{"id":"bgbl2-1992-20-12","kind":"bgbl2","year":1992,"number":20,"date":"1992-07-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/20#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-20-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_20.pdf#page=14","order":12,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen","law_date":"1992-05-29T00:00:00Z","page":450,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["450               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 56\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Krankenversicherung der Schiffsleute\nVom 29. Mal 1992\nDas übereinkommen Nr. 56 der Internationalen Arbeits-\norganisation vom 24. Oktober 1936 über die Krankenversi-\ncherung der Schiffsleute (BGBI. 1956 II S. 891) ist nach\nseinem Artikel 14 Abs. 3 für\nLuxemburg                    am     15. Februar 1992\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 28. Januar 1985 (BGBI. II S. 384).\nBonn, den 29. Mai 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 53\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber das Mindestmaß beruflicher Befähigung\nder Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen\nVom 29. Mal 1992\nDas Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeits-\norganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß\nberuflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffi-\nziere auf Handelsschiffen (BGBI. 1988 II S. 674) ist nach\nseinem Artikel 9 Abs. 3 für\nLuxemburg                    am      15. Februar 1992\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 2. März 1989 (BGBt. II S. 289).\nBonn, den 29. Mai 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel","Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Juli 1992                        451\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Ägypten\nVom 29. Mal 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Arabischen Republik Ägypten gerichtete Verbalnote vom 23. April 1992\naufgrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI.\n1990 II S. 885) vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage\nzu dieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Her-\nstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Ägypten abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n4. Juni 1992 (BGBI. II S. 435).\nBonn, den 29. Mai 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt\nAnlage\n1. Protokoll vom 7. September 1957 über die Errichtung der Handelsvertretung der\nRepublik Ägypten in der Deutschen Demokratischen Republik,\nNotenwechsel über die Handelsvertretung der Deutschen Demokratischen Republik in\nder Republik Ägypten\n2. Abkommen vom 2. August 1962 zwischen dem Staatlichen Rundfunkkomitee der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Rundfunk und Fernsehen der Vereinig-\nten Arabischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks und\nFernsehens\n3. Abkommen vom 1. März 1965 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\n4. Abkommen vom 1. März 1965 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nEntwicklung wissenschaftlich-technischer Beziehungen.\n5. Notenwechsel vom 1. März 1965 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Vereinigten Arabischen Republik über die Einrichtung eines Generalkonsulats\nder Vereinigten Arabischen Republik in der Deutschen Demokratischen Republik und\nGewährung aller Erleichterungen, Privilegien und lmmunitäten nach der Wiener Kon-\nvention vom 24. April 1963 an die Generalkonsulate und deren Mitarbeiter\n6. Abkommen vom 20. Mai 1965 ~sehen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Vereinigten Arabischen Republik über die Einrichtung eines\nplanmäßigen Luftverkehrs\n7. Statut des Gemeinsamen Wissenschaftlichen Rates der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Vereinigten Arabischen Republik vom 23. Juni 1965\n8. Statut der Gemeinsamen Kulturkommission Deutsche Demokratische Republik-Ver-\neinigte Arabische Republik vom 15. Juli 1965\n9. Abkommen vom 2. August 1966 zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Gesundheitswesen der\nVereinigten Arabischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des\nGesundheitswesens","452                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\n10. Abkommen vom 10. Januar 1967 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzenquarantäne\n11. Abkommen vom 1O. Januar 1967 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens\n12. Protokoll vom 29.August 1967 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nZusammenarbeit beim Aufbau eines einheitlichen Systems der Ausbildung in der\nVereinigten Arabischen Republik\n13. Postabkommen vom 19. Oktober 1967 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik\n14. Vereinbarung vom 25. März 1968 zwischen dem Ministerium für Außenwirtschaft der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Militärproduktion der\nVereinigten Arabischen Republik über die Entsendung von DDR-Bürgern in die Ver-\neinigte Arabische Republik und die Ausbildung von VAR-Bürgern in der Deutschen\nDemokratischen Republik\n15. Ergänzungsprotokoll vom 8. Juli 1968 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nweitere Zusammenarbeit beim Aufbau eines einheitlichen Ausbildungssystems in der\nVereinigten Arabischen Republik\n16. Abkommen vom 22. Oktober 1968 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens\n17. Notenwechsel über die Steuerbefreiung im Luftverkehr mit Wirkung vom 1. Januar\n1969\n18. Abkommen vom 2. Februar 1969 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Republik auf dem\nGebiet des Touristenverkehrs\n19. Notenwechsel vom 5. März 1969 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund der Vereinigten Arabischen Republik zur Errichtung von Missionen\n20. Protokoll vom 11. März 1969 über Verhandlungen zwischen den Luftfahrtbehörden der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Vereinigten Arabischen Republik\n21. Vertrag vom 22. Mai 1969 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nVereinigten Arabischen Republik über den Rechtsverkehr in Zivil- und Familiensachen\n(GBI. 1969 1 S. 215, 1970 1 S. 15)\n22. Pressemitteilung vom 1O. Juli 1969 über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen\nzwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Vereinigten Arabischen\nRepublik\n23. Vereinbarung vom 19. Januar 1970 über die wissenschaftlich-technische Zusammen-\narbeit zwischen dem Ministerium .für Wissenschaft und Technik der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und dem Ministerium für Wissenschaftliche Forschung der Ver-\neinigten Arabischen Republik\n24. Vereinbarung vom 23. März 1970 zwischen dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen\nder Deutschen Demokratischen Republik und dem Patentamt, Ministerium für Wissen-\nschaftliche Forschung, der Vereinigten Arabischen Republik\n25. Abkommen vom 25. Mai 1970 über die Entwicklung wissenschaftlich-technischer\nBeziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Vereinigten\nArabischen Republik\n26. Abkommen vom 11. März 1975 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die gegen-\nseitige Anerkennung von akademischen Graden\n27. Zahlungsabkommen vom 8. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten\n28. langfristiges Handelsabkommen vom 11. Februar 1980 zwischen der Regierung der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Arabischen Republik\nÄgypten\n29. Protokoll vom 8. März 1980 über Verhandlungen über Änderung des Streckenplanes\n30. Vereinbarte Niederschrift vom 9. März 1982 der 2. Tagung der Gemeinsamen Kommis-\nsion zum langfristigen Handelsabkommen und zum Abkommen vom 9. März 1982 über\ndie Umstellung des Zahlungsverkehrs zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten nebst\nBriefwechsel Nr. 1 und Nr. 2"]}