{"id":"bgbl2-1992-38-2","kind":"bgbl2","year":1992,"number":38,"date":"1992-10-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/38#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-38-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_38.pdf#page=21","order":2,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Kamerun","law_date":"1992-09-17T00:00:00Z","page":1089,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1992                      1089\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Kamerun\nVom 17. September 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Republik Kamerun gerichtete Verbalnote vom 8. September 1992 auf-\ngrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990\nII S. 885) vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu\ndieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstel-\nlung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Kamerun abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt ertoschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n15. September 1992 (BGBI. II S. 1063).\nBonn, den 17. September 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nAnlage\n1. Vereinbarung vom 21. Juli 1973 über die Herstellung diplomatischer Beziehungen\nzwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Vereinigten Republik\nKamerun\n2. Handelsabkommen vom 11. Dezember 1978 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Vereinigten Republik Kamerun\n3. Abkommen vom 18. Dezember 1980 über die wirtschaftliche, industrielle und wissen-\nschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nVereinigten Republik Kamerun\n4. Abkommen vom 17. Mai 1984 über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\nzwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung\nder Vereinigten Republik Kamerun\n5. Abkommen vom 13. Januar 1987 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung der Vereinigten Republik Kamerun über die gegen-\nseitige Anerkennung von Studien, Zeugnissen und akademischen Graden\n6. Abkommen vom 24. September 1987 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung der Vereinigten Republik Kamerun über die Zusam-\nmenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens\n7. Abkommen vom 21. Juli 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Republik Kamerun über den Luftverkehr\n8. Abkommen vom 21. Juli 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Republik Kamerun auf dem Gebiet der Handelsschiff-\nfahrt"]}