{"id":"bgbl2-1992-39-16","kind":"bgbl2","year":1992,"number":39,"date":"1992-11-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/39#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-39-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_39.pdf#page=11","order":16,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande über die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs","law_date":"1992-10-02T00:00:00Z","page":1103,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 39 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. November 1992                                         1103\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande\nüber die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs\nVom 2. Oktober 1992\nDie in Warnemünde am 31. August 1992 unterzeichnete\nVereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für\nVerkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Nie-\nderlande Ober die Verbesserung des deutsch-niederländi-\nschen Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs ist\nnach ihrem Artikel 6\nam 31. August 1992\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 2. Oktober 1992\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nKraft\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande\nüber die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter-\nund Schienenpersonenverkehrs\nDer Bundesminister für Verkehr                    Eisenbahnhochgeschwindigkeitsverkehrs erforderlichen Hochge-\nder Bundesrepublik Deutschland                    schwindigkeitsfahrzeuge zur Verfügung stellen.\nund\nder Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten                                     Artikel 2\ndes Königreichs der Niedertande -                     (1) Zur Erreichung des in Artikel 1 Absatz 1 dargelegten Zieles\nsind folgende Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Durchführung\nin der Absicht, das Aufkommen im Schienengüter- und Schie-      der nach jeweiligem nationalen Recht erforder1ichen Verfahren\nnenpersonenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland         vorgesehen:\nund dem Königreich der Niedertande zu erhöhen,\na) im Königreich der Niederlande:\nin dem Bestreben, den Verkehrsantetl im Güter- und Personen-         aa) für den Schienengüterverkehr:\nverkehr zugunsten der Schiene merklich zu ändern,\n- Neubau einer Schienengüterhauptverbindung Betuwe-\nRoute Rotterdam-Zevenaar-niederländisch-deutsche\nin dem Wunsch, den Belangen des Umweltschutzes, der besse-\nGrenze\nren Erreichbarkeit der Industriezentren und der Entlastung der\nStraßen Rechnung zu tragen -                                                - Neu- und Ausbau der Anschlußverbindung von der\nBetuwe-Route zum Grenzübergang Oldenzaal/Bad\nsind wie folgt übereingekommen:                                             Bentheim\n- Neu- und Ausbau der Anschlußverbindung von der\nArtikel 1                                          Betuwe-Route zum Grenzübergang Venlo/Kaldenkir-\nchen\n(1) Beide Seiten werden den deutschen und niederländischen\nSchienengüter- und Schienenpersonenverkehr im Rahmen ihrer                  - Ausbau der Schieneninfrastruktur im Hafen Rotterdam\nZuständigkeiten durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen der                    (zweigleisiger Ausbau mit Elektrifizierung, Terminal-\nSchieneninfrastruktur verbessern.                                              ausbau)\n(2) Beide Seiten werden entsprechend ihrem Anteil am Be-                 - Maßnahmen zur vollen Ausnutzung der Kapazität des\ntriebsprogramm die für den Betrieb des deutsch-niederländischen                Rangierbahnhofes Kijfhoek","1104                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\n- Neubau/Ausbau der Anbindung von Amsterdam und             b) auf deutscher Seite durch Aufnahme in den Bundesver-\nSchiphol an die Betuwe-Route                                  kehrswegeplan:\nab) für den Schienenpersonenfernverkehr:                                - Erste Phase: Maßnahmen für die Anhebung der Höchst-\ngeschwindigkeit für den Personenverkehr zwischen der\n- Ausbau der Route Amsterdam-Utrecht-Arnheim-Ze-\ndeutsch-niederländischen Grenze-Emmerich-Oberhausen\nvenaar-niederländisch-deutsche Grenze für den\nauf weitgehend 200 km/h und Schaffung der kapazitiven\nHochgeschwindigkeitsverkehr überwiegend bis auf\nVoraussetzungen für den in dieser Phase zu erwartenden\n200 km/h;                                                        Güterverkehr (Fertigstellungsziel möglichst zeitgleich mit\nb) in der Bundesrepublik Deutschland für den Schienengüter-                   der Inbetriebnahme der Betuwe-Route und der Neubau-\nund Schienenpersonenfernverkehr:                                           strecke Köln-Rhein/Main voraussichtlich 1998-2000),\n- Ausbau der Route deutsch-niederländische Grenze-Em-                   - Zweite Phase: anschließend rechtzeitige Realisierung der\nmerich-Oberhausen für den Hochgeschwindigkeitsverkehr                  Maßnahmen, die zur Abwicklung des im Zeitraum bis 201 O\n(Herstellen der vollen Leistungsfähigkeit, drittes Gleis zwi-          erwarteten Güterverkehrs nötig sind.\nschen Wesel und Oberhausen, Anhebung der Höchstge-\nschwindigkeit auf überwiegend 200 km/h)\nArtikel 3\n- Ausbau des Knotens Oberhausen (zweigleisige niveaufreie\nBeide Seiten verpflichten sich,\nVerbindungskurven nach Duisburg und Herne)\na) die Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahngesellschaften\n- Ausbau der Route Oberhausen-Osterfeld Süd-Bottrop\nder beiden Staaten weiter zu entwickeln,\nSüd-Herne (Wiederherstellen der Zweigleisigkeit und\nzweigleisige niveaufreie Verbindungskurven in Herne)            b) die Anhebung der Geschwindigkeiten für die Hochgeschwin-\ndigkeitsfahrzeuge auf den modernisierten herkömmlichen\n- Ausbau der Route Oberhausen-Düsseldorf-Eller-Köln\nStrecken zu fördern,\n(Herstellen der vollen Leistungsfähigkeit und niveaufreie\nVerbindungen im Raum Köln rechtsrheinisch)                      c) jegliche Zusammenarbeit zu verstärken, die die Harmonisie-\nrung der technischen Merkmale der beiden Hochgeschwindig-\n- Ausbau der Route Neuss-Köln (viergleisiger Ausbau\nkeitsnetze erlaubt sowie\nNeuss-Köln-Longerich, niveaufreie Verbindungen im Raum\nKöln linksrheinisch).                                           d) alle Maßnahmen umzusetzen, die die abgestimmte betriebli-\nche Nutzung der Netze begünstigen und den Grenzübergang\n(2) Die Neu- und Ausbaumaßnahmen sollen zur Vermeidung\nerleichtern.\nvon Engpässen im Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr\nstufenweise rechtzeitig mit folgenden Vorgaben abgeschlossen\nwerden:                                                                                            Artikel 4\na) auf niederländischer Seite:                                            (1) Der Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik\nDeutschland und der Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten\n- Maßnahmen für den Hochgeschwindigkeitsverkehr:\ndes Königreichs der Niederlande sind mindestens jährlich durch\nAusbau der Route Amsterdam-Utrecht-Arnheim-Zeve-                einen gemeinsamen Bericht über die Fortschritte bei der Realisie-\nnaar-niederländisch-deutsche Grenze in zwei Phasen              rung der vorgenannten Vorhaben und der sich daraus ergeben-\nden Entwicklungen der Marktchancen der Eisenbahngesellschaf-\nErste Phase:     Amsterdam-Utrecht      bis voraussichtlich\nten zu unterrichten.\n1998-2005,\n(2) Beim Auftreten von Verzögerungen bei der Realisierung der\nZweite Phase: Utrecht-Arnheim-niederländisch-deutsche\nvorgenannten Vorhaben sind beide Minister unverzüglich zu un-\nGrenze bis voraussichtlich 2005-201 O;\nterrichten.\n- Maßnahmen für den Güterverkehr:\n(3) Der Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik\nErste Phase (1991-1996): zweigleisiger Ausbau der Schie-       Deutschland und der Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten\nneninfrastruktur im Hafen Rotterdam einschließlich Elektri-    des Königreichs der Niederlande werden die geeigneten Maßnah-\nfizierung und Terminalausbau,                                  men treffen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu gewähr-\nZweite Phase (1993-1998): Bau der Betuwe-Route ein-            leisten.\nschließlich Maßnahmen zur vollen Ausnutzung der Kapazi-\ntät des Rangierbahnhofes Kijfhoek,                                                         Artikel 5\nDritte Phase (2000-2015): Neubau/Ausbau der Anbindung             Soweit sich die Notwendigkeit der Anpassung dieser Vereinba-\nvon Amsterdam und Schiphol an die Betuwe-Route, Neu-           rung ergibt, werden beide Seiten diese vornehmen.\nund Ausbau der Anschlußverbindung von der Betuwe-Rou-\nte zum Grenzübergang OldenzaaVBad Bentheim, Neu- und\nArtikel 6\nAusbau der Anschlußverbindung von der Betuwe-Route\nzum Grenzübergang Venlo/Kaldenkirchen;                            Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Warnemünde am 31. August 1992 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und niederländischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nGünther Krause\nDer Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten\ndes Königreichs der Niederlande\nHanja Maij-Weggen"]}