{"id":"bgbl2-1993-18-15","kind":"bgbl2","year":1993,"number":18,"date":"1993-06-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/18#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-18-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_18.pdf#page=7","order":15,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ungarischen Abkommens über eine vertiefte Zusammenarbeit in der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft","law_date":"1993-04-20T00:00:00Z","page":871,"pdf_page":7,"num_pages":10,"content":["Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juni 1993                                         871\nBekanntmachung\ndes deutsch-ungarischen Abkommens\nüber eine vertiefte Zusammenarbeit\nin der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft\nVom 20. April 1993\nDas in Budapest am 24. März 1990 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Ungarn über\neine vertiefte Zusammenarbeit in der Aus- und Weiter-\nbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft ist\nnach seinem Artikel 8\nam 17. Dezember 1991\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. April 1993\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Ungarn\nüber eine vertiefte Zusammenarbeit\nin der Aus- und Weiterbildung\nvon Fach- und Führungskräften der Wirtschaft\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                  unter Bezugnahme auf das Durchführungsprogramm zu diesem\nAbkommen für die Jahre 1990 bis 1992,\nund\ndie Regierung der Republik Ungarn -                     unter Bezugnahme auf die Gespräche des Bundesministers\ndes Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland Hans-Dietrich\nauf der Grundlage des Abkommens vom 11. November 1974             Genscher mit dem Außenminister der Republik Ungarn Gyula\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der      Hom am 23. und 24. November 1989 und des Bundeskanzlers\nRegierung der Ungarischen Volksrepublik über die wirtschaftliche,  Helmut Kohl mit Ministerpräsident Mik16s Nemeth in der Zeit vom\nindustrielle und technische Zusammenarbeit und der Vereinba-        16. bis 18. Dezember 1989,\nrung vom 13. August 1984 zur Verlängerung des Abkommens,\nin Würdigung der bereits bestehenden Zusammenarbeit in die-\nauf der Grundlage der Vereinbarung vom 3. Januar 1989 über       sem Bereich zwischen Regierungsstellen einschließlich derjeni-\ndie Entsendung ungarischer Arbeitnehmer aus in der Ungarischen     gen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Organisationen\nVolksrepublik ansässigen Unternehmen zur Beschäftigung auf         und Unternehmen,\nder Grundlage von Werkverträgen,\nangesichts der großen Bedeutung, die der Zusammenarbeit in\nunter Berücksichtigung des Abkommens vom 18. Dezember\nder Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in der\n1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nWirtschaft für die weitere Vertiefung der wirtschaftlichen und\nund der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammen-\nanderen Beziehungen zukommt,\narbeit auf dem Gebiet der Arbeitsverwaltung und der Arbeits-\nbeziehungen,\nunter Bezugnahme auf das Programm zur Erweiterung der\nauf der Grundlage des Abkommens vom 6. Juli 1977 zwischen         wissenschaftlichen Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft,\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-         Recht und Technik-\nrung der Ungarischen Volksrepublik über kulturelle Zusammen-\narbeit,                                                               haben folgendes vereinbart:","872                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nArtikel 1                                  (3) Die Seite der Bundesrepublik Deutschland wird die Seite der\n(1) Beide Seiten unterstützen und erleichtem die Zusammen-         Republik Ungarn bei einem gründlicheren Erlernen der deutschen\narbeit zwischen entsprechenden Untemehmen, Organisationen            Sprache durch ihre Fach- und Führungskräfte sowohl in eigenen\nund Bildungseinrichtungen in der Aus- und Weiterbildung von          Bildungseinrichtungen als auch durch die Entsendung von\nFach- und Führungskräften der Wirtschaft.                            Deutschlektoren an Bildungseinrichtungen der Seite der Republik\nUngam unterstützen.\n(2) Beide Seiten legen während der Geltungsdauer des Abkom-\nmens ihr Hauptaugenmerk auf die Aus- und Weiterbildung von                                         Artikel 4\nFach- und Führungskräften der Republik Ungam. Die Zusammen-\narbeit soll allmählich auch um Aus- und Weiterbildungsmaßnah-           Beide Seiten arbeiten bei der Durchführung dieses Abkommens\nmen für Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft der anderen          im Rahmen der Gemischten Regierungskommission für wirt-\nSeite erweitert werden.                                              schaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit in einer\nFachgruppe für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Fach- und\nFührungskräften der Wirtschaft zusammen. In dieser Fachgruppe\nArtikel 2\nsind an dieser Zusammenarbeit interessierte und beteiligte staat-\n(1) Beide Seiten unterstützen die Durchführung von Maßnah-         liche und nichtstaatfiche Stellen vertreten.\nmen der\n1. Aus- und Weiterbildung von Führungskräften der Wirtschaft,                                      Artikel 5\neinschließlich der Wirtschaftsverwaltung,                           (1) Beide Seiten sind sich darüber einig, daß die Aus- und\n2. Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der Wirtschaft, ein-       Weiterbildungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte im Rah-\nschließlich der Wirtschaftsverwaltung,                           men dieses Abkommens wie nachstehend finanziert werden:\n3. Zusammenarbeit in der Berufsbildung und Berufsbildungsfor-        1. Alle Kosten, die in Deutscher Mark anfallen, trägt die Seite der\nschung,                                                              Bundesrepublik Deutschland;\n4. Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Organisatio-          2. Alle Kosten, die in Forint anfallen, trägt die Seite der Republik\nnen der Wirtschaft in der Aus- und Weiterbildung von Fach-            Ungarn.\nund Führungskräften.                                                (2) Die im einzelnen anzuwendenden Durchführungs- und Fi-\n(2) Die Ausgestaltung dieser Maßnahmen erfolgt durch jeweils       nanzierungsbestimmungen sind diesem Abkommen als Anlage 2\nfestzulegende Programme. Die Programme können während ihrer          beigefügt.\nLaufzeit jeweils einvernehmlich geändert oder ergänzt werden.\nDas Programm für 1990 ist diesem Abkommen als Anlage 1                                             Artikel 6\nbeigefügt.\n(1) Falls erforderlich, halten die beiden Seiten Konsultationen\n(3) Die Förderung von weiteren Maßnahmen, die in den Pro-         über die Durchführung dieses Abkommens sowie über Möglich-\ngrammen nicht enthalten sind, jedoch dem Geist dieses Abkom-         keiten seiner Ergänzung oder weiteren Entwicklung ab.\nmens entsprechen, wird nicht ausgeschlossen.\n(2) Spätestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer die-\n(4) Für die Teilnehmer an den Programmen ist eine Arbeits-        ses Abkommens nehmen die Seiten Verhandlungen über die\nerlaubnis nicht erforderlich.                                        weitere Zusammenarbeit auf.\nArtikel 3                                                           Artikel 7\n(1) Beide Seiten stimmen darin überein, daß für eine erfolgrei-      Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September\nche Zusammenarbeit die Kenntnis der Sprache des Partners bei         1971 wird dieses Abkommen in Übereinstimmung rnit den festge-\ndenjenigen, die im Rahmen dieses Abkommens aus- und weiter-          legten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.\ngebildet werden, von besonderer Bedeutung ist. Beide Seiten\nbeabsichtigen, dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zu wid-\nmen.                                                                                              Artikel 8\n(1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide\n(2) Vorzugsweise werden diejenigen Teilnehmer an Aus- und\nSeiten einander notifiziert haben, daß die erforderlichen inner-\nWeiterbildungsmaßnahmen aus der Republik Ungam für eine\nstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkom-\nvertiefte Qualifizierung und für praktisches Training an Einrichtun-\nmens erfüllt sind.\ngen und in Betrieben der anderen Seite ausgewählt, die über\ndeutsche Sprachkenntnisse verfügen.                                     (2) Dieses Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 1994.\nGeschehen zu Budapest am 24. März 1990 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHans-Dietrich Genscher\nFür die Regierung der Republik Ungam\nGyula Horn","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juni 1993                                 873\nAnlage 1\nProgramm\nzum Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Ungarn\nüber eine vertiefte Zusammenarbeit\nin der Aus- und Weiterbildung\nvon Fach- und Führungskräften der Wirtschaft\nlfd.               Maßnahme           Dauer        Teilnehmerzahl  Ourchfüh-   Partner beider Seiten                    Zeit-\nNr.                                                                rende Seite                                          raum\n1. Aus- und Weiterbildung von Führungskräften der Wirtschaft\n1. Vier Management- und             2 Wochen     je 20 mit       Republik    Carl Duisberg         Institut für       1990\nMarketing-Seminare mit                        insgesamt bis   Ungarn      Gesellschaft e.V.     Ausbildung von\ndeutschen entsandten                          zu 6 Exp~rten                                     Führungskräften\nExperten mit Einsatz                                                                            (VKI)\nvon ungarischen\nDolmetschern\n2. Sechs Maßnahmen zur Hilfe-       circa        6 Experten      Republik    Carl Duisberg         Institut für       1990\nstellung bei der lmplemen-       6 Wochen                     Ungarn      Gesellschaft e. V.    Ausbildung von\ntierung moderner Management-                                                                    Führungs-\ntechniken in ungarischen                                                                        kräften (VKI)\nBetrieben durch entsandte\ndeutsche Experten, gegebenen-\nfalls mit Einsatz von\nungarischen Dolmetschern\n3. Drei Management- und             2 bis        je 10           Republik    Carl Duisberg         Institut für       1990\nMarketing-Seminare,              4 Wochen                     Ungarn,     Gesellschaft e. V.    Ausbildung von\neinschließlich eines                                          Bundes-                           Führungs-\nungarischen Dolmetschers                                      republik                          kräften (VKI)\nDeutschland\n4. Seminare und Praktika,           bis zu       10              Bundes-     Carl Duisberg         Institut für       1990/\neinschließlich Einführungs-      14 Monaten                   republik    Gesellschaft e. V.    Ausbildung von     1991\nund Fachsprachkurs für                                        Deutschland                       Führungs-\nungarische Führungsnachwuchs-                                                                   kräften (VKI),\nkräfte in unterschiedlichen                                                                     Ungarische Fach-\nFachbereichen                                                                                   ausbildungsgesell-\nschaft (MSZT)\n5. Individuelle Spezialisie-        bis zu       10              Bundes-     Carl Duisberg         Institut für       1990\nrungsaufenthalte in unter-       3 Monaten                    republik    Gesellschaft e. V.    Ausbildung von\nschiedlichen Fachbereichen                                    Deutschland                       Führungs-\nkräften (VKI),\nUngarische Fach-\nausbildungsgesell-\nschaft (MSZT)\n6. Seminar für ungarische           2 Wochen     10              Republik    Carl Duisberg         Institut für       1990\nDozenten mit deutschen                        mit bis zu      Ungarn      Gesellschaft e. V.    Ausbildung von\nentsandten Experten                           4 Experten                                        Führungs-\nkräften (VKI),\nUngarische Fach-\nausbildungsgesell-\nschaft (MSZT)\n7. Seminar für ungarische           2 Wochen     10              Bundes-     Carl Oulsberg         Institut für       1990\nDozenten                                                      republik    Gesellschaft e. V.    Ausbildung von\nDeutschland                       Führungs-\nkräften (VKI)\n8. Ein Seminar für Arbeits-         2 bis        25 bis 30       Republik    REFA Verband          Struktura          1990\norganisation und Pro-            3Tage                        Ungarn      für Arbeits-\nduktivität für obere                                                      studien und\nFührungskräfte                                                            Betriebsorga-\nnisation e. V.","874                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang  1993, Teil II\nlfd.              Maßnahme         Dauer       Teilnehmerzahl    Ourchfüh-   Partner beider Seiten                    Zeit-\nNr.                                                              rendeSeite                                           raum\n9. Eine REFA-Grundausbildung     6 mal je    25 bis 30         Republik    REFA Verband          Struktura          1990\nim Arbeitsstudium, praxis-    1 Woche                       Ungarn      fürArbeits-\nbezogene Methoden der Pro-                                              studien und\nduktivitätsverbesserung und                                             Betriebsorga-\nHumanisierung der Arbeit in                                             nisation e. V.\nungarischen Unternehmen für\nmittlere Führungskräfte\n10. Ausbildung von ungarischen                 25 bis 30         Republik    REFA Verband          Struktura          1990\nREFA-Lehrern (Absolventen                                   Ungarn      fürArbeits-\nder REFA-Grundausbildung)                                               studien und\nBetriebsorga-\nnisation e. V.\n11. Seminare für Top-Manager       jeweils     jeweils 20        Republik    Rationalisie-         Gesellschaft für   1990\n5Tage                         Ungam       rungskuratorium       Organisation und\nder Deutschen         Leitung (SZVT),\nWirtschaft            Budapester\nUniversität für\nWirtschafts-\nwissenschaften\n12. Seminare für Manager           jeweils     jeweils 20        Republik    Rationalisie-         Zentrum für        1990\n5Tage                         Ungarn      rungskuratorium       Wetterbildung für\nder Deutschen         Außenhandel\nWirtschaft            (KOTK),\nBudapester\nUniversität für\nWirtschafts-\nwissenschaften\n13. Eurostrategisches Seminar      4 Tage      20 bis 25         Republik    Rationalisie-         Zentrum für        1990\nfür ungarische Führungskräfte                               Ungarn      rungskuratorium       Weiterbildung\nder Deutschen         für Außenhandel\nWirtschaft            (KOTK)\n14. Ein Seminar für Top-Manager    4 Wochen    20                Republik    Diebold               Technische Uni-    1990\nUngarn      Deutschland           versität Miskolc,\nGmbH                  Technische Uni-\nversität Budapest,\nBudapester\nUniversität für\nWit1Schafts-\nwissenschaften\n15. Ein Seminar für mittleres      4 Wochen    20                Republik    Diebold               Technische Uni-     1990\nManagement                                                  Ungarn      Deutschland           versität Miskolc,\nGmbH                  Technische Uni-\nversität Budapest,\nBudapester\nUniversität für\nWirtschafts-\nwissenschaften\n16. Entsendung von Dozenten        jeweils     2bis4             Republik     Diebold              Technische Uni-     1990\nzur Nachschulung              1 Woche                       Ungarn       Deutschland          versität Miskolc,\nGmbH                  Technische Uni-\nWN'Sität Budapest,\nBudapester\nUniversität für\nWirtschafts-\nwissenschaften\n17. Eine Pilotmaßnahme zur        1 Woche     20                Bundes-      Kolping              Kolping Csalad,    1990\nAusbildung ungarischer                                     republik     Bildungswerk         Universität P6cs\nFührungskräfte und junger                                  Deutschland\nUnternehmer\n18. 2 Grundlagenseminare für      jeweils     jeweils           Bundes-      Kolping              Kolping Csalad,    1990\nFührungskräfte, Führungs-    5Tage       2 Gruppen         republik     Bildungswerk         Universität P6cs\nnachwuchs und junge Unter-               von 15 Teil-      Deutschland\nnehmer                                    nehmern          Republik\n(insgesamt       Ungarn\n60 Teil-\nnehmer)","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juni 1993                                  875\nlfd.               Maßnahme           Dauer        Teilnehmerzahl Ourchfüh-    Partner beider Seiten                     Zeit-\nNr.                                                               rende Seite                                            raum\n19. Fünf Abend- und eine              1 Woche      2 Gruppen      Republik     Kolping                Kolping Csalad,    1990\nWochenendveranstaltung                        von 10 Teil-   Ungarn       Bildungswerk           Universität Pecs\nfür junge Unternehmer                        nehmern\nin Ungarn\n20. Vorbereitungsseminar             4 Tage        10             Republik     Kolping                Kolping Csalad,    1990\nfür deutsche Trainer                                         Ungarn       Bildungswerk           Universität Pecs\n21. Managementausbildung             5 Monate      10             Bundes-     Ost-Ausschuß            Ungarische         1990\nrepublik    der Deutschen          Wirtschaftskammer\n.\nDeutschland Wirtschaft\n22. Informationsprogramm für          10 Tage                     Bundes-      Friedrich-             Ungarischer        1990\nden Verantwortlichen für                                     republik    Naumann-                Staatsrechnungshof\nAus- und Weiterbildung                                       Deutschland Stiftung\ndes Staatsrechnungshofs\nder Republik Ungarn am\nBundesrechnungshof in\nFrankfurt\n23. Seminar für die künftige                                      Republik    Friedrich-              Ungarischer        1990\nStruktur der Aus- und Weiter-                                Ungarn      Naumann-               Staatsrechnungshof,\nbildung von Mitarbeitern des                                             Stiftung               Institut für\nungarischen Staatsrechnungs-                                                                    Ausbildung von\nhofes                                                                                           Führungskräften\n(VKI)\n24. Informationsprogramme für        2 Wochen      15             Bundes-     Konrad-                Unternehmer-        1990\nManager von Mittel- und                                      republik    Adenauer-              verband (VOSZ)\nKleinbetrieben                                               Deutschland Stiftung\n25. Betriebswirtschaftliche Fort-    2 Monate     25              Bundes-     Handwerkskammer Landesorganisation         1990\nbildungsmaßnahmen für Unter-                                 republik    für München            der Kleingewerbe-\nnehmer und Führungskräfte der                                Deutschland und Oberbayern         treibenden (KIOSZ)\nmittelständischen Wirtschaft\n26. Existenzgründungslehrgang        10 Tage      20              Bundes-     Handwerkskammer Landesorganisation         1990\nfür Teilnehmer mit betriebs-                                 republik    für München            der Kleingewerbe-\nwirtschaftlichen Kenntnissen                                 Deutschland und Oberbayern         treibenden (KIOSZ)\n27. Seminar für marktwirtschaft-     4bis         bis zu 15       Bundes-     westdeutscher          Landesorganisation  1990\nliehe Unternehmensführung       6 einhalb                    republik    Handwerks-             der Kleingewerbe-\nfür Führungskräfte aus          Wochen                       Deutschland kammertag              treibenden (KIOSZ)\nungarischen Klein- und\nMittelbetrieben\n28. Seminar über Grundlagen der      4 Wochen     bis zu 15       Bundes-     westdeutscher          Landesorganisation  1990\nDienstleistungs- und                                         republik    Handwerks-             der Kleingewerbe-\nBetreuungsfunktionen der                                     Deutschland kammertag              treibenden {KIOSZ)\nHandwerksorganisation für\nBetriebe für Führungskräfte\nund Mitarbeiter der ungarischen\nHandwerksorganisation\n29. Praktika für Führungskräfte      bis zu       10 bis 15       Bundes-     Wirtschafts-           Ministerium für     1990\naus mittleren Betrieben         3 Monaten                    republik    junioren               Kultur und Bildung,\nDeutschland Deutschland e. V.      Ungarische Wirt-\nschaftskammer\n30. Zwei Seminare für Jung-          2 Wochen     je 15           Bundes-     Wirtschafts-           Ministerium für     1990\nunternehmer und Existenz-                                    republik    junioren               Kultur und Bildung,\ngründer                                                      Deutschland Deutschland e. V.      Ungarische Wirt-\nschaftskammer\n31. Entsendung von Experten          jeweils      13              Republik    Car1 Duisberg          Budapester          1990\nzu Seminaren                    bis zu einer                 Ungarn      Gesellschaft e. V.     Universität\nWoche                                                           für Wirtschafts-\nwissenschaften\n32. Ein Seminar zur kommunalen       3 Wochen     bis zu 20       Bundes-     Deutsche               Innen-              1990\nSelbstverwaltung als Element                                 republik    Stiftung für           ministerium\nzur staatlichen Aufgabenver-                                 Deutschland Entwicklung,\nteilung und Dezentralisierung                                            Zentralstelle\nfür öffentliche\nVerwaltung","876                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nlfd.               Maßnahme          Dauer       Teilnehmerzahl    Durchfüh-   Partner beider Seiten                       Zeit-\nNr.                                                                reooe Seite                                             raum\n33. Ein Seminar zu ausgewählten      3 Wochen    bis zu 20         Bundes-     Deutsche              Finanz-               1990\nAspekten der Finanz- und                                     republik    Stiftung für          ministerium\nWirtschaftlichkeitskontrolle                                 Deutschland Entwicklung,\nZentralstelle\nfür öffentliche\nVerwaltung\n34. Fortbildung für Manager der      2 Monate    bis zu 15         Bundes-                           Landwirt-             1990\nErnährungsindustrie                                          republik                          schaftsmini-\nDeutschland                       sterium\nII. Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der Wirtschaft\n1. Zwei Seminare für Dolmetscher   4 Wochen    je 20             Republik    Carl Duisberg         Internationales       1990\nzur Qualifizierung der                     mit ins-          Ungarn      Gesellschaft e: V.    Kulturinstitut (NKI),\nVorbereitungsschulung                      gesamt bis zu                                       Institut für Ausbil-\nfür künftige Teilnehmer                    4 Experten                                          dung von Führungs-\nmit aus der Bundesrepublik                                                                     kräften (VKI)\nDeutschland entsandten\nExperten\n2. Zwei Seminare für               .c\\ Wochen  je 20             Bundes-     Carl Duisberg         Internationales       1990\nungarische Sprachver-                                        republik    Gesellschaft e. V.    Kulturinstitut (NKI),\nmittler, Dolmetscher                                         Deutschland                       Institut für Ausbif-\nund Übersetzer                                                                                 dung von Führungs-\nkräften (VKI)\n3. Prüfung der Möglichkeiten                                     Republik    Bundes-               Landesinstitut\nfür eine Teilausbildung von                                  Ungarn,     ministerium           fOr Pädagogik (OPI),\nungarischen Fachmittelschülern                               Bundes-     für Bildung           Ungarische\nrepublik    und Wissen-           Fachausbifdungs-\nDeutschland schaft,               gesellschaft (MSZT)\nDeutsches\nHandwerk\n4. Betriebliche Weiterbildung      2 Wochen    bis zu 10         Bundes-     Bundes-               Ministerium           1990\nvon ungarischem Ausbil-                    und 2 Fach-       republik    ministerium fOr       fOr Kultur\ndungspersonal aus zwei                     dolmetscher       Deutschland Bildung und           und Bildung\nverschiedenen Fachgebieten                                               Wissenschaft,\nCarl Duisberg\nGesetlschaft e. V.\n5. Praktische und theoretische     3 bis       bis zu 2          Bundes-     Bundes-               Ministerium           1990\nbetriebliche Weiterbildung     6 Monate                      republik    ministerium für       für Kultur\nvon ungarischem Ausbildungs-                                 Deutschland Bildung und           und Bildung,\npersonal                                                                 Wissenschaft,         Ungarische\nCarl Duisberg         Fachausbil-\nGesellschaft e. V.    dungsgesell-\nschaft (MSZT)\n6. Entsendung deutschen            2 Wochen    bis zu 10         Republik    Bundes-               Landesinstitut         1990\nleitenden Ausbildungs-                                       Ungarn      ministerium           für Pädagogik {OPI)\npersonals und deutscher                                                  für Bildung\nSachverständiger                                                         und Wissenschaft,\nCarl Duisberg\nGesellschaft e. V.\n7. Weiterbildung ungarischer       5 Monate    20                Bundes-     Bundes-               Landwirtschafts-      1990\nPraktikanten in landwirt-                                    republik    ministerium           ministerium\nschaftlichen Betrieben                                       Deutschland für Ernährung,\nLandwirtschaft\nund Forsten\n8. Weiterbildung ungarischer       4 Monate    20                Bundes-     Bundes-               Ministerium           1990\nPraktikanten und Experten                                    republik    ministerium           für Kultur\nin Unternehmen der Nah-                                      Deutschland für Ernährung,        und Bildung,\nrungsmittelgüterproduktion                                               Landwirtschaft        Landwirtschafts-\nund -verarbeitung                                                        und Forsten           ministerium\n9. Einladung an zwei ungarische   bis zu      4 Delegationen    Bundes-     Bundes-               Landwirt-             1990\nFachdelegationen des          2 wochen    von je 10         republik    ministerium           schatts-\nAgrarbereichs - Erzeugung,                 Teilnehmern       Deutschland für Ernährung,        ministerium\nVerarbeitung und                                                         Landwirtschaft\nVermarktung -                                                            und Forsten","Nr. 18 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juni 1993                                   877\nlfd.                Maßnahme        Dauer       Teilnehmerzahl  Durchfüh•    Partner beider Seiten                      Zeit·\nNr.                                                             rende Seite                                             raum\n10. lnfonnationsreise für           10 Tage     30 und 2        Bundes-      Bundes-               Ministerium          1990\nungarische Experten ver-                 Dolmetscher     republik    ministerium            für Kultur\nschiedener Fachbereiche                                  Deutschland für Bildung             und Bildung,\n(Metall)                                                              und Wissenschaft,     Landesorgani-\nHandwerkskammer sation der\nfür Niederbayern       Kleingewerbe-\ntreibenden\n(KIOSZ)\n11. lnfonnationsreise für           10 Tage     30 und 2        Bundes-      Bundes-               Ministerium          1990\nungarische Experten ver-                 Dolmetscher     republik    ministerium            für Kultur\nschiedener Fachbereiche                                   Deutschland für Bildung und        und Bildung,\n(Elektrotechnik)                                                     Wissenschaft,          Landesorgani-\nHandwerks-             sation der\nkammer für             Kleingewerbe-\nNiederbayern           treibenden\n(KIOSZ)\n12. Meisterfortbildung für          3 Monate    10              Bundes-     Bundes-                Ministerium          1990\nungarische Ausbilder                                     republik    ministerium            für Kultur\nDeutschland für Bildung und        und Bildung,\nWissenschaft,          Landesorgani-\nHandwerks-             sation der\nkammer für             Kleingewerbe-\nNiederbayern           treibenden\n(KIOSZ)\n13. Schulungsmaßnahme               2 Monate    12              Bundes-     Bundes-                Ministerium          1990\n\"Schweißen\"                                               republik    ministerium            für Kultur\nDeutschland für Bildung und        und Bildung,\nWissenschaft,'         Landesorganisation\nHandwerks-             der Kleingewerbe-\nkammer zu Köln,        treibenden\nBildungszentrum        (KIOSZ)\nButzweilerhof\n14. Fachliche Weiterbildung         3 Monate    bis zu 20       Bundes-     Deutsche               Ungarische           1990\nvon Multiplikatoren der                                   republik    Stiftung für           Fachausbildungs-\nberuflichen Bildung                                       Deutschland Entwicklung,           gesellschaft (MSZT),\n(zum Beispiel Kraft-                                                  Zentralstelle für      Landesorgani-\nfahrzeugschweißen)                                                    gewerbliche            sation der\nBerufsbildung          Kleingewerbe-\ntreibenden\n(KIOSZ)\n15. Wochenlehrgang in neuen         1 Woche     20              Bundes-     Hessisches             Landesinstitut       1990\nTechnologien für Berufs-                                  republik    Institut für           für Pädagogik (OPI)\nschullehrer                                               Deutschland Lehrerfort-\nbildung\n16. Ausbau und Vertiefung der       jeweils     je20            Republik    Deutscher              Gesellschaft         1990\nZusammenarbeit im Fremd-      1 Woche                     Ungarn      Volkshochschul-        zur Verbreitung\nsprachenunterricht durch                                              Verband                popularwissen-\nEntsendung von Experten                                                                      schaftlicher\nzur Fortbildung in Deutsch,                                                                  Kenntnisse (TIT)\nEnglisch und Französisch\n17. lnfonnationsaufenthalt von      10 Tage     10              Bundes-     Deutscher              Ungarische           1990\nungarischen Experten der                                  republik    Industrie- und         Wirtschaftskammer\nbetrieblichen Ausbildung                                  Deutschland Handelstag\nvon Fachkräften\nIII. Zusammenarbeit in der Berufsbildung und Berufsbildungsforschung\n1. Austausch von Wissenschaftlern 1 bis 3     bis zu 2        Republik    Bundes-                Ministerium          1990\nund Hochschuldozenten, die in Monate      von jeder       Ungarn,     ministerium            für Kultur\nder Berufsbildungsforschung               Seite           Bundes-     für Bildung und        und Bildung,\ntätig sind, zu Studienaufent-                             republik    Wissenschaft,          Ungarische\nhalten und Kurzzeitdozenturen                             Deutschland Cart Duisberg          Fachausbildungs-\nauf gegenseitige Einladung                                            Gesellschaft e. V.     gesellschaft (MSZT)","-·---- -··- --------------------\n878                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nlfd.               Maßnahme          Dauer       Teilnehmerzahl    Durchfüh-   PartnerbeiderSetten                     Zett-\nNr.                                                                rende Satte                                         raum\n2. Zurverfügungstellung von                                      Bundes-     Bundes-             Ministerium         1990\ndeutschen Lehrplänen                                          republik    ministerium         für Kultur\n(Curriculum), Lehr- und                                       Deutschland für Bildung und     und Bildung,\nLernmaterialien sowie                                                     Wissenschaft,       Landesinstitut\nLernsoftware, gegebenenfalls                                              Bundesinstitut      für Pädagogik\nPrüfung der Möglichkeiten                                                 für Berufsbildung   (OPI)\neiner entsprechenden Adaption\n3. Bis zu zwei Seminare zu         je 1        bis zu 15         Republik    Bundes-             Landesinstitut      1990\nausgewählten Themen der         Woche       von jeder         Ungarn,     ministerium         für Pädagogik (OPI)\nberuflichen Bildung, ein-                   Seite             Bundes-     für Bildung und\nschließlich der Berufsbildungs-                               republik    Wissenschaft\nforschung. Die Themen                                         Deutschland\nwerden gesondert vereinbart.\n4. Ausbau der Zusammenarbeit                                     Republik    Bundes-             Landesinstitut      1990\nin der Berufsbildungsforschung,                               Ungarn,     institut für        für Pädagogik (OPI)\ninsbesondere zwischen                                         Bundes-     Berufsbildung\ndem Bundesinstitut für                                        republik\nBerufsbildung und dem Landes-                                 Deutschland\ninstitut für Pädagogik (OPI)\n5. Entsendung eines Koordinators                                 Republik    Deutscher           Landes-             1990\nfür Aus- und Weiterbildung                                    Ungarn      Industrie-          institut für\nzum Delegierten der Deutschen                                             und Handelstag      Pädagogik (OPI)\nWirtschaft\nIV. Entwicklung der Zusammenarbeit durch Industrie- und Handelskammern\n1. Informationsaufenthalt von      10 Tage     10                Bundes-     Deutscher           Unternehmer-        1990\nungarischen Kammermit-                                        republik    Industrie-          verband (VOSZ)\narbeitern zur Unterrichtung                                   Deutschland und Handelstag\nüber die Weiterbildung von\nIndustriemeistern, Fachwirten\nund Fachkaufleuten und über\ndie Rolle der Kammern in\ndiesem Prozeß\n2. Informationsaufenthalt          10 Tage     10                Bundes-     Deutscher           Industrie-          1990\nvon ungarischen Kammermit-                                    republik    Industrie-          ministerium\narbeitern zur Unterrichtung                                   Deutschland und Handelstag\nüber die Außenwirtschafts-\nberatung durch die Industrie-\nund Handelskammern","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juni 1993                                            879\nAnlage 2\nDurchführungs- und Finanzierungsbestimmungen\ngemäß Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 24. März 1990\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Ungarn\nüber eine vertiefte Zusammenarbeit\nin der Aus- und Weiterbildung\nvon Fach-· und Führungskräften der Wirtschaft\nOrganisationen, die Programme im Rahmen der Aus- und Wei-       c) Der aufnehmende Partner übernimmt bei Kurzzeitmaßnah-\nterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft durch-         men bis zu vier Wochen für Gruppen die Kosten für Unterbrin-\nführen, treffen alle hierzu notwendigen Regelungen mit ihren           gung und Verpflegung.\njeweiligen Partnern.\nd) Die Zahlung eines Taschengeldes für Teilnehmer an Maß-\nHierbei gehen sie von folgenden Grundsätzen aus:                    nahmen bis zu vier Wochen wird jeweils gesondert geregelt.\n1. Die Partner legen die jeweiligen Maßnahmen nach Möglichkeit\n6. Der aufnehmende Partner schließt auf seine Kosten für die\nzu Beginn des Kalenderjahres nach Inhalt, Dauer, Zeit und Ort\nTeilnehmer eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.\nfest. Sie beachten hierbei eine Vorbereitungszeit für die verabre-\nEs gelten die jeweils üblichen Versicherungsbedingungen.\ndeten Maßnahmen von mindestens drei Monaten.\n2. Die jeweiligen Partner werden nach Möglichkeit, vor allem aber  7. Bei Langzeitmaßnahmen auf der Seite der Bundesrepublik\nbei Langzeitprogrammen von drei Monaten und längerer Dauer,        Deutschland von mehr als vier Wochen zahlt der aufnehmende\nan der Auswahl von Bewerbern beteiligt.                            Partner ein Stipendium, das sich ungeachtet der akademischen\nQualifikation und beruflichen Stellung der Teilnehmer je Stipendiat\n3. Die Vortage der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach dem bei\nauf 1 800 DM (in Worten: eintausendachthundert Deutsche Mark)\ndem aufnehmenden Partner üblichen Verfahren. Die Unterlagen\nmonatlich beläuft. Aus diesem Stipendium müssen alle Lebens-\nsollen ihm spätestens zehn Wochen vor Beginn der Maßnahme\nhaltungskosten gedeckt werden. Falls der aufnehmende Partner\nvorliegen. Bewerber äußern in ihren Bewerbungsunterlagen ihre\nUnterkunft und Verpflegung stellt, vermindert sich das Stipen-\nAus- und Weiterbildungswünsche, die soweit wie möglich bei der\ndium, beträgt aber mindestens 1 000 DM (in Worten: eintausend\nDurchführung der Programme berücksichtigt werden. Der aufneh-\nDeutsche Mark).\nmende Partner bestätigt dem entsendenden Partner die Annahme\ndes Bewerbers spätestens vier Wochen vor Beginn der Maß-           8. Die Teilnehmer der Programme werden von Aus- und Weiterbil-\nnahme.                                                             dungskosten freigestellt.\n4. Der jeweils aufnehmende Partner sorgt dafür, daß spätestens\nzwei Wochen vor Beginn einer Maßnahme das Programm dem             9. Der aufnehmende Partner übernimmt die Kosten für einen ein-\nentsendenden Partner vorliegt. Innerhalb einer Woche nach Ein-     bis zweimonatigen Einführungs- und Sprachkurs, der einem drei-\ngang dieses Programms wird es durch den entsendenden Partner       und mehrmonatigen Programm vorausgehen kann. Während des\nbestätigt. Spätestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme teilt     Aufenthalts an einem Sprachinstitut gewährt der aufnehmende\nder entsendende Partner dem aufnehmenden Partner die An-           Partner den Teilnehmern kostenlose Unterkunft und Frühstück\nkunftszeit der Teilnehmer mit.                                     und zahlt ihnen monatlich einen Betrag von 950 DM (in Worten:\nneunhundertfünfzig Deutsche Mark) einschließlich eines Ver-\n5. Die Partner übernehmen folgende Kosten:                         pflegungszuschlags.\na) Unbeschadet der Regelung in Artikel 5 Absatz 1 trägt der\nentsendende Partner die Kosten der Hinreise seiner Teilneh-    10. Experten, die seitens der Bundesrepublik Deutschland zu\nmer bis zum ersten Ort der Aus- und Weiterbildung bezie-       Vorlesungen oder Veranstaltungen von Seminaren in die Republik\nhungsweise der Rückreise vom letzten Ort der Aus- und          Ungarn entsandt werden, gewährt der aufnehmende Partner ko-\nWeiterbildung im anderen lande.                                stenlose Unterkunft und medizinische Betreuung, und zahlt ein\ngesondert in Forint zu vereinbarendes Honorar.\nb) Der aufnehmende Partner übernimmt die programmbedingten\nReisekosten für Reisen der Teilnehmer innerhalb des jeweili-   11. Die Partner sind bei der Erlangung etwa erforderlicher Auf-\ngen Landes vom Ankunftsort bis zum Abreiseort.                 enthalts- und Arbeitserlaubnis gegenseitig behilflich.","- -----------------------------\n880                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Zweiten Fakultatlvprotokolls\nzu dem Internationalen Pakt über bürgerliche\nund politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe\nVom 20. April 1993\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1992 zu dem Zweiten\nFakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über\nbürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (BGBI. 1992 II\nS. 390) wird bekanntgemacht, daß dieses Protokoll nach seinem Artikel 8 Abs. 2\nfür\nDeutschland                                                  am   18. November 1992\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunde ist am 18. August 1992 bei dem Generalsekretär der\nVereinten Nationen hinterlegt worden.\nDas Protokoll ist nach seinem Artikel 8 Abs. 1 für folgende Staaten\nam 11. Juli 1991\nin Kraft getreten:\nAustralien\nFinnland\nIsland\nNeuseeland\nNiederlande\nnebst Niederländischen Antillen und Aruba\nPortugal\nRumänien\nSchweden\nSpanien\nnach Maßgabe des folgenden, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde\nangebrachten Vorbehalts:\n(Übersetzung)\n\"De conformidad con el artrculo 2, Espana       „Spanien behält sich nach Artikel 2 das\nse reserva el derecho de aplicar la pena de     Recht vor, in außergewöhnlichen, beson-\nmuerte en los casos excepcionales y suma-       ders schwerwiegenden Fällen, wie sie\nmente graves, previstos en la Ley Organica      in dem Ausführungsgesetz 13/1985 vom\n13/1985, de 9 de diciembre, del C6digo          9. Dezember zum Militärstrafgesetzbuch\nPenal Militar, en tiempo de guerra, tal y       vorgesehen sind, in Kriegszeiten im Sinne\ncomo se define en el artrculo 25 de 1a citada   des Artikels 25 des genannten Gesetzes die\nLey Organica.\"                                  Todesstrafe anzuwenden.\"\nFemer ist dieses Protokoll nach seinem Artikel 8 Abs. 2 für nachstehende\nweitere Staaten wie folgt in Kraft getreten:\nLuxemburg                                                    am         12. Mai 1992\nNorwegen                                                     am    5. Dezember 1991.\nBonn, den 20. April 1993\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}