{"id":"bgbl2-1993-2-6","kind":"bgbl2","year":1993,"number":2,"date":"1993-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/2#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_2.pdf#page=29","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes","law_date":"1992-12-10T00:00:00Z","page":69,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1993                               69\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens über die Rechte des Kindes\nVom 10. Dezember 1992\n1.\nDas ÜbereinkofTlmen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes\n(BGBI. 1992 II S. 121) ist nach seinem Artikel 49 Abs. 2 für\nAserbaidschan                                                    am 12. September 1992\nin Kraft getreten.\nII.\nUnter Bezugnahme auf den von Myanmar bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde\nam 15. Juli 1991 gemachten Vorbehalt (vgl. die Bekanntmachung vom\n10. Juli 1992, BGBI. II S. 990) sind dem Generalsekretär der Vereinten Nationen\nEinsprüche von folgenden Staaten notifiziert worden:\n1. am 25. Juni 1992 von De u t s c h I a n d :\n\"Die Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, daß die Vorbehalte der\nUnion Myanmar zu den Artikeln 15 und 37 des Übereinkommens über die Rechte\ndes Kindes mit Ziel und Zweck des Übereinkommens (Artikel 51\nAbsatz 2) unvereinbar sind, und erhebt daher Einspruch gegen sie.\nDieser Einspruch schließt das Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen der\nUnion Myanmar und der Bundesrepublik Deutschland nicht aus.\"\n2. am 15. Juli 1992 von Portugal:\n(Übersetzung)\n\"The Government of Portugal considers              \"Die Regierung von Portugal vertritt die\nthat reservations by which a State limits its      Auffassung, daß Vorbehalte, durch die ein\nresponsibilities under the Convention by in-       Vertragsstaat seine Verantwortlict)keiten\nvoking general principles of National Law          aufgrund des Übereinkommens beschränkt,\nmay create doubts on the commitments of            indem er sich auf allgemeine Grundsätze\nthe reserving State to the object and pur-         des innerstaatlichen Rechts beruft, Zweifel\npose of the Convention and, moreover, con-         an den Verpflichtungen des Staates, der\ntribute to undermining the basis of Interna-       die Vorbehalte anbringt, in bezug auf Ziel\ntional Law. lt is in the common interest of        und Zweck des Übereinkommens wecken\nStates that Treaties to which they have            und überdies dazu beitragen können, die\nch.osen to become parties also are re-             Grundlage des Völkerrechts zu untergra-\nspected, as to object and purpose, by all          ben. Es liegt im gemeinsamen Interesse der\nparties. The Government therefore objects          Staaten, daß Verträge, deren Vertragspar-\nto the reservations.                               teien zu werden sie beschlossen haben,\nnach Ziel und Zweck auch von allen Ver-\ntragsparteien eingehalten werden. Die\n(portugiesische) Regierung erhebt daher\nEinspruch gegen die Vorbehalte.\nThis objection shall not constitute an ob-         Dieser Einspruch stellt kein Hindernis für\nstacle to the entry into force of the Conven-      das Inkrafttreten des Übereinkommens zwi-\ntion between Portugal and Myanmar.                 schen Portugal und Myanmar dar.\nThe Government of Portugal furthermore             Die Regierung von Portugal stellt ferner\nnotes that, as a matter of principle, the same     fest, daß der gleiche Einspruch grundsätz-\nobjection could be made to the reservations        lich auch in bezug auf die Vorbehalte von"]}