{"id":"bgbl2-1992-10-15","kind":"bgbl2","year":1992,"number":10,"date":"1992-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/10#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-10-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_10.pdf#page=16","order":15,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen","law_date":"1992-02-27T00:00:00Z","page":236,"pdf_page":16,"num_pages":3,"content":["236                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nzeit die Bundesrepublik Deutschland umfassenden Gebiet\nerhoben werden, inhaltlich übereinstimmen. Der vorste-\nhende Satz läßt die Anwendung des Abkommens auf das\nEinkommen oder Vermögen, auf das das Abkommen ohne\nVereinigung Anwendung fände, unberührt.\"\nDie Ratifikation des Abkommens und des dazugehöri-\ngen Protokolls erfolgte vorbehaltlich der vorstehenden\nKlarstellung.\nBonn, den 27. Februar 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen\nVom %'1. Februar 1992\nIn Washington ist durch Notenwechsel vom 21. August\n1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika eine Vereinbarung zum Abkommen vom\n29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermei-\ndung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der\nSteuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein-\nkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern\n(BGBI. 1991 II S. 354) geschlossen worden. Die Verein-\nbarung ist .\nam 21. August 1991\nin Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote der Verein-\nbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 27. Februar 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Eitel","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1992                                            237\nDer Geschäftsträger a. i.\nder Bundesrepublik Deutschland\nWashington, D. C., den 21. August 1991\nHerr Minister,\nich beehre mich, im Namen der Regierung der Bundesrepublik             überwiegend erwerbstätige Steuerpflichtige bei der Einkom-\nDeutschland im Zusammenhang mit dem heutigen Austausch der             mensteuer zusätzliche jährliche Freibeträge von 600 DM für\nRatifikationsurkunden zu dem am 29. August 1989 unterzeichne-          Alleinstehende und 1 200 DM für Verheiratete.\nten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und               Meine Regierung wäre dankbar, wenn die Regierung der Bun-\nden Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Dop-         desrepublik Deutschland das Vorstehende bestätigte.\npelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf\ndem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und              Ferner wäre meine Regierung dankbar, wenn die Regierung\neiniger anderer Steuern (das „Abkommen\") Bezug zu nehmen auf        der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Punkte bestätigte:\nIhre Note vom 21. August 1991 mit folgendem Wortlaut:               1. Abgesehen von zeitlich befristeten Steuererleichterungen, die\n,,Ich nehme Bezug auf das am 29. August 1989 in Bonn unter-           im vorstehenden Absatz dargelegt sind, sind für die neuen\nzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland              Bundesländer bis zu diesem Zeitpunkt keine lnvestitionszula-\nund den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der              genregelungen - mit Ausnahme der in dem folgenden Absatz\nDoppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung             genannten - und keine anderen besonderen steuerlichen\nauf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen               Maßnahmen erlassen, verkündet oder in anderer Weise ver-\nund einiger anderer Steuern (das \"Abkommen\") und auf die                abschiedet worden, noch galten derartige Maßnahmen in den\njüngsten Erörterungen zwischen Vertretern unserer beiden Regie-         neuen Bundesländern zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem\nrungen über den Beitritt des Gebiets der früheren Deutschen             31. Dezember 1990; und\nDemokratischen Republik und des Teils von Berlin, in dem das\nGrundgesetz bis einschließlich zum 2. Oktober 1990 nicht galt       2. die begrenzten finanziellen Zuschüsse zu bestimmten unter-\n(insgesamt „die neuen Bundesländer\"), zur Bundesrepublik                nehmerischen Investitionen in Vermögenswerte gemäß der\nDeutschland am 3. Oktober 1990.                                         nach dem Einigungsvertrag am 3. Oktober 1990 in das Recht\nder Bundesrepublik Deutschland übergegangenen lnvesti-\nBei diesen Erörterungen hat die Regierung der Bundesrepublik        tionszulagenverordnung vom 4. Juli 1990 (GBI. 1 Nr. 41\nDeutschland die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika           Seite 621 ), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom\ndavon unterrichtet, daß nach dem Vertrag vom 31. August 1990            13. Dezember 1990 (BGBI. I Seite 2775), ersetzt mit Wirkung\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen               vom 1. Januar 1991 durch das lnvestitionszulagengesetz vom\nDemokratischen Republik über die Herstellung der Einheit                24. Juni 1991 (BGBI. 1 Seite 1322) wirken sich nicht auf die\nDeutschlands (der „Einigungsvertrag\") das gesamte Recht der             Durchführung der Gesetze aus, nach denen die unter das\nBundesrepublik Deutschland in bezug auf die Steuern vom Ein-            Abkommen fallenden nationalen Steuern erhoben werden.\nkommen und vom Vermögen sowie auf die Erbschafts- und\nSchenkungsteuern am 1. Januar 1991 in den neuen Bundeslän-             Vorbehaltlich der Bestätigung des Vorstehenden bestätigt\ndern in Kraft tritt. Meine Regierung wäre dankbar, wenn die         meine Regierung, daß die Gesetze, nach denen die unter das\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland bestätigte, daß die-       Abkommen fallenden nationalen Steuern in den neuen Bundes-\nses Recht in seiner Gesamtheit am 1. Januar 1991 in den neuen       ländern erhoben werden, und die Gesetze, nach denen die unter\nBundesländern tatsächlich in Kraft getreten ist und daß dieses      das Abkommen fallenden nationalen Steuern in den alten Bun-\nRecht auch die unter Artikel 2 des Abkommens fallenden Steuern      desländern erhoben werden, ab 1. Januar 1991 als materiell\neinschließt.                                                        identisch angesehen werden, wie dies durch die Erklärung gefor-\ndert wird, in der der Senat der Vereinigten Staaten seine Stellung-\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Regie-\nnahme und seine Zustimmung zu der Ratifikation gegeben hat.\nrung der Vereinigten Staaten von Amerika ferner davon unterrich-\ntet, daß Gesetze zu zeitlich befristeten Steuererleichterungsmaß-     Meine Regierung möchte diese Gelegenheit benutzen, um\nnahmen in den neuen Bundesländern im Juni 1991 mit Wirkung          erneut ihren Wunsch nach Zusammenarbeit mit der Regierung\nvom 1. Januar 1991 verabschiedet worden sind. Die Gesetze          der Bundesrepublik Deutschland in Steuerangelegenheiten unter\nsehen folgende Maßnahmen - und auf steuerlichem Gebiet nur         gebührender Beachtung der Souveränität des jeweiligen Landes\ndiese - für die neuen Bundesländer vor:                            zu bekräftigen. In diesem Rahmen schlägt meine Regierung vor,\nDie Vermögensteuer und die Gewerbekapitalsteuer werden in      daß unsere beiden Regierungen feststellen, daß ein wichtiger\nden neuen Bundesländern eingeführt, wegen verwaltungstech-     Grundsatz bei den Verhandlungen über das Abkommen darin\nnischer Schwierigkeiten aber erst ab Januar 1993 erhoben.      bestand, daß in dem jeweils anderen Vertragsstaat besondere\nSteuerbefreiungen, Steuererleichterungen oder mittelbar mit der\nBei bestimmten unternehmerischen VermOgenswarten in den\nBesteuerung verbundene Vorrechte, die die Steuerbe1astung\nneuen Bundesländern ist im Rahmen von Bestimmungen, die\nbestimmter Gruppen von Steuerpflichtigen in einem Vertragsstaat\nnur geringfügig günstiger sind als die in § 3 des Zonenrandför-\ninnerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Abkommens\nderungsgesetzes für Investitionen in bestimmten Gebieten\nerheblich vermindern, nicht gewährt werden. Meine Regierung\ninnerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland\nschlägt femer vor, daß, sollte entgegen heutiger Absicht ein\nin den Grenzen vom 2. Oktober 1990 enthaltenen Bestimmun-\nVertragsstaat besondere steuerliche Maßnahmen ergreifen, die\ngen, eine beschleunigte Abschreibung zulässig. Die beschleu-\ndie Steuerbelastung einer bestimmten Gruppe Steuerpflichtiger\nnigte Abschreibung ist begrenzt auf 50 % der Anschaffungs-\ninnerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Abkommens\noder Herstellungskosten des Vermögenswerts und muß inner-\nerheblich vermindern, unsere beiden Regierungen erklären, in\nhalb von fünf Jahren (einschließlich des Jahres der Anschaf-\nKonsultationen einzutreten und gegebenenfalls Maßnahmen nach\nfung oder Herstellung) in Anspruch genommen werden. Diese\nden Artikeln 26 und 28 zu treffen oder erforder\\ichenfalls das\nBestimmung gilt nur bis zum Inkrafttreten umfassenderer\nAbkommen zu ändern, um Steuerpflichtigen, die diese Steuerver-\nSteuerreformgesetze, die in dieser Legislaturperiode einge-\ngünstigungen in Anspruch nehmen wollen, die Abkommensvor-\nbracht werden sollen.\nteile zu versagen. Meine Regierung wäre dankbar, wenn die\nBis zum Inkrafttreten der umfassenden Steuerreformgesetze       Regierung der Bundesrepublik Deutschland ihre Zustimmung zu\ngelten für in den neuen Bundesländern ansässige oder dort       dem vorstehenden bestätigte.","238                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nVorbehaltlich der Bestätigung des Vorstehenden und der            Abkommens bilden, die an dem Tag in Kraft tritt, dessen Datum\nZustimmung zu den vorstehenden Vorschlägen schlage ich vor,         Ihre Antwortnote trägt.\"\ndaß unsere beiden Regierungen feststellen, daß das Abkommen\nIch beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß meine Regierung die\nab 1. Januar 1991 auf die in den neuen Bundesländern ansässi-\nvon der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngen Steuerpflichtigen und auf Einkünfte aus Quellen innerhalb der\ngewünschten Bestätigungen abgibt und sich mit den Vorschlägen\nneuen Bundesländer sowie auf dort gelegenes Vermögen Anwen-\nder Regierung der Vereinigten Staaten einverstanden erklärt.\ndung findet, und ferner vereinbaren, die Ratifikationsurkunden so\nDemgemäß bilden Ihre Note und diese Antwortnote eine Verein-\nbald wie möglich auszutauschen.\nbarung zwischen unseren beiden Regierungen im Rahmen des\nSollten die vorstehenden Vorschläge die Zustimmung der            Abkommens, die am heutigen Tage in Kraft tritt.\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland finden, schlage ich\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausge-\nvor, daß diese Note und Ihre Antwortnote, mit der Sie Vorstehen-\nzeichnetsten Hochachtung.\ndes bestätigen und den Vorschlägen zustimmen, eine Vereinba-\nrung zwischen unseren beiden Regierungen im Rahmen dieses                                                   Fritjof von Nordenskjoeld\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister der\nVereinigten Staaten von Amerika\nHerrn James A. Baker 3rd\nWashington, D. C.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nüber die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit\nauf dem Gebiete des Zollwesens\nVom 28. Februar 1992\nDas Abkommen vom 15. Dezember 1950 Ober die Grün-\ndung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem\nGebiete des Zollwesens (BGBI. 1952 II S. 1, 19) ist nach\nseinem Artikel XVIII Buchstabe c für\nGuinea                            am     30. Oktober 1991\nMongolei                          am 17. September 1991\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 19. September 1991 (BGBI. II\ns. 1068).\nBonn, den 28. Februar 1992\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt"]}