{"id":"bgbl2-1992-8-8","kind":"bgbl2","year":1992,"number":8,"date":"1992-03-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/8#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-8-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_8.pdf#page=11","order":8,"title":"Bekanntmachung des deutsch-malischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1992-02-11T00:00:00Z","page":191,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. März 1992                                               191\ndie für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforder-         in dem zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem\nlichen Genehmigungen.                                                 Empfänger zu schließenden Finanzierungsvertrag geregelt.\nArtikel 5\nDas bei der Vergabe der Aufträge für die Durchführung des in\nArtikel 6\nArtikel 1 bezeichneten Vorhabens anzuwendende Verfahren wird             Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Lima, am zehnten Juli neunzehnhunderteinund-\nneunzig in zwei Urschriften, jede in deutscher und spanischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHans-Peter Repnik\nParlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nDr. Uwe Neubauer\nGeschäftsträger a. i. der Bundesrepublik Deutschland\nFür die Regierung der Republik Peru\nDr. Carlos Torres y Torres Lara\nAußenminister von Peru\nBekanntmachung\ndes deutsch-manschen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 11. Februar 1992\nDas in.Bamako am 13. September 1991 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Mali über\nFinanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Artikel 5\nam 13. September 1991\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11. Februar 1992\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Schaffer\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik ·Mali\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                   im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,\nund\ndie Regierung der Republik Mali -                       in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in\nder Republik Mali beizutragen -\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen              sind wie folgt übereingekommen:\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali,\nArtikel 1\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu        (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nvertiefen,                                                            es der Regierung der Republik Mali, von der Kreditanstalt für"]}