{"id":"bgbl2-1992-1-19","kind":"bgbl2","year":1992,"number":1,"date":"1992-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1992/1#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1992-1-19/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1992/bgbl2_1992_1.pdf#page=36","order":19,"title":"Bekanntmachung von Beschlüssen der erweiterten Kommission und der Ständigen Kommission der Europäischen Organisation für Flugsicherung \"EUROCONTROL\"","law_date":"1991-12-18T00:00:00Z","page":36,"pdf_page":36,"num_pages":5,"content":["36                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBekanntmachung\nvon Beschlüssen der erweiterten Kommission\nund der Ständigen Kommission\nder Europäischen Organisation für Flugsicherung „EUROCONTROL\"\nVom 18. Dezember 1991\nDie Ständige Kommission für Flugsicherung, erweitert um die Vertreter der am\nStreckengebührensystem beteiligten Nichtmitgliedstaaten, hat am 28. August\n1991 die Umbenennung des „Fluginformationsgebiets Berlin-Schönefeld\" in\n„Fluginformationsgebiet Berlin\" zur Kenntnis genommen und ihre Zustimmung\ndazu erteilt, daß in dem Verzeichnis der für die Bundesrepublik Deutschland\naufgeführten Fluginformationsgebiete in Anlage 1 zur Mehrseitigen Vereinbarung\nüber Flugsicherungs-Streckengebühren die Bezeichnung „Fluginformations-\ngebiet Berlin-Schönefeld\" durch „Fluginformationsgebiet Berlin\" ersetzt wird.\nDementsprechend wurde auch eine Änderung zum Verzeichnis der Fluginforma-\ntionsgebiete in Anlage 1 der Anwendungsbedingungen und Zahlungsbedingun-\ngen des Flugsicherungs-Streckengebührensystems beschlossen.\nDie Ständige Kommission hat am 28. August 1991 die Umbenennung des\n,,Fluginformationsgebiets Berlin-Schönefeld\" in „Fluginformationsgebiet Berlin\"\nzur Kenntnis genommen und ihre Zustimmung dazu erteilt, daß in dem Verzeich-\nnis der für die Bundesrepublik Deutschland aufgeführten Fluginformationsgebiete\nin Anlage 2 zum geänderten Übereinkommen die Bezeichnung „Fluginforma-\ntionsgebiet Berlin-Schönefeld\" durch „Fluginformationsgebiet Berlin\" ersetzt\nwird.\nDie Beschlüsse werden hiermit nach Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom\n2. Februar 1984 zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des\nInternationalen Übereinkommens über die Zusammenarbeit zur Sicherung der\nLuftfahrt „EUROCONTROL\" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen\nVereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren\n(BGBI. 1984 II S. 69) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Flugsicherungs-Strecken-\ngebührenverordnung vom 14. April 1984 (BGBI. 1S. 629), geändert durch Verord-\nnung vom 10. September 1986 (BGBI. 1 S. 1524), mit einer Maßgabe versehen\ngemäß Anlage I Kapitel XI Sachgebiet C Abschnitt III Nr. 3 des Einigungsvertra-\nges vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 889, 1106), bekanntgemacht.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n18. Dezember 1991 (BGBI. II S. 1402).\nBonn, den 18. Dezember 1991\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nDr. Graumann","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1992               37\nBeschluß Nr. 14\nüber eine Änderung zum Verzeichnis der Fluginformationsgebiete\nin Anlage 1 zu der am 12. Februar 1981 in Brüssel unterzeichneten\nMehrseitigen Vereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren\nDie Ständige Kommission für Flugsicherung, erweitert um\ndie Vertreter der am Streckengebührensystem beteiligten Nicht-\nmitgliedstaaten,\ngestützt auf das am 12. Februar 1981 in Brüssel geänderte\nInternationale Übereinkommen über die Zusammenarbeit in der\nFlugsicherung EUROCONTROL und insbesondere auf dessen\nArtikel 5 Absatz 2;\ngestützt auf die Mehrseitige Vereinbarung über Flugsicherungs-\nStreckengebühren vom 12. Februar 1981 und insbesondere auf\nderen Artikel 1 und deren Anlage 1;\ngestützt auf den Beschluß Nr. 10 über eine Änderung der\nGesamtausdehnung des Luftraums, der unter die genannte Mehr-\nseitige Vereinbarung fällt;\ngestützt auf das Schreiben vom 3. Januar 1991, in dem das\ndeutsche Verkehrsministerium den Wunsch der Bundesrepublik\nDeutschland mitteilte, das Verzeichnis der Fluginformations-\ngebiete in Anlage 1 zur Mehrseitigen Vereinbarung über Flug-\nsicherungs-Streckengebühren durch Umbenennung des „Flug-\ninformationsgebiets Berlin-Schönefeld\" in „Fluginformations-\ngebiet Berlin\" zu ändern;\nin der Erwägung, daß diese Änderung sich nicht auf die\nGesamtausdehnung des in der Mehrseitigen Vereinbarung\ngenannten Luftraums auswirkt,\nfaßt folgenden Beschluß:\nEinziger Artikel\nDie erweiterte Kommission nimmt die Umbenennung des „Flug-\ninformationsgebiets Berlin-Schönefeld\" in „Fluginformations-\ngebiet Berlin\" zur Kenntnis und erteilt ihre Zustimmung dazu, daß\nin dem Verzeichnis der für die Bundesrepublik Deutschland auf-\ngeführten Fluginformationsgebiete in Anlage 1 zur Mehrseitigen\nVereinbarung      über Flugsicherungs-Streckengebühren die\nBezeichnung „Fluginformationsgebiet Berlin-Schönefeld\" durch\n,,Fluginformationsgebiet Berlin\" ersetzt wird.\nGeschehen zu Dublin am 28. August 1991.\nS. Brennan\nPräsident der erweiterten Kommission","38                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nBeschluß Nr. 15\nüber eine Änderung zum Verzeichnis der Fluginformationsgebiete\nin Anlage 1 der Anwendungsbedingungen und Zahlungsbedingungen\ndes FS-Streckengebührensystems\nDie Ständige Kommission für Flugsicherung, erweitert um\ndie Vertreter der am Streckengebührensystem beteiligten Nicht-\nmitgliedstaaten,\ngestützt auf das am 12. Februar 1981 in Brüssel geänderte\nInternationale Übereinkommen über die Zusammenarbeit in der\nFlugsicherung EUROCONTROL und insbesondere auf dessen\nArtikel 5 Absatz 2;\ngestützt auf die Mehrseitige Vereinbarung über Flugsicherungs-\nStreckengebühren vom 12. Februar 1981 und insbesondere auf\nderen Artikel 3.2 (e) und 6.1 (a);\ngestützt auf den Beschluß Nr. 14 über eine Änderung zum\nVerzeichnis der Fluginformationsgebiete in Anlage 1 zu der am\n12. Februar 1981 in Brüssel unterzeichneten Mehrseitigen Ver-\neinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren;\nauf Vorschlag des erweiterten Ausschusses,\nfaßt mit der Einstimmigkeit aller Vertragsstaaten folgenden\nBeschluß:\nEinziger Artikel\nIm Verzeichnis der für die Bundesrepublik Deutschland auf-\ngeführten Fluginformationsgebiete in Anlage 1 der Anwendungs-\nbedingungen und Zahlungsbedingungen des FS-Streckengebüh-\nrensystems wird die Bezeichnung „Fluginformationsgebiet Berlin-\nSchönefeld\" durch „Fluginformationsgebiet Berlin\" ersetzt.\nGeschehen zu Dublin am 28. August 1991.\nS. Brennan\nPräsident der erweiterten Kommission","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1992               39\nBeschluß Nr. 55\nüber eine Änderung zum Verzeichnis der Fluginformationsgebiete\nin Anlage 2 zu dem am 12. Februar 1981 in Brüssel geänderten\nInternationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit\nin der Flugsicherung EUROCONTROL\nDie Ständige Kommission für Flugsicherung,\ngestützt auf das am 12. Februar 1981 in Brüssel geänderte\nInternationale übereinkommen über die Zusammenarbeit in der\nFlugsicherung EUROCONTROL, nachstehend als „das ge-\nänderte Übereinkommen\" bezeichnet, und insbesondere auf des-\nsen Artikel 3 und dessen Anlage 2;\ngestützt auf den Beschluß Nr. 54 über eine Änderung der\nGesamtausdehnung des Luftraums, der unter das genannte\ngeänderte Übereinkommen fällt;\ngestützt auf das Schreiben vom 3. Januar 1991, in dem das\ndeutsche Verkehrsministerium den Wunsch der Bundesrepublik\nDeutschland mitteilte, das Verzeichnis der Fluginformations-\ngebiete in Anlage 2 zum geänderten Übereinkommen durch Um-\nbenennung des „Fluginformationsgebiets Berlin-Schönefeld\" in\n.,Fluginformationsgebiet Berlin\" zu ändern;\nin der Erwägung, daß diese Änderung sich nicht auf die\nGesamtausdehnung des im geänderten Übereinkommen vor-\ngesehenen Luftraums auswirkt,\nfaßt folgenden Beschluß:\nEinziger Artikel\nDie Ständige Kommission nimmt die Umbenennung des „Flug-\ninformationsgebiets Berlin-Schönefeld\" in „Fluginformations-\ngebiet Berlin\" zur Kenntnis und erteilt ihre Zustimmung dazu, daß\nin dem Verzeichnis der für die Bundesrepublik Deutschland auf-\ngeführten Fluginformationsgebiete in Anlage 2 zum geänderten\nÜbereinkommen die Bezeichnung „Fluginformationsgebiet Berlin-\nSchönefeld\" durch „Fluginformationsgebiet Berlin\" ersetzt wird.\nGesch~hen zu 's-Gravenhage am 28. August 1991.\nJ.R. H. Maij-Weggen\nPräsidentin der Ständigen Kommission","40                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II\nHerausgeber Der Bundesm1n1ster der Justiz - Verlag Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdru<:kerei Zweigbetrieb Bonn\nBundesgesetzblatt Teil 1 enthält Gesetze. Verordnungen und sonstige Verottent-\nl1chungen von wesentlicher Bedeutung\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschnften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen.\nb) Zolltanfvorschriften.\nlaufender Bezug nur Im Verlagsabonnement. Postanschrift fur Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis !ur Teil I und Teil II halbjährlich Je 81.48 DM. Einzelstucke Je angefan-\ngene 16 Seiten 2.56 DM zuzughch Versandkosten. Dieser Preis gilt auch fur\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 9,08 DM (7.68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten). bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.                                               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist d,e Mehrwertsteuer enthalten. der angewa'l::lte Steuersatz                  Postvertriebsstück  Z 1998 A   Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 490. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. November 1991.\nist im Bundesanzeiger Nr. 235 vom 19. Dezember 1991 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger (Stammausgabe) Nr. 235 vom 19. Dezember 1991\nkann zum Preis von 6,30 DM (4,30 DM + 2,00 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 399-509 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}