{"id":"bgbl2-1993-2-8","kind":"bgbl2","year":1993,"number":2,"date":"1993-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/2#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-2-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_2.pdf#page=31","order":8,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Rumänien","law_date":"1992-12-18T00:00:00Z","page":71,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1993                                           71\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Rumänien\nVom 18. Dezember 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung von Rumänien gerichtete Verbalnote vom 16. September 1992 aufgrund der\nin Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885)\nvorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser Be-\nkanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit der Herstellung\nder Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1992 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Rumänien abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum sel-\nben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n28. Oktober 1991 (BGBI. II S. 1114) und vom 18. Dezember 1992 (BGBI. 199311\ns. 70).\nBonn, den 18. Dezember 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAnlage\n1. Abkommen vom 12. Februar 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die\ngegenseitige Verleihung von Nutzungsrechten an Grundstücken zum Zwecke der Er-\nrichtung von Gebäuden für Botschaften beider Staaten\n2. Abkommen vom 16. Juli 1972 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über den internatio-\nnalen Straßenverkehr nebst Protokoll vom selben Tag*)\n3. Abkommen vom 12. Juli 1972 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusam-\nmenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs\n4. langfristiges Zahlungsabkommen vom 9. Februar 1967 zwischen der Regierung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Sozialistischen Republik\nRumänien für die Jahre 1967 bis 1970\n*) Die Bestimmungen dieses Abkommens über die Befreiung von der Umsatzsteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und den\nStraßenbenutzungsgebühren sind nach dem 3. Oktober 1990 einvernehmlich bis zum 31. März 1991 angewendet\nworden."]}