{"id":"bgbl2-1993-4-10","kind":"bgbl2","year":1993,"number":4,"date":"1993-02-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/4#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-4-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_4.pdf#page=20","order":10,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Argentinien","law_date":"1992-12-22T00:00:00Z","page":132,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["132                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Argentinien\nVom 22. Dezember 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluß der Konsul-\ntationen auf Grund des Artikels 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) gemäß einer an die Regierung von Argentinien gerichteten\nVerbalnote vom 14. September 1992 sowie der Antwortnote der argentinischen\nRegierung vom 28. Oktober 1992 festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser\nBekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Argentinien abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum sel-\nben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n21. Dezember 1992 (BGBI. 1993 II S. 127).\nBonn, den 22. Dezember 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAnlage\n1. Gemeinsame Erklärung vom 28. Mai 1973 über Verhandlungen zur Verwirklichung\ndiplomatischer Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Republik Argentinien\n2. Gemeinsame Erklärung vom 25. Juni 1973 Ober die Herstellung diplomatischer\nBeziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik\nArgentinien\n3. Handelsabkommen vom 30. Mai 1975 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Republik Argentinien\n4. Zusatzprotokoll vom 8. August 1977 zum Handelsabkommen vom 30. Mai 1975\nzwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung\nder Republik Argentinien.\n5. Vereinbarung vom 4. September 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Republik Argentinien zur Vermeidung der\nDoppelbesteuerung bei Einnahmen, Gewinnen und Vermögen auf dem Gebiet des\ninternationalen Seeverkehrs\n6. Vereinbarung durch Notenwechsel vom 9. März 1979 Ober Visaerleichterungen für\ndiplomatische Kuriere zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRepublik Argentinien\n7. Vereinbarung durch Notenwechsel vom 30. November 1983 zwischen dem Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik und dem\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Argentinien über die gegen-\nseitige Gewährung der Visaerteilung für Mitglieder der Missionen beider Staaten\n8. Kulturabkommen vom 10. Juli 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung der Republik Argentinien\n9. Abkommen vom 10. Juli 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Republik Argentinien über die wissenschaftlich-tech-\nnologische Zusammenarbeit"]}