{"id":"bgbl2-1992-28-1","kind":"bgbl2","year":1992,"number":28,"date":"1992-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/28#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-28-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_28.pdf#page=1","order":1,"title":"Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Erhöhung des Zollkontingents 1992 für Bananen)","law_date":"1992-08-05T00:00:00Z","page":605,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["605\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                               Z 1998 A\n1992                    Ausgegeben zu Bonn am 28. August 1992                                                                                                    Nr. 28\nTag                                                                  Inhalt                                                                                   Seite\n5. 8. 92 Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Erhöhung des Zollkontingents\n1992 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   605\n613-2-8\n22. 7. 92 Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkom-\nmen und der Gebührenordnung der Europäischen Patentorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     606\n30. 7. 92 Bekanntmachung des deutsch-simbabwischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                          614\n4. 8. 92 Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Mosambik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       616\n12. 8. 92 Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Ungarn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . .     619\nfünfundvierzigste Verordnung\nzur Änderung der Zolltarifverordnung\n(Erhöhung des Zollkontingents 1992 für Bananen)\nVom 5. August 1992\nAuf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c des Zollgesetzes in der Fassung\nder Bekannntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBI. 1 S. 529), der durch Artikel 30\ndes Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBI. 1 S. 560) neu gefaßt worden ist,\nverordnet der Bundesminster der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundes-\nminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:\nArtikel 1\nIn der Anlage zu § 1 der Zolltarifverordnung vom 24. September 1986 (BGBI. II\nS. 896), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 1992 (BGBI. II\nS. 525), wird im Abschnitt „Zollkontingente„ bei den Codenummern 0803 001 0\nund 0803 0090 (Bananen usw.) die Angabe „721 000 t\" geändert in„ 1 071 000 t\".\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.\nBonn, den 5. August 1992\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nKlemm"]}