{"id":"bgbl2-1993-26-2","kind":"bgbl2","year":1993,"number":26,"date":"1993-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/26#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_26.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung des deutsch-guineischen Wirtschaftsabkommens","law_date":"1993-06-04T00:00:00Z","page":1179,"pdf_page":3,"num_pages":9,"content":["Nr. 26 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1993                       1179\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzur Änderung des deutsch-guineischen Wirtschaftsabkommens\nVom 4. Juni 1993\nIn Conakry ist durch Notenwechsel vom 18. September 1991/6. April 1992\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Guinea eine Vereinbarung zur Änderung des Wirtschaftsabkommens\nvom 19. April 1962 (Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 32/62 vom 2. Juli 1962,\nBAnz. Nr. 134 vom 19. Juli 1962) ·geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nam 6. April 1992\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note der Vereinbarung wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nBonn, den 4. Juni 1993\nBundesministerium für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Schomerus\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nConakry, den 18. September 1991\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nfolgende Vereinbarung zur Änderung des deutsch-guineischen Wirtschaftsabkommens\nvorzuschlagen:\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Guinea\nkommen überein, die Artikel 2 und 6 des Wirtschaftsabkommens vom 19. April 1962\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Repubiik\nGuinea zu streichen. Im übrigen bleibt das Wirtschaftsabkommen unverändert gültig.\nFalls sich die Regierung der Republik Guinea mit diesem Vorschlag einverstanden\nerklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck\nbringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regie-\nrungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nDr. Hubert Beemelmans\nSeiner Exzellenz\nHerrn Oberstleutnant Jean Traore\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nConakry","1180                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Polen\nVom 21. Juni 1993\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Republik Polen gerichtete Verbalnote vom 7. Mai 1993 aufgrund der in\nArtikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885) in\nWarschau vom 6. bis 9. April 1992 stattgefundenen Konsultationen festgestellt,\ndaß die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen\nÜbereinkünfte mit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990\nerfoschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Polen abgeschlossene völkerrechtliche\nÜbereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben Zeitpunkt\nerfoschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n23. Juni 1993 (BGBI. II S. 1095).\nBonn, den 21. Juni 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel","Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1993                           1181\nAnlage_\n1. Vereinbarung vom 18. Oktober 1949 zwischen der Provisorischen Regierung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über den Austausch\ndiplomatischer Vertretungen\n2. Vertrag vom 23. Juli 1950 zwischen der Provisorischen Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Republik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes\n3. Vereinbarung vorn 20. Januar 1953 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Regierung der Volksrepublik Polen über den Aufbau und die Unterhaltung der\nGrenzeisenbahnbrücken über die Oder und Neiße nebst Protokoll vom 29. April 1954\nzur Änderung der Vereinbarung\n4. Protokoll vom 2. August 1954 über den gemeinsamen Schutz der Fische in der\nOderbucht\n5. Vertrag vom 8. Oktober 1954 zwischen dem Ministerium für Außenhandel und Binnen-\nhandel der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Schiffahrt\nder Volksrepublik Polen über die Schiffahrt und die Hilfe in Schiffahrtsangelegenheiten\n6. Abkommen vom 9. Juli 1955 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet der Veterinärmedizin\n7. Vertrag vom 12. Januar 1956 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Schiffahrt der Volks-\nrepublik Polen zur Erhöhung der Sicherheit der Schiffahrt und der Fischerei in der\nOstsee\n8. Vereinbarung vom 12. Dezember 1956 über den Rettungsdienst auf der Ostsee\nzwischen der Volksrepublik Polen, der Deutschen Demokratischen Republik und der\nUdSSR sowie Protokoll vom selben Tag\n9. Vertrag vom 1. Februar 1957 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Volksrepublik Polen über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen\n(GBI. 1957 1 S. 413, 545, 1958 1 S. 227) nebst\n10. Protokoll vom 18. April 1975 zu diesem Vertrag (GBI. 1975 II S. 245, 1976 II S. 139)\n11. Vertrag vom 17. April 1957 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit beim\nAufschluß neuer Braunkohlentagebaue in der Volksrepublik Polen\n12. Abkommen vom 30. Mai 1957 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Zahlungsverkehr in den\nJahren 1957 bis 1960\n13. Vertrag vom 13. Juli 1957 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nVolksrepublik Polen und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik\n(GBI. 1 S. 669)\n14. Protokoll vom 14. Oktober 1971 zu dem am 13. Juli 1957 in Warschau unterzeichneten\nVertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik\nPolen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik (GBI. 1972 1 S. 15)\n15. Abkommen vom 5. September 1957 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit und die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet des Zollwesens (GBI. 1958 1 S. 24,\n222)\n16. Abkommen vom 22. April 1960 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die wirtschaftliche\nund technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit\n17. Abkommen vom 28. November 1960 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik, der Regierung der Volksrepublik Polen und der Regierung der\nUdSSR über die Bedingungen der Frachtschiffahrt auf den Binnenwasserstraßen\ndieser Staaten\n18. Vereinbarungen vom 28. Juli 1962 zwischen den Regierungen der Deutschen Demo-\nkratischen Republik, der Volksrepublik Polen und der UdSSR über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet der Hochseefischerei\n19. Protokoll vom 14. September 1962 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Be- und\nVerrechnung der Kosten von Bauleistungen auf dem Territorium der Volksrepublik\nPolen\n20. Abkommen vom 8. Dezember 1962 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Verkippung\nvon Asche aus dem Kraftwerk „Friedensgrenze\" Hirschfelde und den gemeinsamen\nBau von Ausrüstungen für den Transport und die Verladung von Asche","1182                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\n21. Abkommen vom 4. November 1965 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Austausch\nvon Nachwuchswissenschaftlern, Absolventen von Hochschulen, Studenten und Fach-\nschülern\n22. Protokoll vom 18. Februar 1966 über die Festlegung der Prinzipien und Verfahrens-\nweise der Realisierung der Industriekooperation zwischen der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Volksrepublik Polen auf dem Gebiet der Produktion von\nPapierkondensatoren (Görtitz-Zgorzelec)\n23. Vereinbarung vom 17. März 1966 zwischen dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Arbeit und Löhne der\nVolksrepublik Polen über die Prinzipien der Beschäftigung polnischer Werktätiger, die\nin den grenznahen Wojewodschaften der Volksrepublik Polen wohnen und in Betrieben\nder grenznahen Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik arbeiten\n24. Vereinbarung vom 23. Februar 1967 über die direkten Beziehungen zwischen dem\nMinisterium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali der Deutschen Demokratischen\nRepublik und dem Ministerium für Schwerindustrie der Volksrepublik Polen\n25: Vereinbarung vom 9. März 1967 zwischen dem Ministerium für Bezirksgeleitete\nIndustrie und Lebensmittelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem\nMinisterium für Lebensmittelindustrie und Aufkauf der Volksrepublik Polen über die\ndirekte wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\n26. Vereinbarung vom 23. Juni 1967 zwischen dem Ministerium für Leichtindustrie der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Leichtindustrie der\nVolksrepublik Polen über die Direktbeziehungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen\nund wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit\n27. Vertrag vom 29. Oktober 1968 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Volksrepublik Polen über die Abgrenzung des Festlandsockels in der Ostsee\n(GBI. 1970 1 S. 105)\n28. Vereinbarung vom 4. Dezember 1968 zwischen dem Ministerium für Leichtindustrie der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Forstwirtschaft und\nHolzindustrie der Volksrepublik Polen über die Direktbeziehungen auf dem Gebiet der\nwirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit\n29. Abkommen vom 15. Mai 1969 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung.der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet der Schiffahrt auf Grenzgewässern (GBI. 1970 1S. 113)1 ) nebst\n30. Protokoll vom 25. Februar 1972 zu diesem Abkommen (GBI. 1 S. 95) 1)\n31. Vereinbarung vom 10. Juli 1970 zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmelde-\nwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Post- und\nFernmeldewesen der Volksrepublik Polen über die Direktbeziehungen auf dem Gebiet\nder wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit des Post- und Fernmeldewesens\n32. Abkommen vom 17. Dezember 1970 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Post- und Fermeldewesens\n33. Erste Vereinbarung vom 20. Mai 1971 zur Durchführung des Abkommens zwischen\nder Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volks-\nrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gobiet der Schiffahrt auf den\nGrenzgewässern\n34. Protokoll vom 29. Februar 1972 zu der am 20. Mai 1971 in Berlin unterzeichneten\nErsten Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über\ndie Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schiffahrt auf den Grenzgewässern\n35. Abkommen vom 14. Oktober 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Schaffung von\nMaschinensystemen und automatisierten technologischen Linien für das Bauwesen\nund die Baumaterialienindustrie\n36. Abkommen vom 25. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und.der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenar-\nbeit auf dem Gebiet der gemeinsamen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs\nnebst Notenwechsel vom 15. September 1972/18. Juli 1974,\nvom 27. Juni 1974/18. Juli 1974,\nvom 30. Juni 19n\n37. Abkommen vom 25. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über den grenzüber-\nschreitenden Verkehr von Bürgern beider Staaten nebst Protokoll vom selben Tag\n') Die Regierungsabkommen vom 15. Mai 1969 und vom 25. November 1971 nebst allen dazugehörigen Protokollen\nund Vereinbarungen treten nach Artikel 21 Abs. 4 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 1991 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschiffahrt\n(BGBI. 1993 II S. 779) mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens außer Kraft.","Nr. 26 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1993                                  1183\n38. Abkommen vom 25. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Kraftverkehrs nebst Protokoll vom selben Tag 2 )\n39. Abkommen vom 25. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Luftverkehrs\n40. Abkommen vom 25. November 1971 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der- Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt 1 )\n41. Vereinbarung vom 21. Januar 1972 zwischen dem Minsterirum für Gesundheitswesen\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Gesundheitswesen\nund Sozialfürsorge der Volksrepublik Polen über die medizinische und soziale Betreu-\nung der zeitweilig in den Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik beschäf-\ntigten polnischen Werktätigen\n42. Abkommen vom 23. Februar 1972 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs\n43. Konsularvertrag vom 25. Februar 1972 zwischen der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik und der Volksrepublik Polen nebst Protokoll vom selben Tag (GBI. 1 S. 173, 290)\n44. Vereinbarung vom 12. Juni 1972 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gemeinsame\nErrichtung, Leitung und Nutzung einer Baumwollspinnerei auf dem Territorium der\nVolksrepublik Polen nebst Statut, Anlagen und Briefwechsel und\n45. Protokoll Nr. 2 vom 18. Juni 1985 zu der Vereinbarung vom 12. Juni 1972\n46. Vereinbarung vom 7. September 1972 über die direkte wirtschaftliche und wissen-\nschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der örtlich geleiteten Industrie\nund ausgewählter Dienstleistungen zwischen dem Ministerium für Bezirksgeleitete\nIndustrie und Lebensmittelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem\nMinisterium für Binnenhandel und Dienstleistungen der Volksrepublik Polen\n47. Vereinbarung vom 13. Dezember 1972 zwischen dem Minister für Außenwirtschaft der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Minister für Außenhandel der Volks-\nrepublik Polen über die Ausfuhr von Gegenständen im Rahmen des paß- und visa-\nfreien Reiseverkehrs für Bürger beider Staaten\n48. Vereinbarung vom 13. April 1973 über die direkte wissenschaftlich-technische Zusam-\nmenarbeit zwischen dem Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung des\nMinisterrats der Deutschen Demokratischen Republik und dem Polnischen Komitee für\nStandardisierung und Meßwesen\n49. Vereinbarung vom 10. Mai 1973 zwischen dem Minister für Außenwirtschaft der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Minister für Außenhandel der Volks-\nrepublik Polen über Zollvergünstigungen für Bürger beider Staaten, die auf dem Gebiet\ndes einen Staates wohnen und auf dem Gebiet des anderen Staates arbeiten oder\nstudieren nebst\n50. Protokoll vom selben Tag zwischen dem Leiter der Zollverwaltung der Deutschen\nDemokratischen Republik und dem Präsidenten des Hauptamtes für Zoll der Volks-\nrepublik Polen\n51. Abkommen vom 4. Juli 1973 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet der Landeskultur und des Umweltschutzes\n52. Vereinbarung vom 28. November 1973 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-\nsche Industrie der Volksrepublik Polen über die Kooperation auf dem Gebiet der\nHerstellung von Oxoalkoholen und Propylen\n53. Vereinbarung vom 28. November 1973 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-\nsche Industrie der Volksrepublik Polen über die Kooperation auf dem Gebiet der\nHerstellung von Chlor, Vinylchlorid und Polyvinylchlorid\n54. Abkommen vom 28. November 1973 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit bei der Errichtung einer Produktionsanlage d·er Deutschen Demokratischen\nRepublik zur Erzeugung von Futterhefe und der Lieferung von Futterhefe in die\nVolksrepublik Polen\n55. Abkommen vom 28. November 1973 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Gründung\neiner Wirtschaftsorganisation auf dem Gebiet der Hafenwirtschaft\n') Die Bestimmungen dieses Abkommens nebst Protokoll sind bis zum 31. März 1991 angewendet worden.","1184                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nnebst Statut der Wirtschaftsorganisation auf dem Gebiet der Hafenwirtschaft \"lnterport''\nvom selben Tag\n56. Protokolle vom 3. Januar 1979 über die Änderung des Abkommens vom 28. November\n1973 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRegierung der Volksrepublik Polen über die Gründung einer Wirtschaftsorganisation\nauf dem Gebiet der Hafenwirtschaft und über die Änderung des Status der Wirtschafts-\norganisation auf dem Gebiet der Hafenwirtschaft „lnterport\"\n57. Abkommen vom 22. März 1974 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik, der Regierung der Volksrepublik Polen und der Regierung der\nUdSSR über die Zusammenarbeit bei der Organisation der Produktion spezieller\ntechnologischer Ausrüstungen für die elektrotechnische Industrie\n58. Abkommen vom 22. März 1974 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens\n59. Vereinbarung vom 27. September 1974 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratische Republik und dem Ministerium für chemische\nIndustrie der Volksrepublik Polen über die Spezialisierung und Kooperation der Pro-\nduktion von Cholinchlorid, Zn-Bacitracin, Vitamine B 2 und B 6, Nikotinsäure und\nDerivate\n60. Vereinbarung vom 27. September 1974 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-\nsche Industrie der Volksrepublik Polen über die Spezialisierung der Produktion auf dem\nGebiet der Herstellung von Schwefelkohlenstoff\n61. Vereinbarung vom 27. September 1974 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-\nsche Industrie der Volksrepublik Polen über die Spezialisierung der Produktion auf dem\nGebiet der Herstellung von N-Paraffinen\n62. Vereinbarung vom 27. September 1974 zwischen dem Ministerium für Chemische\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-\nsche Industrie der Volksrepublik Polen über die Kooperation und Spezialisierung der\nProduktion auf dem Gebiet der Herstellung von Colorfilmen\n63. Vertrag vom 12. November 1975 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Volksrepublik Polen zur Regelung von Fällen der doppelten Staatsbürger-\nschaft (GBI. 1976 II S. 140)\n64. Vereinbarung vom 24. November 1915 über die Schaffung einer Gemeinsamen Orga-\nnisation zur Durchführung geologischer Arbeiten im Zusammenhang mit der Suche\nnach Erdöl und Erdgas in der Ostsee auf dem Gebiet des Festlandsockels und des\nMeeresbodens der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik, der\nVolksrepublik Polen und der UdSSR nebst\n65. Protokoll vom 22. März 1978 zu der Vereinbarung\n66. Vereinbarung vom 17. September 1976 über die Zusammenarbeit der Staatsanwalt-\nschaft der Deutschen Demokratischen Republik und der Staatsanwaltschaft der Volks-\nrepublik Polen\n67. Vereinbarung vom 11. Januar 1977 zwischen dem Ministerium für Kohle und Energie\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Energetik und\nAtomenergie der Volksrepublik Polen über die direkte wissenschaftlich-technische\nZusammenarbeit\n68. Vereinbarung vom 24. Februar 1977 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Äquivalenz\nder Dokumente der Bildung und der akademischen Grade und Titel, die in der\nDeutschen Demokratischen Republik und in der Volksrepublik Polen ausgestellt bzw.\nverliehen werden\n69. Vereinbarung vom 29. April 1977 zwischen dem Ministerium für Geologie der Deut-\nschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Bergbau der Volksrepublik\nPolen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erkundung und Förderung von\nErdöl und Erdgas\n70. Vertrag vom 28. Mai 1977 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nVolksrepublik Polen über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand\n(GBI. II S. 198, 339)\n71. Abkommen vom 7. April 1978 zwischen dem Staatlichen Komitee für Rundfunk beim\nMinisterrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Rundfunk\nund Fernsehen „Polskie Radio i Telewizija\" über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet\ndes Rundfunks\n72. Protokoll vom 13. Juli 1978 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen zur Änderung der Höhe des","Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1993                           1185\nUmrechnungskoeffizienten der Quoten der nichtkommerziellen Zahlungen in Transfer-\nrubel\n73. Vereinbarung vom 24. April 1979 zwischen dem Ministerium für Leichtindustrie der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Leichtindustrie der\nVolksrepublik Polen über die Intensivierung und Erweiterung der Produktion der\nBaumwollspinnerei \"Freundschaft\" Zawiercie, Gemeinsamer Betrieb VRP/ DDR\n74. Abkommen vom 25. April 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit zur Verbesserung des Kundendienstes und der Versorgung mit Ersatzteilen für\nMaschinen, Ausrüstungen und Geräte, die im gegenseitigen Handel geliefert werden\n75. Vereinbarung vom 23. April 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Anwendung\npräzisierter Zuschläge (Abschläge) zu den offiziellen Kursen der Mark der Deutschen\nDemokratischen Republik und des Zloty für nichtkommerzielle Zahlungen\n76. Vereinbarung vom 28. April 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Anwendung\neines Aufschlages zum Kurs für nichtkommerzielle Zahlungen zwischen dem Zloty und\nder Mark der Deutschen Demokratischen Republik\n77. Vereinbarung vom 8. Mai 1980 zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewe-\nsen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Post- und\nFernmeldewesen der Volksrepublik Polen über die Durchführung des gegenseitigen\nBahnpostverkehrs\n78. Abkommen vom 5. Juni 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die kulturelle und wissen-\nschaftliche Zusammenarbeit\n79. Abkommen vom 9. Dezember 1981 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen zur Durchführung der\nKonvention vom 19. Mai 1978 über die Übergabe zu Freiheitsstrafen verurteilter\nPersonen zum Vollzug der Strafe in dem Staat, dessen Staatsbürger sie sind\n80. Vereinbarung vom 11. Dezember 1981 über die bilaterale Zusammenarbeit zwischen\ndem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne der Deutschen Demokratischen Republik\nund dem Ministerium für Arbeit, Löhne und Soziale Angelegenheiten der Volksrepublik\nPolen\n81. Abkommen vom 4. November 1982 zwischen dem Staatlichen l(omitee für Fernsehen\nbeim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Rund-\nfunk und Fernsehen der Volksrepublik Polen \"Polskie Radio i Telewizija\" über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernsehens\n82. Vereinbarung vom 24. Januar 1984 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Organisation\ndes Ferien- und Erholungsaufenthaltes für Kinder und Jugendliche aus der Deutschen\nDemokratischen Republik in der Volksrepublik Polen und für Kinder und Jugendliche aus\nder Volksrepublik Polen in der Demokratischen Deutschen Republik im Jahre 1984\n83. Rahmenvereinbarung vom 5. Juni 1985 zwischen dem Ministerium für Erzbergbau,\nMetallurgie und Kali und dem Ministerium für Außenhandel der Deutschen Demo-\nkratischen Republik sowie dem Ministerium für Hüttenwesen und Maschinenbau und\ndem Ministerium für Außenhandel der Volksrepublik Polen über gegenseitige Lieferungen\nauf den Gebieten Aluminium und Kupfer in den Jahren 1985 bis 1990\n84. Vereinbarung vom 5. Juni 1985 zwischen dem Ministerium für Erzbergbau, Metallur-\ngie und Kali der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für\nHüttenwesen und Maschinenbau der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit\nauf den Gebieten der Schwarz und NE-Metallurgie sowie der Feuerfest-Industrie im\nZeitraum bis 1990\n85. Vereinbarung vom 5. Juni 1985 zwischen dem Ministerium für Chemische Industrie\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemische Indu-\nstrie und Leichtindustrie der Volksrepublik Polen über die langfristige wissenschaft-\ntechnische Zusammenarbeit sowie Kooperation und Spezialisierung auf dem Gebiet\nder Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel\n86. Abkommen vom 5. Juni 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit\nauf dem Gebiet des Wohnungs und Gesellschaftsbaus\n87. Abkommen vom 20. Juni 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die ökonomische\nund wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der seemilitäri-\nschen Technik in den Jahren 1985 bis 1995\n88. Vereinbarung vom 5. September 1985 zwischen dem Ministerium für Chemi~he\nIndustrie der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Chemi-","1186                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nsehe Industrie und Leichtindustrie der Volksrepublik Polen über die langfristige\nKooperation auf dem Gebiet der Erzeugung von Oxoalkoholen\n89. Plan vom 24. Oktober 1985 zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Gesundheitswesen\nund Sozialfürsorge der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet\ndes Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft in den Jahren 1986 bis\n1990\n90. Vereinbarung vom 9. Dezember 1985 zwischen dem Amt für Jugendfragen beim\nMinisterrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem Büro für Jugendfragen\ndes Amtes des Ministerrates der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit in den\nJahren 1986 bis 1990 nebst Protokoll vom selben Tag über die Zusammenarbeit für\ndas Jahr 1986\n91. Maßnahmeplan vom 12. Dezember 1985 zwischen dem Ministerium für Hoch- und\nFachschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für\nWissenschaft und Hochschulwesen der Volksrepublik Polen für die Jahre 1986 bis\n1990\n92. Vereinbarung vom 12. Dezember 1985 zwischen dem Ministerium für Hoch- und\nFachschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für\nWissenschaft und Hochschulwesen der Volksrepublik Polen über die Zusammenar-\nbeit auf dem Gebiet des Austausches und der Nutzung von Geräten und Materialien\nfür Forschung und Lehre\n93. Vereinbarung vom 13. Dezember 1985 zwischen dem Ministerium für Schwerma-\nschinen- und Anlagenbau der Deutschen Demokratischen Republik, dem Ministerium\nfür Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Amt für See-\nwirtschaft der Volksrepublik Polen, dem Ministerium für Außenhandel der Volksrepu-\nblik Polen über die Durchführung von Reparaturen an Schiffen der Flotten der\nDeutschen Demokratischen Republik in polnischen Reparaturwerften und über Liefe-\nrungen von Ausrüstungen, Materialien, Maschinen und Anlagen aus der Deutschen\nDemokratischen Republik an die Volksrepublik Polen im Zeitraum 1986 bis 1990\n94. langfristiges Programm der Entwicklung der Zusammenarbeit vom 16. Dezember\n1985 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen\nauf dem Gebiet von Wissenschaft, Technik und Produktion für den Zeitraum bis zum\nJahre 2000\n95. Plan vom 17. Januar 1986 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die kulturelle und wissen-\nschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1986 bis 1990\n96. Vereinbarung vom 26. April 1986 zwischen dem Ministerium für Kohle und Energie\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Bergbau und\nEnergetik der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb\neiner Elektroenergieübertragungsleitung zwischen dem Umspannwerk Krajnik in der\nVolksrepublik Polen und dem Umspannwerk Vierraden in der Deutschen Demokrati-\nschen Republik\n97. Vereinbarung vom 22. Mai 1986 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Hauptkomitee für Körperkultur und\nTourismus der Volksrepublik Polen über die Entwicklung der touristischen Beziehun-\ngen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen\nin den Jahren 1986 bis 1990\n98. Maßnahmeplan vom 4. Juni 1986 zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fach-\nschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Ge-\nsundheitswesen und Sozialfürsorge der Volksrepublik Polen über die Zusammenar-\nbeit in den Jahren 1986 bis 1990\n99. Abkommen vom 12. Juni 1986 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit\nbeim Schutz der zivilen Luftfahrt vor rechtswidrigen Handlungen nebst Protokoll vom\nselben Tag zu dem Abkommen\n100. Abkommen vom 26. November 1986 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über den organisier-\nten Kinder- und Jugendaustausch während der Ferien bzw. im Urlaub in den Jahren\n1987 bis 1990\n101. Vereinbarung vom 5. März 1987 zwischen dem Ministerium für Elektrotechnik und\nElektronik der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Hütten-\nwesen und Maschinenbau der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem\nGebiet der Mikroelektronik und Passiven Bauelemente\n102. Vereinbarung vom 12. März 1987 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehrwesen der\nVolksrepublik Polen über die Zusammenarbeit bei der Verwirklichung des Abkom-\nmens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der","- - - - - - ---- - - - - - -\nNr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1993                          1187\nRegierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit beim Schutz der zivilen\nLuftfahrt vor rechtswidrigen Handlungen\n103. Vertrag vom 24. Juni 1988 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und\nder Volksrepublik Polen über das \"Freundschaftswerk der Jugend der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Volksrepublik Polen\"\n104. Abkommen vom 5. September 1988 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet der Beschäftigung polnischer Werktätiger in Betrieben der\nDeutschen Demokratischen Republik\n105. Protokoll vom 23. Januar 1989 für das Jahr 1989 zum Abkommen vom 26. November\n1986 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRegierung der Volksrepublik Polen über den organisierten Kinder- und Jugendaus-\ntausch während der Ferien beziehungsweise im Urlaub in den Jahren 1987 bis\n1990\n106. Protokoll vom 23. Januar 1989 zwischen dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Jugendfragen und\nKörperkultur der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit für das Jahr 1989\n107. Protokoll vom 10. Februar 1989 über die wissenschaftlich-technische Zusammen-\narbeit zwischen dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und dem Ministerium für Binnenmarkt der Volksrepublik Polen im\nJahre 1989\n108. Vereinbarung vom 10. Februar 1989 über den Konsumgüteraustausch 1989 zwi-\nschen dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und dem Ministerium für Binnenmarkt der Volksrepublik Polen\n109. Abkommen vom 1. Juni 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik, der Regierung der Volksrepublik Polen und der Regierung der CSSR\nüber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes\n110. Protokoll vom 26. Januar 1990 über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\nzwischen dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und dem Ministerium für Binnenmarkt der Republik Polen im Jahre\n1990\n111. Vereinbarung vom 26. Januar 1990 über den Konsumgüteraustausch 1990 zwischen\ndem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik und dem Ministerium für Binnenmarkt der Republik Polen\n112. Zweite Vereinbarung vom 6. April 1990 zur Durchführung des Abkommens zwischen\nder Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der\nVolksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schiffahrt auf den\nGrenzgewässern\n113. Protokoll vom 17. Mai 1990 für das Jahr 1990 zum Abkommen vom 26. November\n1986 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der\nRegierung der Volksrepublik Polen über den organisierten Kinder- und Jugend-\naustausch während der Ferien beziehungsweise im Urlaub in den Jahren 1987 bis\n1990\n114. Vereinbarung vom 28. September 1990 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die\nÄnderungsbedingungen zur Realisierung des Abkommens vom 5. September 1988\nzwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung\nder Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beschäftigung\npolnischer Werktätiger in Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik 3)\n') Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind bis zum 30. September 1991 angewendet worder,"]}