{"id":"bgbl2-1992-29-2","kind":"bgbl2","year":1992,"number":29,"date":"1992-09-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/29#page=126","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-29-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_29.pdf#page=126","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-malawischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1992-08-10T00:00:00Z","page":746,"pdf_page":126,"num_pages":1,"content":["746                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\nder deutsch-malawlschen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 10. August 1992\nDie in Lilongwe durch Notenwechsel vom 23. Juni 1992/\n17. Juli 1992 getroffene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit ist\nam 17. Juli 1992\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note der Verein-\nbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 10. August 1992\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nSchweiger\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nThe Ambassador\nof the Federal Republic of Germany                          Lilongwe, den 23. Juni 1992\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 30. Dezember 1988 zwischen unseren beiden\nRegierungen über Finanzielle Zusammenarbeit und auf die ergänzende Vereinbarung vom\n1. Dezember 1989/3. Januar 1990 folgende weitere Vereinbarung über die Änderung\ndieses Abkommens vorzuschlagen:\n1. Der in Artikel 1 Absatz 1 des zwischen unseren beiden Regierungen geschlossenen\nAbkommens vom 30. Dezember 1988 für das Vorhaben „Nordkorridor-Projekt (Tank-\nlager)\" vorgesehene Finanzierungsbeitrag von 21 500 000 DM (in Worten: einundzwan-\nzig Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark), der durch die Vereinbarung vom\n1. Dezember 1989/3. Januar 1990 um 8 500 000 DM (in Worten: acht Millionen fünfhun-\nderttausend Deutsche Mark) auf 30 000 000 DM (in Worten: dreißig Millionen Deutsche\nMark) aufgestockt worden war, wird um weitere 1100 000 DM (in Worten: eine Million\neinhunderttausend Deutsche Mark) erhöht, so daß für das genannte Vorhaben nunmehr\nein Gesamtbetrag von 31 100 000 DM (in Worten: einunddreißig Millionen einhundert-\ntausend Deutsche Mark) zur Verfügung steht.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n30. Dezember 1988 in der Fassung der Vereinbarung vom 1. Dezember 1989/3. Januar\n1990 auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Malawi mit den in den Nummern 1 und 2\nenthaltenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nAn den\nFinanzminister\nder Republik Malawi\nHon. Louis Chimango\nLilongwe\nDr. Wilfried Rupprecht"]}