{"id":"bgbl2-1992-28-5","kind":"bgbl2","year":1992,"number":28,"date":"1992-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/28#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-28-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_28.pdf#page=15","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Ungarn","law_date":"1992-08-12T00:00:00Z","page":619,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. August 1992                        619\n46. Briefaustausch vom 12. März 1990 zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Proto-\nkolls vom 9. Dezember 1987 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksrepublik Mosambik über die wissenschaftlich-\ntechnische Zusammenarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember\n1991\n47. Protokoll vom 28. Mai 1990 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom\n24. Februar 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Regierung der Volksrepublik Mosambik über die zeitweilige Beschäftigung\nmosambikanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der Deutschen Demokrati-\nschen Republik\n48. Vereinbarung vom 28. Mai 1990 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Volksrepublik Mosambik zum Protokoll vom\n28. Mail 1990 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 24. Februar 1979\nzwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung\nder Volksrepublik Mosambik über die zeitweilige Beschäftigung mosambikanischer\nWerktätiger in Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Ungarn\nVom 12. August 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Republik Ungarn gerichtete Verbalnote vom 25. Juni 1992 aufgrund der\nin Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885)\nvorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser\nBekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Ungarn abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n13. August 1991 (BGBI. II S. 957) und vom 4. August 1992 (BGBI. II S. 616).\nBonn, den 12. August 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel","620                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-.36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben won:len sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes·\ngesetzblatt KOln 3 99-509, Bl2 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzügltch 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                Bundeunnlger Verlagagu.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                    Postvertrlebatück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nAnlage\n1. Vereinbarung vom 29. Juni 1968 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Verkehrs- und Postministerium der\nUngarischen Volksrepublik über die gegensemge Hilfeleistung für im internationalen\nVerkehr eingesetzte Kraftfahrzeuge\n2. Abkommen vom 13. Dezember 1974 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Zusam-\nmenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens\n3. Vereinbarung vom 25. November 1976 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehr und Post-\nwesen der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe\nauf dem Gebiet des Straßenverkehrs in einem besonderen Zeitabschnitt\n4. Vereinbarung vom 6. November 1980 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehr und Postwesen\nder Ungarischen Volksrepublik über das Zusammenwirken des Seetransports in einem\nbesonderen Zeitabschnitt\n5. Abkommen vom 13. Dezember 1985 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Zusam-\nmenarbeit auf militärischem Gebiet"]}