{"id":"bgbl2-1992-22-1","kind":"bgbl2","year":1992,"number":22,"date":"1992-07-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/22#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_22.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 60 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrolleuchten und Anzeigevorrichtungen (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 60)","law_date":"1992-07-01T00:00:00Z","page":486,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["486                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nVerordnung\nüber die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 60\nüber einheitliche Vorschriften für die Genehmigung\nzweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor\nhinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile\nund der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrolleuchten und Anzeigevorrichtungen\n(Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 60)\nVom 1. Juli 1992\nAuf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Juni                              Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeich-\n1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die                                nung von Bedienteilen, Kontrolleuchten und Anzeigevor-\nAnnahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung                               richtungen wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie\nder Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeu-                              die Anhänge der Regelung werden mit einer amtlichen\ngen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmi-                              deutschen Übersetzung als Anhang zu dieser Verordnung\ngung (BGBI. 1965 II S. 857), der durch Gesetz vom                                   veröffentlicht.*)\n20. Dezember 1968 (BGBI. 1968 II S. 1224) eingefügt\nworden ist, verordnet der Bundesminister für Verkehr nach\nAnhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:                                                             Artikel 2\n(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Oktober\nArtikel 1                                       1990 in Kraft.\nDie nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März                                 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an\n1958 angenommene ECE-Regelung Nr. 60 über einheit-                                  dem die in Artikel 1 genannte Regelung für die Bundes-\nliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Kraft-                          republik Deutschland außer Kraft tritt. Der Tag des Außer-\nräder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom                             kraftsetzens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.\nBonn, den 1. Juli 1992\nDer Bundesminister für Verkehr\nGünther Krause\n\") Die Regelung Nr. 60 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblat-\ntes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes TeH II wird der Anlageband\nauf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlages übersandt"]}