{"id":"bgbl2-1993-17-12","kind":"bgbl2","year":1993,"number":17,"date":"1993-05-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/17#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-17-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_17.pdf#page=18","order":12,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Brasilien","law_date":"1993-04-20T00:00:00Z","page":850,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["850                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Brasilien\nVom 20. Aprll 1993\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluß der Konsul-\ntationen aufgrund des Artikels 12 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) gemäß einer an die Regierung der Föderativen Republik\nBrasilien gerichteten Verbalnote vom 20. November 1992 sowie der Antwortnote\nder brasilianischen Regierung vom 26. Februar 1993 festgestellt, daß die in der\nAnlage zu dieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte\nmit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 er1oschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Brasilien abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n2. April 1993 (BGBI. II S. 769).\nBonn, den 20. April 1993\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nAnlage\n1. Vereinbarung durch Notenwechsel vom 22. Oktober 1973 über die Herstellung diploma-\ntischer Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Föde-\nrativen Republik Brasilien\n2. Abkommen vom 23. Juli 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr\n3. Vereinbarung vom 18. Juli 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Errich-\ntung von Handelsbüros in Rio de Janeiro und Säo Paulo\n4. Rahmenabkommen vom 22. November 1984 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über\ndie wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\n5. Protokoll vom 26. September 1986 zum Handels- und Zahlungsabkommen zwischen\nder Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Födera-\ntiven Republik Brasilien zur Entwicklung des Warenaustausches zwischen beiden\nLändern im Zeitraum von Januar 1987 bis Dezember 1990\n6. Vereinbarung vom 29. April 1987 zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegen-\nheiten der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Auswärtige\nAngelegenheiten der Föderativen Republik Brasilien über Erleichterungen der Erteilung\nvon Visa für den Botschafter und den Stellvertreter der diplomatischen Missionen beider\nStaaten\n7. Vereinbarung vom 11. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die\nEröffnung eines Generalkonsulates der Deutschen Demokratischen Republik in Säo\nPaulo\n8. Abkommen vom 7. März 1990 über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Regierung\nder Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Föderativen Republik\nBrasilien"]}