{"id":"bgbl2-1993-22-3","kind":"bgbl2","year":1993,"number":22,"date":"1993-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/22#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-22-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_22.pdf#page=27","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden","law_date":"1993-06-14T00:00:00Z","page":995,"pdf_page":27,"num_pages":1,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Juli 1993                                         995\nPersonen und Gütern im See- und Luftverkehr keine Maßnahmen,           zierungsbeitrags ergebenden Lieferungen und Leistungen die\nwelche die gleichberechtigte Beteiliguf\".lg der regulären Verkehrs-    wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bundesländer Brandenburg,\nunternehmen mit Sitz in ihren jeweiligen Ländern erschweren und        Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen\nerteilen gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrs-      und Berlin bevorzugt genutzt werden, wenn die Angebote in etwa\nunternehmen erforderlichen Genehmigungen.                              vergleichbar sind.\nArtikels                                                               Artikel 6\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung des Finan-         Kraft.\nGeschehen zu Abidjan, am 22. April 1993 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nZimmermann\nFür die Regierung der Republik Cöte d'lvoire\nKablan D. Duncan\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nüber die Zollbehandlung von Paletten,\ndie im internationalen Verkehr verwendet werden\nVom 14. Juni 1993\nS I o w e n i e n hat am 3. November 1992 dem General-\nsekretär der Vereinten Nationen seine Rechtsnachfolge zu\ndem Europäischen Übereinkommen vom 9. Dezember\n1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im Inter-\nnationalen Verkehr verwendet werden (BGBI. 1964 II\nS. 406), notifiziert und ist dementsprechend am 25. Juni\n1991, dem Tag der Erklärung seiner Unabhängigkeit,\nVertragspartei geworden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 1. Juni 1965 (BGBI. II S. 856)\nund vom 28. Oktober 1985 (BGBI. II S. 1203).\nBonn, den 14. Juni 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}