{"id":"bgbl2-1992-11-9","kind":"bgbl2","year":1992,"number":11,"date":"1992-04-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/11#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-11-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_11.pdf#page=24","order":9,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge","law_date":"1992-03-16T00:00:00Z","page":268,"pdf_page":24,"num_pages":3,"content":["268                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens\nüber das Recht der Verträge\nVom 16. März 1992\n1.\nDas Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge\n(BGBI. 1985 II 5. 926) ist nach seinem Artikel 84 Abs. 2 für folgende weitere\nStaaten in Kraft getreten:\nEstland                                                      am 20. November 1991\nKamerun                                                      am 22. November 1991\nLitauen                                                      am       14. Februar 1992\nOman                                                         am 17. November 1990\nnach Maßgabe der folgenden, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebe-\n. nen Erklärung:\n(Übersetzung)\n(Courtesy Translation) (Original: Arabic)        (Höflichkeitsübersetzung)   (Original: Ara-\nbisch)    .\nAccording to the understanding of the\nGovemment of the Sultanate of Oman the             Nach Auffassung der Regierung des Sul-\nimplementation of paragraph (2) of the Arti-     tanats Oman findet Artikel 62 Absatz 2 des\ncle (62) of the said Convention does not         genannten Übereinkommens keine Anwen-\ninclude those Treaties which are contrary to     dung auf Verträge, die im Widerspruch zum\nthe right to self-determination.                 Selbstbestimmungsrecht stehen.\nPolen                                                        am         1. August 1990\nSuriname                                                     am           2. März 1992\nII.\nDie Mongolei hat am 19. Juli 1990die Rücknahme ihrer bei Hinterlegung\nder Beitrittsurkunde am 16. Mai 1988 gemachten Vorbehalte zu dem überein-\nkommen notifiziert.\nDie Tschechoslowakei hatam19.Oktober1990die Rücknahme ihres\nbei Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 29. Juli 1987 gemachten Vorbehalts zu\nArtikel 66 des Ubereinkommens notifiziert.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n3. Mai 1988 (BGBI. II 5. 557), vom 21. August 1989 (BGBI. II 5. 803) und vom\n10. Juli 1990 (BGBI. II 5. 707).\nBonn, den 16. März 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt","Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. April 1992                           269\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Äthiopien\nVom 19. März 1992\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat durch eine an die Regie-\nrung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien gerichtete Verbalnote vom\n9. März 1992 aufgrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August\n1990 (BGBI. 1990 II S. 885) vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in\nder Anlage zu dieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Überein-\nkünfte mit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen\nsind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Äthiopien abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n9. März 1992 (BGBI. II S. 242).\nBonn, den 19. März 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt\nAnlage\n1. Vereinbarung vom 1. Februar 1973 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Kaiserfichen Regierung von Äthiopien über die Aufnahme\ndiplomatischer Beziehungen\n2. Abkommen vom 2. November 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthio-\npiens über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Erziehung und der\nWissenschaft\n3. Arbeitsplan vom 2. November 1976 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthio-\npiens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbett\n4. Handelsabkommen vom 18. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Deutschen\nDemokratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen\nÄthiopiens und Vereinbarte Niederschrift über Verhandlungen zum Handelsabkommen\n5. Abkommen vom 27. Oktober 19n zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens\nüber wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit\n6. Konsularvertrag vom 6. März 1978 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund dem Sozialistischen Äthiopien (GBI. 1979 II S. 1, S. 72)     ·\n7. Abkommen vom 6. März 1978 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens\nüber den Luftverkehr\n8. Abkommen vom 6. Dezember 1978 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthio-\npiens über die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und akademischen Graden\n9. Abkommen vom 5. April 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens über\nden Austausch und die Aufnahme von Hochschulabsolventen und Studenten\n1O. Arbeitsplan vom 17. Mai 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens über\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit","270                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\n11. Vertrag vom 15. November 1979 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik\nund dem Sozialistischen Äthiopien über Freundschaft und Zusammenarbeit (GBI. 1980\nII S. 55, S. 123)\n12. Abkommen vom 15. November 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthio-\npiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Geologie und des Bergbaus\n13. Programm vom 15. November 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen\nÄthiopiens über die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen und wissenschaftliche-\ntechnischen Zusammenarbeit bis 1985\n14. Vereinbarung durch Briefwechsel vom 15. November 1979 zwischen dem Ministerium\nfür Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik und dem Ministerium für Staatsfarmen des Sozialistischen Äthiopiens über die\nErrichtung und Leitung eines agroindustriellen Komplexes als staatliche Musterfarm\n15. Abkommen vom 18. Januar 1980 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens\nüber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Handelsschiffahrt\n16. Arbeitsplan vom 18. Mai 1981 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens über\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\n17. Protokoll vom 5. Dezember 1981 zwischen dem Mini~terium für Hoch- und Fachschul-\nwesen der Deutschen Demokratischen Republik und der Kommission für Hochschul-\nwesen des Sozialistischen Äthiopiens über die Entwicklung des Deutschlektorats und\ndie Schaffung einer Abteilung für die deutsche Sprache, Literatur und Landeskunde an\nder Universität Addis Abeba\n18. Arbeitsplan vom 30. September 1983 zwischen der Regierung der Deutschen Demo-\nkratischen Republik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthio-\npiens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\n19. Arbeitsplan vom 24. März 1986 zwischen der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Repubik und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopiens\nüber kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\n20. Vereinbarung vom 30. April 1987 zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angele-\ngenheiten der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Auswär-\ntige Angelegenheiten des Sozialistischen Äthiopiens über die Zusammenarbeit für die\nJahre 1987 bis 1990\n21. Vereinbarung vom 6. Juni 1987 über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium\nfür Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für\nStaats- und öffentliche Sicherheit des Sozialistischen Äthiopiens\n22. Vereinbarung vom 15. Januar 1988 zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fach-\nschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Erzie-\nhung der Volksdemokratischen Republik Äthiopien über die Zusammenarbeit bei der\nEntwicklung des Gondar College of Medical Sciences für die Jahre 1988 bis 1992\n23. Vereinbarung vom 19. Juli 1988 zwischen dem Ministerium des Innern der Deutschen\nDemokratischen Republik und dem Ministerium für Innere Angelegenheiten der Volks-\ndemokratischen Republik Äthiopien über die Zusammenarbeit bei der polizeilichen und\npolitisch-ideologischen Arbeit und Protokoll vom 19. Juli 1988 über die Zusammen-\narbeit in den Jahren 1988/89\n24. Protokoll vom 18. Januar 1989 über die Modalitäten der Gewährung von Unterstützung\nfür die Errichtung und Ausstattung des Instituts für strategische Studien des Ministe-\nriums für Innere Angelegenheiten der Volksdemokratischen Republik Äthiopien durch\ndas Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik\n25. Arbeitsplan vom 5. Juli 1989 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Volksdemokratischen Republik Äthiopien über die\nkulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit in den Jahren 1989 bis 1991"]}