{"id":"bgbl2-1993-17-5","kind":"bgbl2","year":1993,"number":17,"date":"1993-05-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/17#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-17-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_17.pdf#page=14","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzvertrags zum deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag","law_date":"1993-04-20T00:00:00Z","page":846,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["846            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nProtokoll\nBei Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen, dem Land Nord-\nrhein-Westfalen und dem Königreich der Niedertande über grenz-\nüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaf-\nten und anderen öffentlichen Stellen am 23. Mai 1991 in Isselburg\nhaben die Vertragsparteien folgende Vereinbarungen getroffen,\ndie als Bestandteile des Abkommens gelten:\nDie Vertragsparteien werden um eine einheitliche Auslegung\ndieses Abkommens in seinem Geltungsbereich bemüht sein. Die-\nsem Ziel dient bereits die von den Vertragsparteien gemeinsam\nerarbeitete Begründung zu dem Abkommen, die die Vertragspar-\nteien dem Abkommen jeweils im Rahmen der innerstaatlichen\nZustimmungsverfahren beifügen werden. Hält eine Vertragspartei\nKonsultationen über die Auslegung oder die Anwendung des\nAbkommens für erfordertich, werden sich die Vertragsparteien\nzu diesem Zweck auf der Ebene der zuständigen M;nisterien\ntreffen.\nGeschehen zu Isselburg-Anholt am 23. Mai 1991 in vier Ur-\nschriften, jede in deutscher und niedertändischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Bundesrepublik Deutschland\nHans-Dietrich Genscher\nFür das Land Niedersachsen\nGerhard Schröder\nFür das Land Nordrhein-Westfalen\nJohannes Rau\nFür das Königreich der Niederlande\nH. van den Broek            Dates\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Zusatzvertrags\nzum deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag\nVom 20. Aprll 1993\nNach Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 1988 zu\ndem Zusatzvertrag vom 21. Oktober 1986 zum Ausliefe-\nrungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von\nAmerika (BGBI. 1988 II S. 1086) wird bekanntgemacht,\ndaß der Zusatzvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2\nam 11. März 1993\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 11. März 1993 in\nBonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 20. April 1993\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}