{"id":"bgbl2-1992-42-2","kind":"bgbl2","year":1992,"number":42,"date":"1992-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/42#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-42-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_42.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern","law_date":"1992-10-26T00:00:00Z","page":1153,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. November 1992               1153\nBekanntmachung\nzu dem Europäischen Übereinkommen\nüber die Adoption von Kindern\nVom 26. Oktober 1992\nÖsterreich hat unter Bezugnahme auf seine Vorbe-\nhalte zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April\n1967 über die Adoption von Kindern (BGBI. 1980 II\nS. 1093), die es anläßlich der Hinterlegung seiner\nRatifikationsurkunde am 28. Mai 1980 geltend gemacht\nund zuletzt im Jahre 1986 erneuert hatte, mit Schreiben\nvom 16. August 1990 folgende Erklärung notifiziert:\n\"Die Republik Osterreich erklärt nach Art. 25 Abs. 1 des Europäi-\nschen Übereinkommens über die Adoption von Kindern, daß sie\nihren Vorbehalt erneuert, nicht gemäß Art. 1O Abs. 2 des Überein-\nkommens das Erlöschen aller Pflichten, die das Kind gegenüber\nseinem Vater und seiner Mutter in unterhaltsrechtlicher und erb-\nrechtlicher Beziehung hat, vorzuschreiben.\"\nMit Note vom 1. Oktober 1990 hat Griechenland\nnach Artikel 25 Abs. 1 des Übereinkommens dem General-\nsekretariat des Europarats notifiziert, daß es seinen bei\nHinterlegung der Ratifikationsurkunde am 23. Juli 1980\ngemachten und zuletzt im Jahre 1985 erneuerten Vorbe-\nhalt. (vgl. die Bekanntmachung vom 21. Januar 1981,\nBGBI. II S. 72) zu Artikel 12 Abs. 2 des Übereinkommens\nfür weitere fünf Jahre erneuert.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachungen vom 23. September 1985 (BGBI. II\nS. 1133), 13. Januar 1987 (BGBI. II S. 112) und 5. Juli\n1990 (BGBI. II S. 706).\nBonn, den 26. Oktober 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}