{"id":"bgbl2-1993-4-28","kind":"bgbl2","year":1993,"number":4,"date":"1993-02-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/4#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-4-28/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_4.pdf#page=31","order":28,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Sri Lanka","law_date":"1993-01-19T00:00:00Z","page":143,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Februar 1993                                            143\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Sri Lanka\nVom 19. Januar 1993\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka gerichtete Verbal-\nnote vom 11. September 1992 aufgrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages\nvom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885) vorgesehenen Konsultationen\nfestgestellt, daß die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung genannten\nvölkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der Einheit Deutschlands am\n3. Oktober erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Sri Lanka bzw. dem früheren Ceylon\nabgeschlossene völkerrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit\nDeutschlands zum selben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n6. Januar 1993 (BGBI. II S. 141 ).\nBonn, den 19. Januar 1993\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAnlage\n1. Notenwechsel vom 13. September 1961 über die Errichtung einer Handelsvertretung\nder Deutschen Demokratischen Republik in Ceylon\n2. Notenwechsel vom 13. Februar 1964 über die Herstellung konsularischer Beziehungen\nzwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Ceylon\n3. Notenwechsel vom 16., 18., 28., 29. Juni und vom 1. Juli 1970 über die Aufnahme\ndiplomatischer Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nCeylon\n4. Abkommen vom 12. März 1971 über die Entwicklung der wissenschaftlichen und\ntechnischen Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nCeylon\n5. Abkommen vom 12. März 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung Ceylons über kulturelle Zusammenarbeit\n6. Abkommen vom 9. Oktober 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung Ceylons über den Luftverkehr zwischen ihren\nStaatsgebieten und über diese hinaus nebst Protokoll\n7. Protokoll vom 8. Juli 1972 zum Abkommen über die Entwicklung der wissenschaft-\nlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen\nRepublik und Ceylon\n8. Handelsabkommen vom 22. Dezember 1975 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Republik Sri Lanka nebst Briefwech-\nsel vom selben Tag über Zahlungen und Kredite.\n9. Protokoll vom 6. Juni 1978 über die weitere Entwicklung der ökonomischen Zusam-\nmenarbeit zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRegierung der Republik Sri Lanka\n10. Abkommen vom 29. Dezember 1983 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik\nSri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom\nEinkommen und vom Vermögen (GBI. 1985 II S. 57)*\n\") Die Bestimmungen dieses Abkommens sind nach dem 3. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1990 weiter angewendet\nworden.","144                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Ver1ags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Tell l enthilt Gesetze, Veroronungen und sonstige Veröffent-\nAchungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthAlt\na) v61kerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung er1a8senen RechtsVOOIChriften sowie damit zusammenhingende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits 81'11:hienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Ver1agsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Tell l und Teil II halbjAhr1ich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkoaten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblitter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt KOln 3 99-509, t3lZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.                                                 BundNanatger v---.....m.b.H.• Poetfach 13 20 . 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte S1eU8f'S8tz                   PostvertrlebNtü·Z1•A· GebOlvbuahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 503. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Dezember 1992,\nist im Bundesanzeiger Nr. 12 vom 20. Januar 1993 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger (Stammausgabe) Nr. 238 vorn 18. Dezember 1992\nkann zum Preis von 7,50 DM (5,50 DM + 2,00 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 399-509 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}