{"id":"bgbl2-1992-42-14","kind":"bgbl2","year":1992,"number":42,"date":"1992-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/42#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-42-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_42.pdf#page=15","order":14,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Organisation für Wanderung","law_date":"1992-11-04T00:00:00Z","page":1163,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. November 1992                                        1163\nArtikel 3                                  nenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen\nDie Regierung der Republik Simbabwe stellt die Kreditanstalt       erforderlichen Genehmigungen.\nfür Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentli-\nchen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluß und                                           Artikel 5\nDurchführung des in Artikel 2 erwähnten Vertrags in der Republik\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nSimbabwe erhoben werden.\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung des Finan-\nzierungsbeitrags oder des Darlehens ergebenden Lieferungen\nArtikel 4                                 und Leistungen die wirtschaftichen Möglichkeiten der Bundeslän-\nder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-\nDie Regierung der Republik Simbabwe überläßt bei den sich         Anhalt, Thüringen und Berlin bevorzugt genutzt werden, wenn die\naus der Gewährung des Finanzierungsbeitrags oder Darlehens           Angebote in etwa vergleichbar sind.\nergebenden Transporten von Personen und Gütern im See- und\nLuftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der\nArtikel 6\nVerkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die Betei-\nligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik           Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nDeutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebe-        Kraft.\nGeschehen zu Harare am 31. Juli 1992 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut glei-\nchermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nD. Düxmann\nFür die Regierung der Republik Simbabwe\nE. Mushayakarara\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nder Satzung der Internationalen Organisation für Wanderung\nVom 4. November 1992\n1.                                       Italien                          am      20. Februar 1990\nDie mit Entschließung Nr. 724 (LV) am 20. Mai 1987                    Österreich                       am       25.Januar1990\nangenommenen Änderungen der Satzung des Zwischen-                        Paraguay                         am         17. April 1990\nstaatlichen Komitees für Auswanderung (früher: Satzung\ndes Zwischenstaatlichen Komitees für Europäische Aus-\n' wanderung) vom 19. Oktober 1953 sind als geänderte                                                    II.\nSatzung unter ihrer neuen Bezeichnung „Satzung der In-\nDie Satzung der Internationalen Organisation für Wan-\nternationalen Organisation für Wanderung\" (BGBI. 1989 II\nderung in der Fassung vom 20. Mai 1987 (BGBI. 1989 II\nS. 55) nach Artikel 29 Abs. 2 der früheren Fassung der               S. 55) ist nach ihrem Artikel 2 Buchstabe b für\nSatzung (BGBI. 1971 II S. 1318) für folgende weitere Mit-\ngliedstaaten in Kraft getreten:                                          Bangladesch                      am    27. November    1990\nKanada                           am          23. Mai   1990\nArgentinien                       am            14. Mai 1991         Schweden                         am            1. Juli 1991\nBelgien                           am        18.Januar1990            Sri Lanka                        am    27. November    1990\nChile                             am             9. Juli 1991\nin Kraft getreten.\nCosta Rica                         am        13. August 1991\nDominikanische Republik           am    23. November 1989           Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be-\nEcuador                           am           16. Mai 1990      kanntmachung vom 29. November 1989 (BGBI. II S. 1063).\nBonn, den 4. November 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel","1164                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nHerausgeber. Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags•\nges.m.b.H. • Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent•\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch•\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschrift8Q.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTetetor:i: (0228) 38208·0, Telefax: (0228) 38208·36\nBezugspreis fürTell l und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes•\ngesetzblatt Köln 3 99·509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                Bundesanzeiger Vertagsgea.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                     Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 501. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Oktober 1992,\nist im Bundesanzeiger Nr. 215 vom 13. November 1992 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger (Stammausgabe) Nr. 215 vom 13. November 1992\nkann zum Preis von 6,80 DM (4,80 DM + 2,00 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 399-509 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}