{"id":"bgbl2-1992-26-6","kind":"bgbl2","year":1992,"number":26,"date":"1992-08-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/26#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-26-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_26.pdf#page=12","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-brasilianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1992-06-30T00:00:00Z","page":568,"pdf_page":12,"num_pages":4,"content":["568                                        BundeSQesetzblatt. Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\ndes deutsch-brasilianischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 30. Juni 1992\nDas in Brasilia am 24. Oktober 1991 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Republik\nBrasilien über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach. sei-\nnem Artikel 6\nam 24. Oktober 1991\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 30. Juni 1992\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nSchweiger\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Föderativen Republik Brasilien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nüber 304 858 202,- DM (in Worten: dreihundertundvier Millionen\nachthundertachtundfünfzigtausend zweihundertundzwei Deutsche Mark)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                  wählenden Empfängern, bei der Kreditanstalt für Wiederauf-\nbau, Frankfurt am Main, für die Vorhaben\nund\n-  Basisgesundheitsprogramm Piaur,\ndie Regierung der Föderativen Republik Brasilien -\n-  Basisgesundheitsprogramm Ceara,\nunter Berücksichtigung der zwischen den beiden Lindem              -  Basissanitärversorgung Pemambuco,\nbestehenden freundschaftlichen Beziehungen,                          -  Stromversorgung Sergipe,\n-  Stromversorgung Vale do Jequitinhonha,\nin der Absicht, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\nFinanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu vertiefen,             - Stromversorgung Pemambuco und\n- Industrieller Umweltschutz\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen         Darlehen bis zu 112 500 000,- DM (in Worten: einhundert-\ndie Grundlage dieses Abkommens ist.                                   undzwölf Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark) zu\nerhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit der\nmit dem Ziel, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der       Vorhaben festgestellt worden ist.\nFöderativen Republik Brasilien zu fördern -\n2. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nsind wie folgt übereingekommen:                                     es der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und/\noder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszu-\nArtikel 1                                   wählenden Empfängern, bei der Kreditanstalt für Wiederauf-\nbau, Frankfurt am Main, für die Vorhaben\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und/         - Basisgesundheitsprogramm Piaul/Begleitmaßnahme,\noder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszu-             - Basisgesundheitsprogramm Ceara/Begleitmaßnahme,","Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1992                                        569\n- Basissanitärversorgung Ceara/Begleitmaßnahme,                     und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien\n- Basissanitärversorgung Pernambuco/Begleitmaßnahme                 über Finanzielle Zusammenarbeit genannten Betrag in\nund                                                              Höhe von 56 740 000,- DM (in Worten: sechsundfünfzig\nMillionen siebenhundertvierzigtausend Deutsche Mark)\n- Studien- und Expertenfonds 1\nnoch verbleibenden 767161,- DM (in Worten: siebenhun-\nFinanzierungsbeiträge bis zu 10 700 000,-DM (in Worten:          dertundsiebenundsechzigtausendeinhunderteinundsech-\nzehn Millionen siebenhunderttausend Deutsche Mark) zu            zig Deutsche Mark),\nerhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit der\n- in Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls vom 2. Juli 1982\nVorhaben festgestellt worden ist.\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\n3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht             und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien\nes der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und/           über Finanzielle Zusammenarbeit genannten Betrag in\noder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszu-               Höhe von 40 000 000,- DM (in Worten: vierzig Millionen\nwählenden Empfängern, bei der Kreditanstalt für Wiederauf-         Deutsche Mark) noch verbleibenden 9 000 000,- DM (in\nbau, Frankfurt am Main, für die Vorhaben                           Worten: neun Millionen Deutsche Mark) und\n- Sicherung von Waldschutzzonen und                              - in Artikel 1 des Protokolls vom 11. Mai 1987 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\n- Schutz des tropischen Küstenwaldes /Mata Atläntica\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien über Finan-\nDarlehen bis zu 30 000 000,- DM (in Worten: dreißig Millio-        zielle Zusammenarbeit genannten Betrag in Höhe von\nnen Deutsche Mark) sowie Finanzierungsbeiträge bis zu              19 200 000,- DM (in Worten: neunzehn Millionen zweihun-\n30 000 000,- DM (in Worten: dreißig Millionen Deutsche              derttausend Deutsche Mark) noch verbleibenden\nMark) zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswür-            17 840 000,- DM (in Worten: siebzehn Millionen achthun-\ndigkeit der Vorhaben festgestellt und bestätigt worden ist,         dertundvierzigtausend Deutsche Mark)\ndaß sie als Vorhaben zur Bewahrung der tropischen Regen-\nzusammensetzen, werden gemäß Ziffer 1.2.1.4. des Proto-\nwälder die besonderen Voraussetzungen für die Förderung\nkolls der deutsch-brasilianischen Regierungsverhandlungen\nauch im Wege der genannten Finanzierungsbeiträge erfül-\nlen.                                                             über Finanzielle und Technische Zusammenarbeit vom\n14. November 1990 für die Vorhaben\n4. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und/         - Sektorbezogenes Programm Wasserversorgung St. Cata-\noder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszu-                 rina und\nwählenden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederauf-        - Notstandsprogramm Basissanitärversorgung im Nord-\nbau, Frankfurt am Main, für die Vorhaben                             osten\n- Förderung der nachhaltigen, ökologisch verträglichen            verwendet.\nWaldbewirtschaftung in Staatsforsten und Sammlerreser-\nvaten in Amazonien,                                        6. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und/\n- Agro-forstliches Entwicklungsprogramm in Amazonien,\noder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszu-\n- Ausbau eines wirksamen Kontroll- und Überwachungs-              wählenden Empfängern, bei der Kreditanstalt für Wiederauf-\nsystems von IBAMA für Amazonien,                               bau, Frankfurt am Main, gemäß den in Absatz 5 dieses\n- Sicherung von Waldschutzzonen in Feuchttropengebieten/          Artikels genannten Protokollen über Finanzielle Zusammen-\nPhase II und                                                   arbeit und aus den dort genannten Beträgen für die in Absatz\n- Stärkung der angewandten Tropenwaldforschung                    5 genannten Vorhaben Darlehen bis zu 31658202,- DM (in\nWorten: einunddreißig Millionen sechshundertachtundfünf-\nFinanzierungsbeiträge bis zu 90 000 000,- DM (in Worten:\nzigtausendzweihundertundzwei Deutsche Mark) zu erhalten,\nneunzig Millionen Deutsche Mark) zu erhalten, wenn nach\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt\nPrüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt und bestätigt\nworden ist.\nworden ist, daß sie als Vorhaben zur Bewahrung der tropi-\nschen Regenwälder die besonderen Voraussetzungen für          7. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\ndie Förderung im Wege der genannten Finanzierungsbei-             Regierung der Föderativen Republik Brasilien zu einem\nträge erfüllen.                                                   späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finan-\nzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur\n5. Die noch zur Verfügung stehenden 31 658 202,- DM (in              Durchführung und Betreuung der in den Absätzen 1 bis 5\nWorten: einunddreißig Millionen sechshundertachtundfünf-          genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau,\nzigtausend zweihundertundzwei Deutsche Mark), die sich            Frankfurt am Main, zu erhalten, findet dieses Abkommen\naus den von dem                                                   Anwendung.\n- in Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls vom 18. November       8. Die in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Vorhaben\n1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik                 können im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bun-\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Republik         desrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen\nBrasilien über Finanzielle Zusammenarbeit genannten            Republik Brasilien durch andere Vorhaben ersetzt werden.\nBetrag in Höhe von 105 000 000,- DM (in Worten: einhun-\ndertundfünf Millionen Deutsche Mark) noch verbleibenden    9. Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\n1 041,- DM (in Worten: eintausendundeinundvierzig Deut-        nahmen nach Absatz 2 werden in Darlehen umgewandelt,\nsche Mark),                                                    wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet werden.\n- in Artikel 1 ·Absatz 1 des Protokolls vom 4. April 1979    10. Die in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Vorhaben können\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland          im Einvernehmen zwischen der Regierung der Föderativen\nund der Regierung der Föderativen Republik Brasilien           Republik Brasilien durch andere Vorhaben zur Bewahrung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit genannten Betrag in           der tropischen Regenwälder ersetzt werden.\nHöhe von 26 000 000,- DM (in Worten: sechsundzwanzig\nMillionen Deutsche Mark) noch verbleibenden 4 050 000,-                              Artikel 2\nDM (in Worten: vier Millionen fünfzigtausend Deutsche\n1. Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nMark),\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden,\n- in Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls vom 12. Juni 1981        sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwi-\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland        schen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger","570                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nder Darlehen und Finanzierungsbeiträge zu schließenden Ver-      nehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte\nträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden       Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepu-\nRechtvorschriften unterliegen.                                    blik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt gege-\n2. Die Regierung der Föderativen Republik Brasilien, soweit sie      benenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen\nnicht selbst Darlehensnehmerin ist, wird gegenüber der Kre-      erforderlichen Genehmigungen.\nditanstalt für Wtederaufbau alle Zahlungen in Deutscher Mark\nin Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehensnehmer auf-                                    Artikel 5\ngrund der nach Absatz 1 zu schließenden Verträge garantie-\nren.                                                                 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der in diesem Abkommen\nArtikel 3                                genannten Gewährung von Darlehen und Finanzierungsbeiträgen\nergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftlichen\nDie Regierung der Föderativen Republik Brasilien stellt die       Möglichkeiten der Bundesländer Brandenburg, Mecktenburg-Vor-\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und son-        pommem, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin\nstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit             bevorzugt genutzt werden, wenn die Bedingungen in etwa ver-\nAbschluß und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in     gleichbar sind.\nder Föderativen Republik Brasilien erhoben werden.\nArtikel 6\nArtikel 4                                    Dieses Abkommen tritt rückwirkend mit dem Tage der Unter-\nDie Regierung der Föderativen Republik Brasilien überlABt bei      zeichnung in Kraft, sobald die Regierung der Föderativen Repu-\nden sich aus der in diesem Abkommen genannten GewAhrung               blik Brasilien der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nvon Darlehen und Finanzierungsbeiträgen ergebenden Transpor-          mitgeteilt hat, daß die für das Inkrafttreten des Abkommens erfor-\nten von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr den               derlichen innerstaatlichen Voraussetzungen auf seilen der Föde-\nPassagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunter-         rativen Republik Brasilien erfüllt sind.\nGeschehen zu Brasilia am 24. Oktober 1991 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHans-Peter Repnik\nTheodor Wallau\nFür die Regierung der Föderativen Republik Brasilien\nFrancisco Rezik","Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1992                        571\nAnlage\nzum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Föderativen Republik Brasilien\nüber finanzielle Zusammenarbeit über 304 858 202,- DM\nListe der Projekte\n1. Basisgesundheitsprogramm Piaui (15,0 Mio. DM)\n2. Basisgesundheitsprogramm Ceara (24,5 Mio. DM)\n3. Basissanitärversorgung Pemambuco (13,0 Mio. DM)\n4. Stromversorgung Sergipe (15,0 Mio. DM)\n5. Stromversorgung Vale do Jequitinhonha (20,0 Mio. DM)\n6. Stromversorgung Pemambuco (15,0 Mio. DM)\n7. Sektorbezogenes Programm Wasserversorgung Santa Catarina (10 Mio. DM)\n8. Notstandsprogramm Basissanitärversorgung im Nordosten (21, 7 Mio. DM)\n9. Industrieller Umweltschutz (10,0 Mio. DM)\n10. Basisgesundheitsprogramm Piauf/Begleitmaßnahme (1,5 Mio. DM)\n11. Basisgesundheitsprogramm Ceara/Begleitmaßnahme (2,5 Mio. DM)\n12. Basissanitärversorgung Ceara/Begleitmaßnahme (1,7 Mio. DM)\n13. Basissanitärversorgung Pemambuco/Begleitmaßnahme (2,0 Mio. DM)\n14. Studien- und Expertenfonds 1 (3,0 Mio. DM)\n15. Sicherung von Waldschutzzonen (30,0 Mio. DM)\n16. Schutz des Tropischen Küstenwaldes/Mata Atläntica (30,0 Mio. DM)\n17. Förderung der nachhaltigen, ökologisch verträglichen Waldbewirtschaftung in Staats-\nforsten und Sammlerreservaten in Amazonien (30,0 Mio. DM)\n18. Agro-forstliches Entwicklungsprogramm in Amazonien (10,0 Mio. DM)\n19. Ausbau eines wirksamen Kontroll- und Überwachungssystems von IBAMA für Amazo-\nnien (20,0 Mio. DM)\n20. Sicherung von Waldschutzzonen in Feuchttropengebieten/Phase II (20,0 Mio. DM)\n21. Stärkung der angewandten Tropenwaldforschung (10,0 Mio. DM)"]}