{"id":"bgbl2-1992-31-8","kind":"bgbl2","year":1992,"number":31,"date":"1992-09-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/31#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-31-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_31.pdf#page=16","order":8,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung über das EUREKA-Sekretariat zwischen den EUREKA-Mitgliedern","law_date":"1992-07-30T00:00:00Z","page":924,"pdf_page":16,"num_pages":4,"content":["924           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung über das EUREKA-Sekretariat\nzwischen den EUREKA-Mitgliedern\nVom 30. Jull 1992\nIn Tampere/Finnland ist am 22. Mai 1992 eine neue\nFassung der Vereinbarung vom 30. Juni 1986 über das\nEUREKA-Sekretariat zwischen den EUREKA-Mitgliedern\nvon den Teilnehmern der EUREKA-Ministerkonferenz\nunterzeichnet worden.\nDie Vereinbarung ist nach ihrem Absatz 27 für die\nBundesrepublik Deutschland\nam 22. Mai 1992\nin Kraft getreten.\nSie ist ebenfalls am 22. Mai 1992 für folgende Staaten\nund für die Kommission der Europäischen Gemeinschaf-\nten in Kraft getreten:\nBelgien                    Niederlande\nDänemark                   Norwegen\nFinnland                   Österreich\nFrankreich                 Portugal\nGriechenland               Schweden\nGroßbritannien             Schweiz\nIrland                     Spanien\nIsland                     Ungarn\nItalien                    Türkei\nLuxemburg\nDie Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 30. Juli 1992\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIm Auftrag\nDr. Strub","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1992                                         925\nVereinbarung\nüber das EUREKA-Sekretariat\nzwischen den EUREKA-Mitgliedern\n1. Diese Vereinbarung zwischen den EUREKA-Mitgliedern ent-                     b) unterstützt unter Anleitung des Vorsitzenden der Gruppe\nhält Bestimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit des                      der Hohen Repräsentanten die Vorbereitung von Doku-\nEUREKA-Sekretariats.                                                             menten und die administrative Vorbereitung derartiger\nSitzungen;\nA.     Aufgaben des Sekretariats                                            c) unterstützt die Nationalen Projektkoordinatoren auf ihre\nBitte und auf Anweisung der Gruppe Hoher Repräsentan-\ni)     C I e a r i n g s t e 11 e zu r E i n h o I u n g u n d                   ten hin bei ihrer Arbeit;\nVerbreitung von Informationen\nd) unterrichtet den Vorsitz;\n2. Das Sekretariat\ne) übermittelt relevanten EUREKA-Organen Informationen\na) erhält von der Regierung des als Kontaktstelle für                            über Ereignisse, die für EUREKA von Interesse sind.\nEUREKA-Zwecke tätigen Teilnehmers oder von der\nKommission der Europäischen Gemeinscha_ften Infor-                     iv)    Kommunikationsplan\nmationen über noch im Vorschlagsstadium befindliche\n5. Das Sekretariat unterstützt die Förderung der EUREKA-\nProjekte oder über für ein Gemeinschaftsprojekt interes-\nInitiative und verteilt Informationen über EUREKA-Aktivitäten\nsante technologische Sachgebiete und verteilt diese\nentsprechend einem jährlichen Kommunikationsplan, den\nInformationen an die Hohen Repräsentanten;\ndas Sekretariat der Gruppe der Hohen Repräsentanten\nb) erhält von den Regierungen der Staaten der Teilnehmer                    zwecks Genehmigung vorlegt, und dem es einen regelmäßi-\nan einem vereinbarten Projekt oder von der Kommission                 gen Fortschrittsbericht folgen läßt.\nder Europäischen Gemeinschaften, förmliche Mitteilun-\ngen über Projekte und verteilt sie an die Hohen Reprä-                v)     Weitere Aufgaben des Sekretariats\nsentanten zur Weiterleitung an die Ministerkonferenz               6. Das Sekretariat erledigt alle übrigen Aufgaben, mit denen es\nüber die Gruppe der Hohen Repräsentanten;                             von der Gruppe der Hohen Repräsentanten betraut wird,\nc) erhält von einer Regierung oder von der Kommission der                  soweit es seine Mittel erlauben.\nEuropäischen Gemeinschaften, die sich um die Erörte-\nrung eines Projekts in der Gruppe der Hohen Repräsen-\ntanten bemüht, Einzelangaben über die zu behandelnden                  B.     Größe des Sekretariats\nThemen und leitet sie vor der entsprechenden Sitzung an\n7. Das Sekretariat besteht aus 7 Fachkräften und bis zu 8 Büro-\ndie Hohen Repräsentanten weiter;\nund Hilfskräften. Die Gruppe der Hohen Repräsentanten\nd) führt eine leistungsstarke Projekt-Datenbank mit den                     bestimmt eine der Fachkräfte zum „Leiter des EUREKA-\nInformationen, die es nach den Buchstaben a) bis c)                    Sekretariats\".\nerhalten hat, und unterhält ein Informationsnetz, durch\n8. Sollte die Gruppe der Hohen Repräsentanten dies später\ndas es mit jenen Kontaktstellen verbunden wird, welche\nbeschließen, so kann das Sekretariat im lichte der gewonne-\ndie Gruppe Hoher Repräsentanten benennt;\nnen Erfahrungen vergrößert oder verkleinert werden.\ne) analysiert das Projekt-Portefeuille auf Antrag der Gruppe\nder Nationalen Projektkoordinatoren und erstattet der\nGruppe Hoher Repräsentanten darüber Bericht.                          C.     Zusammensetzung des Sekretariats und verwandte\nBestimmungen\nii)    Unterstützung für Unternehmen und\nInstitute                                                           i)     Staatsangehörigkeit des Personals\n3. Das Sekretariat unterstützt Unternehmen und Institute bei               9. Die Fachkräfte bilden eine ausgewogene Gruppe, wobei jede\nder Herstellung von Kontakten zu potentiellen Partnern für                 Fachkraft von einem anderen EUREKA-Mitglied abgeordnet\nEUREKA-Projekte durch die Versorgung mit Informationen,                    wird. Eine der Fachkräfte wird stets von der Kommission der\nin Zusammenarbeit mit den betreffenden Nationalen Projekt-                 Europäischen Gemeinschaften abgeordnet. Alle Mitglieder\nkoordinatoren, aus der nach dem Absatz 2 geschaffenen                      bemühen sich darum, Personal abzuordnen.\nDatenbank und, soweit es seine Mittel erlauben, mit Kontak-\nten und Ratschlägen entsprechend der Nachfrage nach und\n10. Das Büro- und Hilfspersonal besteht aus Staatsangehörigen\nbeliebiger EUREKA-Staaten und soll von Gesetzes wegen\nder Entwicklung flankierender Maßnahmen sowie mit ande-\nberechtigt sein, in Belgien zu arbeiten.\nren einschlägigen Sachinformationen einschließlich Angaben\nüber Stellen, die im Zusammenhang mit der Projektentwick-\nii)    Turnusmäßiger Personalwechsel\nlung fachlich beraten können.\n11. Die Dienstzeit der Fachkräfte beträgt, mit Ausnahme des\niii)   U n t e r s t ü t z u n g f ü r E U R E K A- Sitz u n gen u n d     Leiters des Sekretariats, zunächst mindestens 2 Jahre und\nOrganisatorische Einheiten                                          höchstens 3 Jahre, wobei eine weitere Verlängerung von\n4. Das Sekretariat:                                                           2 Jahren möglich ist, und wird jeweils so gestaltet, daß die\nKontinuität der Arbeit des Sekretariats gewährleistet ist. Die\na) verschickt Informationen über auf Sitzungen der Nationa-                Mindest- und Höchstzeit kann im Einzelfall durch Beschluß\nlen Projektkoordinatoren, der Gruppe der Hohen Reprä-                 der Gruppe der Hohen Repräsentanten verändert werden.\nsentanten oder der Ministerkonferenz zu behandelnde                   Die - einmalige - Dienstzeit des Leiters des Sekretariats\nProjekte und Projektvorschläge;                                       beträgt nur 3 Jahre.","926                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992. Teil 11\n12. Die ersten und späteren Ernennungen von Fachkräften wer-                 über Erfahrungen bei der internationationalen Zusammen-\nden von der Gruppe der Hohen Repräsentanten genehmigt.                  arbeit in der Hochtechnologie, insbesondere im Hinblick auf\nDie Gruppe der Hohen Repräsentanten kann aus triftigen                  Industrieprojekte verfügen. Die Gruppe von Fachkräften\nGründen nach Konsultation mit dem abordnenden Mitglied                  deckt alle Fähigkeiten und technischen Kenntnisse ab, die\neine Ernennung vor der ursprünglich festgelegten Frist been-            zur Ausführung der in den Absätzen 2 bis 6 beschriebenA\"'\nden. Unbeschadet der in Absatz 27 vorgesehenen Überprü-                 Aufgaben notwendig sind.\nfung werden die Stellen der Fachkräfte von den EUREKA-\nStaaten in turnusmäßigem Wechsel so besetzt, daß alle                   vi)    V e ran t wo r tu n g d e s L e i t e r s\nMitgliedsländer gleichermaßen Gelegenheit haben, eine                          des Sekretariats\nStelle zu besetzen.                                                19. Der Leiter des Sekretariats trägt die allgemeine Verantwor-\ntung für die Aktivitäten des Sekretariats und erstattet dem\niii)   N o m i n i e r u n g d e s P e r so n a I s                     Vorsitzenden der Gruppe der Hohen Repräsentanten unter\n13. Alle nach den Absätzen 9 bis 12 zu ernennenden Fachkräfte                Beachtung des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht in\nwerden von den Regierungen der jeweils betroffenen                      Absatz 23 Bericht.\nEUREKA-Staaten bzw. von der EG-Kommission nominiert,\nund zwar nach Konsultation mit dem Leiter des Sekretariats,             D.      Andere Fragen\num zu gewährleisten, daß dem Sekretariat mit den nominier-\nten Personen eine angemessene Palette von Fähigkeiten im                i)      R e c h t spe r s ö n I i c h k e i t\nSinne des Absatzes 18 zur Verfügung steht.\n20. Das Sekretariat besitzt eine unabhängige Rechtspersönlich-\n14. Die Einstufung der Stellen innerhalb des Sekretariats sowie              keit als eine „association internationale sans but lucratif\"\ndie Staatsangehörigkeit des zu ernennenden Personals wer-               (AISBL) nach belgischem Recht. Das Sekretariat hat die\nden von der Gruppe der Hohen Repräsentanten genehmigt.                  Befugnis, vertragliche Vereinbarungen mit Lieferanten der\nDie Tätigkeitsmerkmale der Stellen im Sekretariat werden von            benötigten Waren und Dienstleistungen zu schließen. Es ist\nder Gruppe der Hohen Repräsentanten auf der Grundlage                   rechtlich verantwortlich für die Handlungen und Unterlassun-\neines Vorschlags des Leiters des Sekretariats genehmigt.                gen seines in dienstlicher Eigenschaft tätigen Personals.\niv)    Beschäftigungsbedingungen                                        ii)     Finanzierung\n15. Die Fachkräfte des Sekretariats sind auf der Grundlage einer         21. Die Kosten des Sekretariats werden wie folgt getragen:\nzeitweiligen Abordnung tätig. Sie sin~ dem in Absatz 17                 a) alle Kosten in Verbindung mit Gehältern, Ruhegehältern,\ngenannten Grundsatz der Rechenschaftspflicht unterworfen.                     Auslands- und Lohnausgleichszulagen, Unterkunft, Rei-\nWas ihre persönliche Laufbahn und Anstellung anbetrifft,\nsekosten für Heimaturlaub werden von dem EUREKA-\njedoch nicht was ihre operativen Arbeitsaufgaben im Sekreta-\nMitglied getragen, das den Betreffenden (nach Absatz\nriat anbetrifft, genießen sie alle Rechte und unterliegen allen               13) nominiert hat;\nPflichten, die zwischen der Fachkraft und dem abordnenden\nMitglied vereinbart werden. Bei •der Festlegung der Abord-             b) die Bürokosten - einschließlich Miete, öffentliche Versor-\nnungsbedingungen bemühen sich die EUREKA-Mitglieder                          gungsdienste, Büroerstausstattung - werden von dem\nsicherzustellen, daß die Beschäftigungsbedingungen denje-                    Staat getragen, in dem das Sekretariat seinen Sitz hat;\nnigen der „koordinierten Organisationen\" entsprechen, und              c) alle anderen Kosten werden von den Mitgliedern nach\ninsbesondere darum, daß die Gehälter mitsamt den Zulagen                     dem dieser Vereinbarung als Anlage beigefügten Bei-\nnach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsabgaben und                       tragsschlüssel getragen.\nanderen Abzügen den Nettogehältern der entsprechenden\nStellen in diesen Organisationen vergleichbar sind.                22. Das Sekretariat stellt in jedem Kalenderjahr einen Haushalts-\nentwurf für die in Absatz 21 aufgeführten Kosten auf, der vom\n16. Die Büro- und Hilfskräfte sind Bedienstete des Sekretariats,              Leiter des EUREKA-Sekretariats der Gruppe der Hohen\ndie vorbehaltlich der budgetbezogenen Billigung durch die               Repräsentanten zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Jah-\nGruppe der Hohen Repräsentanten zu vom Leiter des Sekre-                resabrechnung des Sekretariats wird nach belgischem Recht\ntariats festgelegten Bedingungen eingestellt werden. Wie im             geprüft.\nAbsatz 21 Buchstabe c bestimmt, werden alle Kosten des\nBüro- und Hilfspersonal~ von den Regierungen der                        iii)   Rechen SC h afts pf I i c ht\nEUREKA-Länder und der EG-Kommission entsprechend\ndem dieser Vereinbarung als Anlage beigefügten Beitrags-           23. In Übereinstimmung mit Abschnitt 2.3 der Grundsatzerklä-\nschlüssel getragen. Es besteht kein Weiterbeschäftigungs-               rung von Hannover wird das Sekretariat „unter der Verant-\nanspruch, wenn das Sekretariat nach Absatz 27 seine Tätig-              wortung der EUREKA-Ministerkonferenz\" eingerichtet. In der\nkeit einstellt.                                                         Zeit zwischen den Sitzungen der Ministerkonferenz ist es der\nGruppe der Hohen Repräsentanten und in der Zeit zwischen\n17. Während der Dauer seiner Beschäftigung erstattet das Per-                den Sitzungen der Gruppe dem Vorsitzenden der Gruppe\nsonal des Sekretariats dem Leiter des Sekretariats Bericht,            gegenüber rechenschaftspflichtig.\narbeitet gemäß den Absitzen 19 und 25 und beachtet den in\nAbsatz 23 niedergelegten Grundsatz der Rechenschafts-                  iv)    Spra-chen\npflicht und angemessene Grundsätze der Verschwiegenheit.\n24. Das Sekretariat erhält und speichert Informationen in jeder\nDas gesamte Personal arbeitet in dem wahren EUREKA-\nder 5 bei EUREKA-Sitzungen verwendeten Sprachen. Es\nTeamgeist und handelt insbesondere im Interesse der\nverteilt die Informationen in der Sprache, in der es sie erhält.\nEUREKA-Mitglieder insgesamt und unabhängig von dem\nDas Sekretariat kann auf Verfangen und auf Kosten des\neinzelnen Mitglied, das den Betreffenden nominiert hat. Dies\njeweiligen EUREKA-Mitglieds Informationen auch in anderen\nwird in den Beschäftigungsbedingungen von der jeweiligen\nauf EUREKA-Sitzungen verwendeten Sprachen verteilen.\narbeitgebenden Organisation klargestellt. Diese Organisa-\ntion wird sicherstellen, daß die abgeordnete Fachkraft ihre\nZustimmung zu diesen Verpflichtungen schriftlich gegenüber             E.     Interne Büroordnung\ndem Sekretariat bestätigt.                                        25. Die tägliche Arbeit des Sekretariats wird von einer internen\nBüroordnung bestimmt, die das Sekretariat ausarbeitet, vom\nv)    Fachliche Befähigung                                             Vorsitz gebilligt und der Gruppe der Hohen Repräsentanten\n18. Das Fachpersonal umfaßt Personen, die durch ihre Tätigkeit                zwecks Bestätigung vorgelegt wird. Jegliche Änderungen\nin der Wirtschaft, der Industrie oder im öffentlichen Dienst           dieser Ordnung werden ebenfalls von dem Vorsitz gebilligt","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1992                                       927\nund der Gruppe der Hohen Repräsentanten zwecks Bestäti-             Repräsentanten, wird, wenn immer erforderlich, die Wir-\ngung unterbreitet.                                                  kungsweise der Vereinbarung überprüfen und über ihre Fort-\ngeltung entscheiden.\nF.   Sitz des Sekretariats                                     28. Die Bedingungen dieser Vereinbarung können geändert wer-\nden, wenn die Unterzeichner dies später durch Konsens\n26. Das Sekretariat hat seinen Sitz in Brüssel.\nbeschließen.\n29. Wünscht ein Mitglied aus EUREKA auszuscheiden, so hat es\nG.   Inkrafttreten und Änderung der Vereinbarung\nseine Teilnahme an dieser Vereinbarung mit einer Frist von\n27. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Die       mindestens drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu\nMinisterkonferenz, beraten von der Gruppe der Hohen                 kündigen.\nAnhang\nEUREKA-Sekretariat\nAufschlüsselung der Verwaltungskosten\nDie in Absatz 21 Buchstabe c der Vereinbarung bezeichneten\nKosten werden nach folgendem Schlüssel (und mit der Maßgabe,\ndaß dies keinen Präzedenzfall für die Aufteilung der Kosten in\nanderen internationalen Organisationen oder Projekten darstellt)\nauf die EUREKA-Mitglieder aufgeteilt:\nBeitrag in v. H.\nIsland                                       0,12\nLuxemburg                                    0,12\nUngarn                                       0,45\nIrland                                       0,58\nGriechenland                                 0,93\nPortugal                                     0,94\nNorwegen                                     1,46\nTürkei                                       1,52\nFinnland                                     1,74\nDänemark                                     1,78\nÖsterreich                                   2,20\nBelgien                                      2,67\nSchweiz                                      3,12\nSchweden                                     3,19\nNiederlande                                  3,87\nSpanien                                      7, 11\nFrankreich                                  13,64\nDeutschland                                 13,64\nItalien                                     13,64\nVereinigtes Königreich                      13,64\nEuropäische Kommission                      13,64\n100,00\nDiese Aufschlüsselungstabelle der Verwaltungskosten wird jähr-\nlich von der Gruppe der Hohen Repräsentanten vor der Minister-\nkonferenz gemäß den im EUREKA-Dokument 1044 festgelegten\nGrundsätzen auf den neuesten Stand gebracht."]}