{"id":"bgbl2-1993-2-2","kind":"bgbl2","year":1993,"number":2,"date":"1993-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/2#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-2-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_2.pdf#page=19","order":2,"title":"Bekanntmachung zur Verlängerung der Geltungsdauer des deutsch-kuwaitischen Doppelbesteuerungsabkommens","law_date":"1992-11-30T00:00:00Z","page":59,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1993                   59\nBekanntmachung\nzur Verlängerung der Geltungsdauer\ndes deutsch-kuwaitischen Doppelbesteuerungsabkommens\nVom 30. November 1992\nNach Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Mai 1992 zur Verlängerung der\nGeltungsdauer des Abkommens vom 4. Dezember 1987 zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteue-\nrung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur\nBelebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBI. 1992 II S. 374) wird bekannt-\ngemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 1 Satz 2\nbis 31. Dezember 1997\nin Kraft bleibt.\nDie gegenseitige Unterrichtung über die Erfüllung der innerstaatlichen Erforder-\nnisse für die Verlängerung des Abkommens wurde durch Verbalnotenwechsel\nvom 9./23. Juni 1992 abgeschlossen.\nBonn, den 30. November 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens\nVom 3. Dezember 1992\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. August\n1990 zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Re-\npublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nund zur Verhinderung der Steuerverkürzung (BGBI. 1990 II\nS. 7 42) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach\nseinem Artikel 31 Abs. 2 sowie das dazugehörige Protokoll\nvom selben Tag\nam 27. Dezember 1992\nin Kraft treten werden.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 27. November 1992\nin Rom ausgetauscht worden.\nBonn, den 3. Dezember 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}