{"id":"bgbl2-1993-42-1","kind":"bgbl2","year":1993,"number":42,"date":"1993-11-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/42#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_42.pdf#page=16","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-argentinischen Investitionsförderungsvertrags","law_date":"1993-10-26T00:00:00Z","page":2036,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["2036                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, daß sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 18. Oktober\n1993 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die am heutigen\nTag in Kraft tritt.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nBonn, den 18. Oktober 1993\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBonn\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-argentinischen Investitionsförderungsvertrags\nVom 26. Oktober 1993\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. August\n1993 zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Re-\npublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz\nvon Kapitalanlagen (BGBI. 1993 II S. 1244) wird bekannt-\ngemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 12 Abs. 2\nsowie das dazugehörige Protokoll und die beiden Noten-\nwechsel vom selben Tag\nam 8. November 1993\nin Kraft treten werden.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 8. Oktober 1993 in\nBuenos Aires ausgetauscht worden.\nBonn, den 26. Oktober 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Sch ü rman n"]}