{"id":"bgbl2-1992-35-14","kind":"bgbl2","year":1992,"number":35,"date":"1992-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/35#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-35-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_35.pdf#page=4","order":14,"title":"Bekanntmachung über die Fortsetzung der völkerrechtlichen Mitgliedschaften und Verträge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken durch die Russische Föderation","law_date":"1992-08-14T00:00:00Z","page":1016,"pdf_page":4,"num_pages":2,"content":["1016                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\nüber die Fortsetzung der völkerrechtlichen Mitgliedschaften und Verträge\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken durch die Russische Föderation\nVom 14. August 1992\n1. Mit dem am selben Tag zugegangenen Schreiben vom 24. Dezember 1991, dessen deutsche Übersetzung\nnachstehend wiedergegeben wird, hat der Präsident der Russischen Föderation dem Generalsekretär der Vereinten\nNationen folgendes notifiziert:\n(Übersetzung)\n„24. Dezember 1991\nMoskau\nSehr geehrter Herr Generalsekretär!\nIch beehre mich, Sie davon zu unterrichten, daß die Mitgliedschaft der Union der\nSozialistischen Sowjetrepubliken in der Organisation der Vereinten Nationen, auch im\nSicherheitsrat und in allen anderen Organen und Organisationen des VN-Systems, mit\nUnterstützung der Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten durch die Russische\nFöderation (RF) fortgesetzt wird. In diesem Zusammenhang bitte ich, anstelle der Bezeich-\nnung „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\" in den VN die Bezeichnung „Russische\nFöderation\" zu verwenden.\nDie Russische Föderation erhält in vollem Umfang die Verantwortung für alle Rechte und\nPflichten der UdSSR, einschließlich der finanziellen Verpflichtungen, nach Maßgabe der\nVN-Charta aufrecht.\nIch bitte, dieses Schreiben als Ertnächtigungsurkunde für alle Personen, die gegenwärtig\nüber die Bevollmächtigung als Vertreter der UdSSR in den VN verfügen, zur Vertretung der\nRussischen Föderation in den Organen der VN zu betrachten.\nDer Präsident der Russischen Föderation\nB. N. Jelzin\nSeiner Exzellenz\nHerrn Javier Perez de Cuellar\nGeneralsekretär der Organisation der Vereinten Nationen\"\n2. Mit der am 14. Januar 1992 zugegangenen Note vom 13. Januar 1992, deren deutsche Übersetzung nachstehend\nwiedergegeben wird, hat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation der Botschaft\nder Bundesrepublik Deutschland in Moskau folgendes notifiziert:\n(Übersetzung)\n„Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten\nd.er Russischen Föderation\nNr. 11/Ugp\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation bezeugt\nden diplomatischen Missionschefs in Moskau seine Hochachtung und beehrt sich, den\nRegierungen der Entsendestaaten folgendes zur Kenntnis zu bringen:\nDie Russische Föderation setzt die Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus\nden von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen völkerrechtlichen\nVerträgen fort.\nDemzufolge wird die Regierung der Russischen Föderation anstelle der Regierung der\nUdSSR die Funktion des Verwahrers für die entsprechenden mehrseitigen Verträge wahr-\nnehmen.\nIn diesem Zusammenhang bittet das Ministerium, anstelle der UdSSR die Russische\nFöderation als Vertragspartei aller geltenden völkerrechtlichen Verträge anzusehen.\nDas Ministerium benutzt diesen Anlaß, die diplomatischen Missionschefs erneut seiner\nausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.\nMoskau, den 13. Januar 1992\nL. S.\nAn die\nDiplomatischen Missionschefs\nMoskau\"","Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1992                           1017\n3. Mit Schreiben vom 27. Januar 1992, deren deutsche Übersetzung nachstehend wiedergegeben wird, hat der\nStändige Vertreter der Russischen Föderation bei den Vereinten Nationen in New York dem Generalsekretär der\nVereinten Nationen folgendes notifiziert:\n(Übersetzung)\n„Der Ständige Vertreter\nder Russischen Föderation\nbei der Organisation der Vereinten Nationen\n70/n                                                         New York, den 27. Januar 1992\nSehr geehrter Herr Generalsekretär,\nich beehre mich, Ihnen hiermit den Wortlaut einer Note des Ministeriums für Auswärtige\nAngelegenheiten der Russischen Föderation an die diplomatischen Missionschefs in\nMoskau zur Kenntnis zu bringen:\n„Die Russische Föderation setzt die Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus\nden von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen völkerrechtlichen\nVerträgen fort.\nDemzufolge wird die Regierung der Russischen Föderation anstelle der Regierung der\nUdSSR die Funktion des Verwahrers für die entsprechenden mehrseitigen Verträge wahr-\nnehmen.\nIn diesem Zusammenhang bittet das Ministerium, anstelle der UdSSR die Russische\nFöderation als Vertragspartei aller geltenden völkerrechtlichen Verträge anzusehen.\"\nIch bitte Sie, für die Verteilung dieses Schreibens an die Mitgliedstaaten der VN und die\nStaaten mit Beobachterstatus Sorge zu tragen.\nMit vorzüglicher Hochachtung\nJu. Woronzow\nSeiner Exzellenz\nHerrn Boutros Ghali\nGeneralsekretär\nder Organisation der Vereinten Nationen\nNew York\"\n4. Entsprechende Erklärungen hat die Russische Föderation allen weiteren in Betracht kommenden Verwahrern von\nmehrseitigen völkerrechtlichen Übereinkünften und Satzungen notifiziert, denen nach dem Stand von Dezember 1991\ndie Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken als Vertragspartei oder Mitglied angehörte.\n5. Nach Maßgabe der vorstehenden Notifikationen und auf der Grundlage der gemeinsamen deutsch-russischen\nErklärung vom 21. November 1991 gelten die Erklärungen auch für die zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken nach dem Stand von Dezember 1991 geschlossenen oder\nangewendeten zweiseitigen Übereinkünfte.\n6. Aus der Fortgeltung der mit und von der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen zwei-\nund mehrseitigen Übereinkünfte im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen\nFöderation ist nicht zu schließen, daß diese Übereinkünfte nicht auch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nanderen Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken fortgelten.\nBonn, den 14. August 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}