{"id":"bgbl2-1992-43-16","kind":"bgbl2","year":1992,"number":43,"date":"1992-12-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/43#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-43-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_43.pdf#page=15","order":16,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Mexiko","law_date":"1992-11-12T00:00:00Z","page":1179,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Dezember 1992                     1179\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Mexiko\nVom 12. November 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Vereinigten Mexikanischen Staaten gerichtete Verbalnote vom\n27. Januar 1992 und ein Aide-memoire vom 2. Juli 1992 aufgrund der in Artikel 12\ndes Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885) vorgesehe-\nnen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung\ngenannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der Einheit Deutsch-\nlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Mexiko abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n11. November 1992 (BGBI. II S. 1178).\nBonn, den 12. November 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nAnlage\n1. ,,Gemeinsames Kommunique\" vom 5. Juni 1973 über die Herstellung diplomatischer\nBeziehungen auf der Ebene von Botschaften zwischen der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und den Vereinigten Mexikanischen Staaten\n2. Abkommen vom 5. November 1974 zwischen dem Staatlichen Komitee für Rundfunk\nbeim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für\nKommunikations- und Transportwesen der Vereinigten Mexikanischen Staaten\n3. Vereinbarung vom 25. April 1975 zwischen der Genossenschaft der Staatlichen Unter-\nnehmen für Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik und dem Schatz-\nministerium der Vereinigten Staaten zwecks Evaluierung und Durchführung von Indu-\nstrieprojekten in den Vereinigen Mexikanischen Staaten\n4. Abkommen vom 11. September 1975 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über\ndie Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und des Bildungswesens\n5. Abkommen vom 4. Februar 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die\nwirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit\n6. Konsularvertrag vom 30. Mai 1977 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund den Vereinigten Mexikanischen Staaten ( GBI. 1978 II S. 25, S. 65)\n7. Zusatzvereinbarung vom 11. September 1981 zum Abkommen zwischen der Regie-\nrung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Vereinigten\nMexikanischen Staaten über die wirtschaftnche und industrielle Zusammenarbeit\n8. Vereinbarung vom 11. September 1981 zwischen dem Ministerium für Hoch- und\nFachschulwesen und der Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und dem Nationalen Rat für Wissenschaft und Technologie und der\nAkademie der wissenschaftlichen Forschung der Vereinigten Mexikanischen Staaten\nüber wissenschaftliche Zusammenarbeit\n9. Vereinbarung vom 11. September 1981 zwischen dem Ministerium für Gesundheits-\nwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Gesund-\nheits- und Sozialwesen der Vereinigten Mexikanischen Staaten auf dem Gebiet des\nGesundheits- und Sozialwesens","1180                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. • Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                      Postvertriebsstück . Z 1998 A . Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\n10. Vereinbarung vom 11. September 1981 über die technische Zusammenarbeit der\nStaatlichen Plankommission der Deutschen Demokratischen Republik und dem Mini-\nsterium für Programmierung und Staatshaushalt der Vereinigten Mexikanischen Staa-\nten\n11. Protokoll vom 11. September 1981 zur Vereinbarung vom selben Tag über die techni-\nsche Zusammenarbeit zwischen der Staatlichen Plankommission der Deutschen\nDemokratischen Republik und dem Ministerium für Programmierung und Staatshaus-\nhalt der Vereinigten Mexikanischen Staaten\n12. Rahmenabkommen vom 11. September 1981 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten\nüber wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit\n13. Vereinbarung vom 11. September 1981 zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft\nund Forsten der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Land-\nwirtschaft und Wasserressourcen der Vereinigten Mexikanischen Staaten über wissen-\nschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft\n14. Vereinbarung vom 11. September 1981 zwischen dem Ministerium für Allgemeinen\nMaschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau der Deutschen Demokratischen\nRepublik und dem Ministerium für Landwirtschaft und Wasserressourcen der Vereinig-\nten Mexikanischen Staaten über die agroindustrielle Zusammenarbeit"]}