsinki die amtlich vermittelten\nArtikel 4\ndeutschen Lehrkräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen, die\nfür die Erfüllung der ihr von der Konferenz der Kultusminister      Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien jederzeit\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland vorgegebenen        unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines\nUnterrichts- und Schulziele als Voraussetzung für die Aner-      jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.\nGeschehen zu Helsinki am 6. Oktober 1Q92\nin zwei Urschriften, jede in deutscher und finnischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nPeter Bazing\nFür die Regierung der Republik Finnland\nMarkku Reimaa"]}