{"id":"bgbl2-1993-30-3","kind":"bgbl2","year":1993,"number":30,"date":"1993-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/30#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-30-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_30.pdf#page=11","order":3,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung des deutsch-tschadischen Wirtschaftsabkommens","law_date":"1993-07-30T00:00:00Z","page":1283,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. August 1993                     1283\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zur Änderung\ndes deutsch-tschadischen Wirtschaftsabkommens\nVom 30. Juli 1993\nIn N'Djamena ist durch Notenwechsel vom 18. November 1991/11. Januar\n1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Tschad eine Vereinbarung zur Änderung des Wirtschafts-\nabkommens vom 31. Mai 1963 (Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 35/63 vom\n18. Oktober 1963, BAnz. Nr. 224 vom 3. Dezember 1963) geschlossen worden.\nDie Vereinbarung ist\nam 11 . Januar 1992\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note der Vereinbarung wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nBonn, den 30. Juli 1993\nBundesministerium für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Schomerus\nDer Botschafter                                       N'Djamena, den 18. November 1991\nDer Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nfolgende Vereinbarung zur Änderung des deutsch-tschadischen Wirtschaftsabkommens\nvorzuschlagen:\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Tschad\nkommen überein, die Artikel 2 und 6 des Wirtschaftsabkommens vom 31. Mai 1963\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nTschad zu streichen. Im übrigen bleibt das Wirtschaftsabkommen unverändert gültig.\nFalls sich die Regierung der Republik Tschad mit diesem Vorschlag einverstanden\nerklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck\nbringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regie-\nrungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwort in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nSeiner Exzellenz\nHerrn Soungui Ahmed\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Tschad\nN'Djamena"]}