{"id":"bgbl2-1992-8-6","kind":"bgbl2","year":1992,"number":8,"date":"1992-03-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/8#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-8-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_8.pdf#page=9","order":6,"title":"Bekanntmachung der deutsch-malawischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1992-02-10T00:00:00Z","page":189,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. März 1992                                        189\nBekanntmachung\nder deutsch-malawlschen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 10. Februar 1992\nDie in Lilongwe durch Notenwechsel vom 3. Dezember\n1991ll. Januar 1992 getroffene Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit ist nach ihrem Artikel 2\nam 7. Januar 1992\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 10. Februar 1992\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Linhart\nDer Botschafter          Lilongwe, 3. Dezember 1991    Finanzministerium\nder Bundesrepublik Deutschland     Wi 444.00/112                 P.O. Box 30049\nLilongwe\nMalawi\nRef. Nr. 11/34/29/IV                              7.Januar1992\nHerr Minister,                                                   Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-     ich beehre mich, mich auf Ihre Note Nr. Wi 444.00/112 vom\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen vom       3. Dezember 1991 zu beziehen, die wie folgt lautet:\n10. März 1988 zwischen unseren beiden Regierungen über\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nFinanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung über die\nÄnderung dieses Abkommens vorzuschlagen:\n1. Der in Artikel 1 Absatz 1 des zwischen unseren beiden\nRegierungen geschlossenen Abkommens vom 1O. März 1988 für\ndas Vorhaben „Instandsetzung der Straße Salima-Balaka,\nAbschnitt Salima-Mua\" vorgesehene Finanzierungsbeitrag wird\num 1 500 000,- DM (in Worten: eine Million fünfhunderttausend\nDeutsche Mark) erhöht, so daß für das genannte Vorhaben nun-\nmehr ein Gesamtbetrag in Höhe von 15 100 000,-DM (in Worten:\nfünfzehn Millionen einhunderttausend Deutsche Mark) bereit-\nsteht.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähn-\nten Abkommens vom 10. März 1988 auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Malawi mit den in den\nNummern 1 und 2 enthaltenden Vorschlägen einverstanden           Die Vorschläge in den Nummern 1 und 2 sind für die Regierung\nerklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer      der Republik Malawi annehmbar, und ich stimme zu, daß Ihre\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz     Note und diese Antwortnote ein übereinkommen zwischen unse-\neine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden,    ren beiden Regierungen bildet, das mit dem heutigen Datum in\ndie mit dem Datum Ihrer Antwortworte in Kraft tritt.             Kraft getreten ist.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\ngezeichnetsten Hochachtung.                                                                (SchluBformel)\nDr. Wilfried Rupprecht                                                       G. B. Chiwaula\nHerm                                                             Seiner Exzellenz\nMinister für Finanzen                                            dem Botschafter der\nL. J. Chimango                                                   Bundesrepublik Deutschland\nP.O. Box 30049                                                   P.O. Box 30046\nLilongwe 3                                                       Lilongwe 3"]}