{"id":"bgbl2-1993-33-1","kind":"bgbl2","year":1993,"number":33,"date":"1993-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/33#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_33.pdf#page=47","order":1,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung des deutsch-äthiopischen Handels- und Wirtschaftsabkommens","law_date":"1993-08-11T00:00:00Z","page":1819,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1993            1819\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zur Änderung\ndes deutsch-äthiopischen Handels- und Wirtsc.haftsabkommens\nVom 11. August 1993\nIn Addis Abeba ist durch Notenwechsel vom 3. Juli\n1992/2. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Übergangsregierung von\nÄthiopien eine Vereinbarung zur Änderung des Handels-\nund Wirtschaftsabkommens vom 21. April 1964 (Rund-\nerlaß Außenwirtschafts Nr. 52/67 vom 29. November\n1967, BAnz. Nr. 38 vom 23. Februar 1968) geschlossen\nworden. Die Vereinbarung ist\nam 2. Dezember 1992\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche. Note der Ver-\neinbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11. August 1993\nBundesministerium für Wirtschaft\nIm Auftrag\nvon Dewitz\nAddis Abeba, den 3. Juli 1992\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland folgende Vereinbarung zur Änderung des\ndeutsch-äthiopischen Handels- und Wirtschaftsabkommens vor-\nzuschlagen:\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Über-\ngangsregierung von Äthiopien kommen überein, die Artikel 3\nund 8 des Handels- und Wirtschaftsabkommens vom 21. April\n1964 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Kaiserreichs Äthiopien zu streichen. Im\nübrigen bleibt das Handels- und Wirtschaftsabkommen unverän-\ndert gültig.\nFalls sich die Übergangsregierung von Äthiopien mit diesem\nVorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwort-\nnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden\nRegierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\ntritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\ngezeichnetsten Hochachtung.\nDr. Horst Winkelmann\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige\nAngelegenheiten\nHerrn Seyoum Mesfin\nAddis Abeba"]}