{"id":"bgbl2-1993-37-6","kind":"bgbl2","year":1993,"number":37,"date":"1993-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/37#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-37-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_37.pdf#page=32","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, sowie der Protokolle zu diesem Übereinkommen","law_date":"1993-09-21T00:00:00Z","page":1932,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["1932                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Tel11 und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei                    Bundesanzeiger Verlagages.m.b.H . . Postfach 13 20 . 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.                                                                Poatvertriebsstück • Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung\ndes Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen,\ndie übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können,\nsowie der Protokolle zu diesem Übereinkommen\nVom 21. September 1993\n1.\nDas übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Be-\nschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige\nLeiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBI. 1992 II S. 958;\n1993 II S. 935), sowie die Protokolle zu diesem Übereinkommen sind nach\nseinem Artikel 5 Absätze 2 und 4 für\nLettland                                                            am                4. Juli 1993\nin Kraft getreten.\nII.\nMit Zirkularnote vom 28. April 1993 teilte der Generalsekretär der Vereinten\nNationen mit, daß die Tschechische Republik am 22. Februar 1993 ihre\nR echt s n ach f o I g e zu dem Übereinkommen und seinen Protokollen notifiziert\nhat und dementsprechend mit Wirkung vom 1. Januar 1993, dem Tag der\nErlangung ihrer Unabhängigkeit, Vertragspartei des Übereinkommens und der\nProtokolle geworden ist.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n27. Juli 1993 {BGBI. II S. 1813).\nBonn, den 21. September 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}