{"id":"bgbl2-1992-42-10","kind":"bgbl2","year":1992,"number":42,"date":"1992-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/42#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-42-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_42.pdf#page=13","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die wechselseitige Geheimbehandlung verteidigungswichtiger Erfindungen, die den Gegenstand von Patentanmeldungen bilden","law_date":"1992-11-03T00:00:00Z","page":1161,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. November 1992                                       1161\nAnlage 3\nBundesrepublik Deutschland, Bonn\nZ. Hd. Herrn Minister Prof. Dr. Töpfer\nBetr.: Kraftwerk Dobrotvorsk\nSehr geehrter Herr Minister\nProf. Dr. Klaus Töpfer,\ngestatten Sie mir, bezugnehmend auf unsere bisherigen Ver-          4. Die Bereitstellung des von ukrainischer Seite zu erbringen-\nhandlungen bezüglich der Förderung des Projektes Dobrotvorsk       den Valutaanteils sowie der in Landeswährung zu bezahlenden\ndurch das Bundesministerium für Umweltschutz, folgende ver-        Leistungen wird seitens der Ukraine garantiert. Das Kraftwerk\nbindliche Erklärung abzugeben:                                     Dobrotvorsk liegt innerhalb der 1000-km-Zone östlich der deut-\nschen Grenze. Durch die Inbetriebnahme der Rauchgasent-\n1. Die Rauchgasentschwefelungsanlage für den Block Nr. 9 des\nschwefelungsanlage mit dem Kraftwerksblock werden die jähr-\nWärmekraftwerkes Dobrotvorsk wird als integraler Bestandteil\nlichen grenzüberschreitenden SO2 -Emissionen um 80-90 %\ndieses 225 MWel-Kraftwerksblocks bis 1994 errichtet. Die Beistel-\nvermindert. Damit und mit den der Demonstrationsanlage nachfol-\nlung der Ausrüstungen aus der Gemeinschaft der ehemaligen\ngenden Anlagen wird eine bedeutende Minderung der aus der\nSowjetrepubliken wird von ukrainischer Seite garantiert, so daß\nUkraine stammenden $~-Immissionen in Deutschland erreicht.\ndie Inbetriebnahme des Kraftwerksblocks als Demonstrations-\nanlage im Jahre 1995 erfolgen kann.                                   Ich möchte Sie auf diese Aussagen aufmerksam machen und\nbitte Sie, uns über Ihre Entscheidung zu informieren.\n2. Den Mitarbeitern des BMU wird sowohl während der Errich-\ntung, als auch nach der Inbetriebnahme der Zugang zur Rauch-       Hochachtungsvoll\ngasentschwefelungsanlage gewährt.                                  W. F. Skljarow\n3. Lvovenergo und Lentjes/Bischoff berichten dem BMU viertel-    Minister für Energiewirtschaft\njährlich über den Baufortschritt. .                                der Ukraine\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens über die wechselseitige Geheimbehandlung\nverteidigungswichtiger Erfindungen, die den Gegenstand von Patentanmeldungen bilden\nVom 3. November 1992\nDas Übereinkommen vom 21. September 1960 über die\nwechselseitige Geheimbehandlung verteidigungswichtiger\nErfindungen, die den Gegenstand von Patentanmel-\ndungen bilden (BGBI. 1964 II S. 772), ist nach seinem Arti-\nkel VI Abs. 2 für\nSpanien                            am 9. September 1987\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be-\nkanntmachung vom 15. November 1974 (BGBI. II S. 1433).\nBonn, den 3. November 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}