{"id":"bgbl2-1993-1-27","kind":"bgbl2","year":1993,"number":1,"date":"1993-01-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1993/1#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1993-1-27/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1993/bgbl2_1993_1.pdf#page=33","order":27,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Wirtschaft der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Durchführung des Umweltschutzpilotprojektes \"Rauchgasreinigungsanlagen für vier Blöcke des Kraftwerks Prunérov I\"","law_date":"1992-12-08T00:00:00Z","page":33,"pdf_page":33,"num_pages":4,"content":["Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Januar 1993                                       33\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen\ndem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister für Wirtschaft\nder Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik\nüber die Durchführung des Umweltschutzpilotprojektes\n,,Rauchgasreinigungsanlagen für vier Blöcke des Kraftwerks Prunerov I\"\nVom 8. Dezember 1992\nDas Abkommen zwischen dem Bundesminister für\nUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesre-\npublik Deutschland und dem Minister für Wirtschaft der\nTschechischen und Slowakischen Föderativen Republik\nüber die Durchführung des Umweltschutzpilotprojektes\n\"Rauchgasreinigungsanlagen für vier Blöcke des Kraft-\nwerks Prunerov I\", das in Prag am 27. November 1992\nauch vom Minister für Industrie und Handel sowie dem\nMinister für Umwelt der Tschechischen Republik unter-\nzeichnet wurde, ist nach seinem Artikel 4 am Tag seiner\nUnterzeichnung in Kraft getreten; es wird nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 8. Dezember 1992\n-\nDer Bundesminister\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHoffmann\nAbkommen\nzwischen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister für Wirtschaft\nder Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik -\nüber die Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n,,Rauchgasreinigungsanlagen für vier Blöcke des Kra~erks Prunerov I\"\nDer Bundesminister                           in der Absicht, zur Verminderung der Umweltbelastungen in der\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit            Tschechischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland\nder Bundesrepublik Deutschland                   beizutragen -\nund\nsind wie folgt übereingekommen:\nder Minister für Wirtschaft\nder Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik -\nArtikel 1\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwi-\nDieses Abkommen dient der deutsch-tschechischen Zusam-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen\nund Slowakischen Föderativen Republik,                           menarbeit bei der Durchführung des von der Regierung der\nTschechischen Republik beschlossenen Programms zur Vermin-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch      derung der Luftverschmutzung. Das Projekt \"Rauchgasreini-\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu festigen     gungsanlagen für vier Blöcke des Kraftwerks Prunerov I\" hat im\nund zu vertiefen,                                                Rahmen dieses Programms Priorität.\neingedenk der gemeinsamen Verantwortung für die natürlichen    Mit dem Projekt soll beispielhaft gezeigt werden, wie moderne\nLebensgrundlagen in Europa,                                      Technologie im Energiebereich umweltfreundlich eingesetzt wer-","34                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nden kann und wie grenzüberschreitende Umweltbelastungen ver-                                        Artikel 3\nmindert werden können.\nSollte die CEZ AG aufgrund ökonomischer, rechtlicher oder\npolitischer Umstände nicht in der Lage sein, den ihr aus dem\nArtikel 2                                  Zuwendungsvertrag erwachsenden Verpflichtungen nachzu-\n(1) Zur Unterstützung dieses Vorhabens übernimmt der Bun-            kommen, so stellen der Minister für Industrie und Handel und der\ndesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der           Minister für Umwelt der Tschechischen Republik die Erfüllung\nBundesrepublik Deutschland als lnvestitionszuschuß einen Anteil         dieser Pflichten sicher. Sofern die sich aus Nr. 10 des Zuwen-\nin Höhe von 23 500 000 DM (in Worten: Dreiundzwanzig Millionen          dungsvertrags ergebende Verpflichtung von der CEZ AG nicht\nfünfhunderttausend Deutsche Mark) an den Kosten des Projekts,           eingehalten wird, treten sie hilfsweise in diese Verpflichtung ein\ndie durch die notwendige Zulieferung ausländischer Technologien         und lassen Entscheidungen nach Nr. 13 des Zuwendungsvertrags\nentstehen.                                                              gegen sich gelten.\nArtikel 4\n(2) Hierfür schließt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz\nund Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland einen Zu-            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nwendungsvertrag mit CEZ AG (s. Anlage). Der Zuwendungsver-              Änderungen des Abkommens oder des Zuwendungsvertrags sind\ntrag ist Bestandteil dieses Abkommens.                                  nur mit Zustimmung aller beteiligten Vertragsparteien möglich.\nGeschehen zu Prag am 27. November 1992 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\nKlaus Töpfer\nDer Minister für Wirtschaft der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik\nKubecka\nDer Minister für Industrie und Handel der Tschechischen Republik\nV. Dlouhy\nDer Minister für Umwelt der Tschechischen Republik\nBenda","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Januar 1993                                              35\nVertrag                                                          Anlage\nDer Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit          nalunterlagen nach. Eine Zahlung an den Lieferanten wird\nder Bundesrepublik Deutschland (Zuwendungsgeber - ZG -)                erst erfolgen, wenn dieser nach den Vorgaben des ZG für die\nund                                        nach Nr. 2 dieses Vertrags zu leistenden Zahlungen Sicher-\nheit gewährt und die Fälligkeit der Zahlung nachgewiesen\ndie CEZ AG, Prag (Zuwendungsempfängerin - ZE -)                     hat. Die ZE unterrichtet den ZG, wenn durch Leistungsstö-\nrungen auf Seiten des Zulieferers eine Inanspruchnahme der\nschließen folgenden Zuwendungsvertrag:                                     Sicherheiten notwendig wird.\n1) Die ZE führt das Projekt \"Rauchgasreinigungsanlagen für               Die ZE stellt ferner sicher, daß die zur Realisierung des\n4 Blöcke des Kraftwerks Prunerov I\" durch. Im Rahmen die-            Projekts notwendigen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt\nses Projekts werden vier Kraftwerksblöcke     a o\n11 MW mit            sowie die insgesamt erforderlichen Leistungen qualitäts- und\nRauchgasreinigungsanlagen, die nach dem \"Naßwaschver-                fristgerecht erbracht werden.\nfahren• arbeiten, ausgerüstet. Die grenzüberschreitenden\nEmissionen von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Staub         9) Daneben garantiert die ZE, daß die mit Realisierung des\nwerden erheblich reduziert.                                          Projekts verbundenen Emissionsminderungen und damit die\ngrenzüberschreitenden Umweltentlastungen für eine Dauer\nDie Umweltentlastungen werden sowohl in der Tschechi-                von mindestens 15 Jahren durch sachgerechten Betrieb und\nschen Republik als auch in der Bundesrepublik Deutschland            Unterhaltung der Anlage erreicht werden.\nzum Tragen kommen. Das Projekt wird beispielhaft zeigen,\nwie moderne Technologie im Energiebereich umweltfreund-           10) Sofern die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtun-\nlich eingesetzt werden kann und wie grenzüberschreitende              gen nicht eingehalten werden, wird die ZE die vom ZG zu\nUmweltbelastungen vermindert werden können.                           ihren Gunsten geleisteten Zahlungen zurückerstatten und mit\neinem Zinssatz von 6 % (in Worten: sechs vom Hundert) pro\n2) Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel über-            Jahr verzinsen. Das gleiche gilt, wenn feststeht, daß das in\nnimmt der ZG zugunsten der ZE einen Anteil in Höhe von                Nr. 1 dieses Vertrags festgelegte Projektziel nicht erreichbar\n23 500 000 DM (in Worten: Dreiundzwanzigmillionenfünf-                ist. Die Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Auszah-\nhunderttausend Deutsche Mark) an den Kosten des Pro-                  lung und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Rückzah-\njekts.                                                                lung erfolgt ist.\n3) Der Bemessung des übernommenen Kostenanteils liegen                11) Die ZE unterrichtet den ZG halbjährlich über den Ablauf des\ndie Angaben der ZE in ihrem Antrag vom 31. Juli 1992 unter            Vorhabens, erteilt alle notwendigen Auskünfte und ermög-\nBerücksichtigung des Ergebnisses der Verhandlungen vom                licht den Vertretern des ZG oder seinen Beauftragten freien\n5. und 6. Oktober 1992 zugrunde.                                      Zugang zu den Anlagen und den entsprechenden Betriebs-\n4) Die Kostenübernahme erfolgt durch unmittelbare Zahlung an              unterlagen.\nden im internationalen Wettbewerb ermittelten Zulieferer          12) Nach Inbetriebnahme der Anlage legt die ZE einen Projekt-\nnach den in der entsprechenden kommerziellen Vereinba-                bericht vor.\nrung festgelegten Bedingungen. Eine Ausfertigung der kom-\nmerziellen Vereinbarung in deutscher Sprache wird die ZE          13) Jede Streitigkeit, die sich aus der Interpretation oder der\ndem ZG vor Inkrafttreten zur Zustimmung zur Verfügung                 Durchführung dieses Vertrags ergibt und die nicht einver-\nstellen. Der ZG unterrichtet die ZE über erfolgte Zahlun-             nehmlich beigelegt werden kann, wird auf Verlangen einer\ngen.                                                                  der beiden Vertragsparteien einem Schiedsgericht vorgelegt.\nDie Entscheidung des Schiedsgerichts ist für beide Parteien\n5) Mit Realisierung des Projekts werden die in Anhang 1 dieses            verbindlich.\nVertrags bestimmten Emissionswerte unterschritten. Dies ist\ndurch ein kontinuierliches Meßprogramm nachzuweisen. Die              Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Jede\nerhaltenen Meßdaten sind ausgewertet zu dokumentieren.                Vertragspartei bestimmt einen Schiedsrichter. Diese beiden\nSchiedsrichter oder, falls sie zu keiner Einigung gelangen\n6) Das Projekt wird ebenso die Verwertung des anfallenden                 können, die Vertragsparteien, bestimmen im gegenseitigen\nEntschwefelungsgipses in der Tschechischen Republik er-               Einvernehmen einen dritten Schiedsrichter, der die für die\nmöglichen. Als Voraussetzung sind durch die zu errichtende            Entscheidung über die Streitigkeit erforderliche fachliche\nRauchgasreinigungsanlage die Qualitätsanforderungen nach              Kompetenz und Unparteilichkeit besitzt. Er führt den Vorsitz\nAnhang 2 spätestens ein Jahr nach ihrer Inbetriebnahme                über das Schiedsgericht.\neinzuhalten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Ent-\nSchiedsverfahren und Kostenregelung unterliegen der Ver-\nschwefelungsgips zu 60 % (in Worten: sechzig vom Hun-\ngleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handels-\ndert), spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme vollständig\nkammer in der jeweils neuesten Fassung.\neiner Verwertung zugeführt.\nDer Ort des Schiedsgerichtsverfahrens und die dafür gelten-\n7) Die Inbetriebnahme ist für Dezember 1995 vorgesehen.                   den Grundsätze werden von den Vertragsparteien vor Auf-\nnahme des Schiedsverfahrens vereinbart.\n8) Die ZE stellt die Finanzierung der nicht vom ZG übernomme-\nnen Kostenanteile sicher und weist Sie dem ZG durch Origi-        14) Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Prag am 27. November 1992 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nKlaus Töpfer\nCEZAG\n- Der Generaldirektor -\nKaras","36                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II\nAnhang 1\n1. Folgende Emissionswerte sind nach Nr. 5 des Zuwendungs-            vor der Rauchgasentschwefelung ein Schwefeldioxidemis-\nvertrages nach der Inbetriebnahme der Rauchgasreinigungs-          sionsgrad von 5 vom Hundert als Verhältnis der im Abgas\nanlage zu unterschreiten und durch Meßprotokolle kontinuier-       nach der Rauchgasentschwefelung emittierten Schwefel-\nlich zu dokumentieren:                                             dioxidmengen zu der mit dem Abgas vor der Rauchgasent-\na) Massenkonzentration von 50 Milligramm staubförmige              schwefelung zugeführten Schwefeldioxidmenge nicht über-\nEmissionen je Kubikmeter Abgas (mg/m 3 ) nach der Rauch-      schritten werden.\ngasentschwefelung und von 80 Milligramm staubförmige       6. Nach Nr. 5 des Zuwendungsvertrags sind folgende Schad-\nEmissionen je Kubikmeter Abgas (mg/m 3 ) vor der Rauch-       stofffrachten und Schadstoffkonzentrationen beim Einleiten\ngasentschwefelung,                                            von Abwasser aus der Rauchgasreinigungsanlage am Ablauf\nb) Massenkonzentration von 250 Milligramm Kohlenmonoxid            der Abwasserbehandlungsanlage zu unterschreiten und durch\nje Kubikmeter Abgas (mg/m 3 ),                                Meßprotokolle kontinuierlich zu dokumentieren:\nc) Massenkonzentration von 350 Milligramm Stickstoffmon-           a) 30 Milligramm abfiltrierbare Stoffe je Liter Abwasser\noxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid,    b) 150 Milligramm Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) je\nje Kubikmeter Abgas (mg/m 3),                                     Liter Abwasser (mg/1) wenn Kalkstein eingesetzt wird. Wird\nd) Massenkonzentration von 400 Milligramm Schwefeldioxid               Branntkalk eingesetzt, gilt ein Wert für den CSB von\nund Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid, je             80mg/l.\nKubikmeter Abgas (mg/m 3 ) und                                c) 20 Milligramm Sulfit je Liter Abwasser,\ne) Massenkonzentration von 100 Milligramm anorganische             d) 30 Milligramm Fluorid je Liter Abwasser,\nChlorverbindungen, angegeben als Chlorwasserstoff, und\ne) 0, 1 Gramm Cadmium je Stunde und je 300 Megawatt\n15 Milligramm anorganische Fluorverbindungen, angege-\ninstallierte elektrische Leistung und 0,05 mg Cadmium je\nben als Fluorwasserstoff, je Kubikmeter Abgas (mg/m 3 ).\nLiter Abwasser,\n2. Die Massenkonzentrationen nach Nummer 1, Buchstabe            a\nf)  0, 1 Gramm Quecksilber je Stunde und je 300 Megawatt\nbis e, werden auf das Abgasvolumen im Normzustand (273 K,\ninstallierte elektrische Leistung und 0,05 mg Quecksilber\n1013 mbar) nach Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf\nje Liter Abwasser,\nund auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von\n6 vom Hundert bezogen.                                             g) 1 Gramm Kupfer je Stunde und je 300 Megawatt installier-\nte elektrische Leistung und 0,5 mg Kupfer je Liter Abwas-\n3. CEZ ergreift geeignete Maßnahmen, insbesondere feuerungs-\nser,\ntechnische, um schrittweise den Emissionswert nach Num-\nmer 1, Buchstabe c, bis spätestens 31. Dezember 1997 zu            h) 1 Gramm Nickel je Stunde und je 300 Megawatt installierte\nerreichen. Mit Inbetriebnahme der Rauchgasreinigungsanlage             elektrische Leistung und 0,5 mg Nickel je Liter Abwas-\ngilt befristet ein Emissionswert von 450 Milligramm Stickstoff-        ser,\ndioxid je Kubikmeter Abgas (mg/m 3).\ni)  1 Gramm Chrom je Stunde und je 300 Megawatt installier-\n4. Die Emissionsgrenzwerte nach Nummer 1 Buchstaben a bis d               te Leistung und 0,5 mg Chrom je Liter Abwasser,\ngelten als eingehalten, wenn durch kontinuierliche Messungen\nj)  0,2 Gramm Blei je Stunde und je 300 Megawatt installierte\nmit geeigneten Meßeinrichtungen und mit eignungsgeprüften\nelektrische Leistung und 0, 1 mg Blei je Liter Abwasser,\nelektronischen Systemen zur Auswertung nachgewiesen wird,\ndaß                                                                k) 2 Gramm Zink je Stunde und je 300 Megawatt installierte\nelektrische Leistung und 1,0 mg Zink je Liter Abwasser,\na) sämtliche      Tagesmittelwerte  den    Emissionsgrenzwert,\nund                                                           1)  0,4 Gramm Sulfid je Stunde und je 300 Megawatt installier-\nte elektrische Leistung und 0,2 mg Sulfid je Liter Abwas-\nb) 95 vom Hundert aller Halbstundenwerte Sechsfünftel des\nser.\nEmissionsgrenzwertes und\n7. Die Schadstofffrachten und Schadstoffkonzentrationen nach\nc) sämtliche Halbstundenmittelwerte das Zweifache des\nNr. 6, Buchstabe a bis 1, gelten als eingehalten, wenn die\nEmissionsgrenzwerts\nEinhaltung durch wöchentliche Messungen mit geeigneten\nnicht überschreiten, wobei die Anfahrzeiten und die zulässigen    Meßeinrichtungen und Verfahren aus der 2-Stunden-Misch-\nAusfallzeiten der Einrichtung zur Verminderung der Schwefel-      probe oder qualifizierten Stichproben der homogenisierten,\ndioxidemissionen von insgesamt 240 Stunden innerhalb eines        nicht abgesetzten Originalprobe nachgewiesen werden.\nKalenderjahres unberücksichtigt bleiben.\nDen Werten nach Nr. 6, Buchstabe a bis I liegen die in der\n5. Zusätzlich zum Emissionsgrenzwert nach Nummer 1 Buch-              Tschechischen Republik geltenden Analyse- und Meßverfah-\nstabe d darf bei Massenkonzentrationen von 4 000 bis              ren zugrunde, soweit sie mit den nach deutschem Recht\n8000 Milligramm Schwefeldioxid je Kubikmeter Abgas (mg/m 3 )      vorgeschriebenen Verfahren vergleichbar sind."]}