{"id":"bgbl2-1993-4-22","kind":"bgbl2","year":1993,"number":4,"date":"1993-02-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/4#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-4-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_4.pdf#page=29","order":22,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Jordanien","law_date":"1993-01-06T00:00:00Z","page":141,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Februar 1993                      141\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Jordanien\nVom &. Januar 1993\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Angebot von\nKonsultationen aufgrund des Artikels 12 des Einigungsvertrages vom 31. August\n1990 (BGBI. 1990 II S. 885), das mit einer an die Regierung des Haschemitischen\nKönigreichs Jordanien gerichteten Verbalnote vom 7. September 1992 erfolgte,\nfestgestellt, daß die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung genannten\nvölkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der Einheit Deutschlands am\n3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Jordanien abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum\nselben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n6. Januar 1993 (BGBI. II S. 140).\nBonn, den 6. Januar 1993\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAnlage\n1. Notenwechsel vom 17./27. Juni und vom 6. August 1976 zwischen den Ministerien für\nAuswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik, der Botschaft\nder Syrischen Arabischen Republik und dem Ministerium für Auswärtige Angelegen-\nheiten Jordaniens über die Interessenvertretung jordanischer Staatsbürger durch die\nBotschaft der Syrischen Arabischen Republik in der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik\n2. Gemeinsames Kommunique vom 8. Oktober 1973 über die Herstellung diplomatischer\nBeziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Haschemiti-\nschen Königreich Jordanien\n3. Abkommen vom 12. Dezember 1983 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über\nden Handel, die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit\n4. Abkommen vom 18. April 1983 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über die\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\n5. Arbeitsplan vom 6. April 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über die\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit in den Jahren 1989, 1990 und 1991"]}